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201373 · Beschlussvorlage

Klimaneutrale Stadtverwaltung 2035 (weiterqualifizierte Maßnahme aus dem Beschluss 200016 – Klimanotstand und Umsetzung Klimamaßnahmen)

Nummer
201373
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
03.08.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Rates 01.09.2020 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz 18.08.2020 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 201373-1 AA Klimaneutrale Stadtverwaltung 2035 (weiterqualifizierte Maßnahme aus dem Beschluss 200016 – Klimanotstand und Umsetzung Klimamaßnahmen) Antrag zur Vorlage 201373

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Beschlussvorlage
öffentlich
201373
Der Oberbürgermeister
Federführung:
56 Amt für Umwelt-, Verbraucherschutz und Lokale Agenda
Dezernat:
Dez. III
Klimaneutrale Stadtverwaltung 2035
(weiterqualifizierte Maßnahme aus dem Beschluss
200016 – Klimanotstand und Umsetzung
Klimamaßnahmen)
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 18.08.2020 Entscheidung
Rat 01.09.2020 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Zum Erreichen des für den Konzern Stadtverwaltung vorgegebenen Ziels der
Klimaneutralität bis 2035 wird die Bestandsaufnahme der
Treibhausgasemissionen und eine Szenarienentwicklung mit
Maßnahmenvorschlägen extern beauftragt.
2. Die für die Konzepterstellung erforderlichen Mittel in Höhe von 120.000 EUR
sind in den Entwurf des Doppelhaushalts 2021/2022 eingeplant. Mit
Umsetzung der im Konzept erarbeiteten Maßnahmen zur Reduzierung der
Treibhausgasemissionen werden in den Folgejahren weitere Kosten in den
jeweiligen Organisationseinheiten des Konzerns Stadtverwaltung entstehen.
Begründung
Mit dem Beschluss „Klimanotstand und Umsetzung Klimamaßnahmen“
(Drucksache 200016) des Hauptausschusses vom 7.5.2020 wurde die
Verwaltung damit beauftragt, Maßnahmen aus der im Anhang des Beschlusses
aufgeführten Tabelle 1 auszudifferenzieren, zu qualifizieren und danach zur
Beschlussfassung vorzulegen. Dafür wurde insgesamt ein Finanzvolumen von
5 Millionen Euro für den Doppelhaushalt 2021/2022 beschlossen. Eine dieser
Maßnahmen ist, bis zum Jahr 2035 eine klimaneutrale Stadtverwaltung zu
erreichen.Seite 1 von 4

Seite 2
Um dieses Ziel zu erreichen, möchte die Stadtverwaltung auch auf
externen Sachverstand und externe Kompetenzen zurückgreifen. So
wurde beispielsweise auch das Klimasekretariat der Vereinten Nationen
gebeten, sich mit seiner Expertise zu beteiligen. Mit Vertretern des
UNFCCC und von ICLEI fand dazu am 21. Juli 2020 ein kick-off-meeting
statt.
Vorgehensweise
Entsprechend dem Beschluss „Unsere Stadt wird bis 2035 klimaneutral“ (DS
1912579) sind als Organisationseinheiten die Verwaltung selbst mit dem
Städtischen Gebäudemanagement, die Stadtwerke Bonn und die bonnorange
AÖR in das Verfahren einzubeziehen. Nach Implementierung des Verfahrens in
diesen Organisationseinheiten und Erfahrungen aus dem Prozess soll die
Vorgehensweise auch auf die übrigen Tochtergesellschaften übertragen
werden.
Im ersten Verfahrensschritt soll ein Erfassungssystem für die jährlichen
Treibhausgasemissionen gemäß „Greenhouse Gas Protocol“ eingeführt
werden. Die Verwaltung schlägt eine enge Anlehnung an die DIN EN ISO
14064 (Spezifikation zur quantitativen Bestimmung von Treibhausgasen und
Entzug von Treibhausgasen auf Organisationsebene) vor, die die
Vorgehensweise des „Greenhouse Gas Protocol“ auf normativer Ebene
beschreibt. Es sei darauf hingewiesen, dass sich die auf diese Weise erfassten
Treibhausgasemissionen in Teilen von den im Rahmen der städtischen CO2-
Bilanz erfassten Emissionsdaten für den Bereich Kommunale Einrichtungen
unterscheiden. Während die gesamtstädtische Bilanzierung rein auf dem
Endenergieverbrauch basiert, berücksichtigt die Treibhausgasbilanzierung auf
Organisationsebene auch vor- oder nachgelagerte indirekte Emissionen, etwa
aus den Bereichen Beschaffung, Mobilität bei Dienstreisen und
Veranstaltungen. Die Festlegung und Dokumentation des Erfassungsumfangs
wird Bestandteil der Konzeptvergabe sein.
In einem zweiten Schritt ist aus der Analyse der erfassten Emissionsdaten dann
ein Gesamtplan zu entwickeln, der den Weg zur Zielerreichung sowie die
notwendigen Maßnahmen und Schritte aufzeigt. Zu den Maßnahmen werden
jeweils erreichbare Emissionsminderungen sowie die entstehenden Kosten
unter Berücksichtigung möglicher Förderfähigkeit angegeben, anhand derer
eine Priorisierung erfolgen kann. Es wird ein regelmäßiges Monitoring in
festzulegenden Zeitabständen einschließlich Berichterstattung durchgeführt.
Der Gesamtplan wird aufgrund der Monitoringergebnisse kontinuierlich
weiterentwickelt.
Nachfolgend einige weitergehende Erläuterungen zum Begriff Klimaneutralität
und zu den Aspekten Reduktion und Kompensation:
Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass Treibhausgasemissionen vorrangig
durch Minderungsmaßnahmen innerhalb der territorialen Bilanzgrenzen
reduziert werden müssen, in denen sie auch verursacht wurden. Eine
Kompensation durch Maßnahmen außerhalb dieser Bilanzgrenzen kann nur inSeite 2 von 4

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Frage kommen, wenn alle Möglichkeiten zur Reduzierung selbst ausgeschöpft
sind.
Es gibt keine quantitative Definition des Begriffs Klimaneutralität, etwa ein
Reduktionsziel oder einen Emissionszielwert. In einer Publikation der
Europäischen Union heißt es: Klimaneutralität bedeutet, ein Gleichgewicht
zwischen Kohlenstoffemissionen und der Aufnahme von Kohlenstoff aus der
Atmosphäre in Kohlenstoffsenken herzustellen. Um Netto-Null-Emissionen zu
erreichen, müssen alle weltweiten Treibhausgasemissionen durch
Kohlenstoffbindung ausgeglichen werden. Diese Definition ist weit gefasst und
kann zu der Annahme verleiten, diese Zielvorgabe ausschließlich durch
finanzielle Zuwendungen an Kompensationsprojekte oder durch die Schaffung
von Kohlenstoffsenken etwa durch Aufforstungen zu erreichen. Auf der anderen
Seite lässt diese Definition von Klimaneutralität auch die Interpretation einer
umfassenden Emissionsreduzierung, etwa durch eine nachdrückliche
Reduktion des Energieverbrauchs und die Deckung des verbleibenden durch
erneuerbare Energiequellen zu.
Bei der Treibhausgaskompensation wird die räumliche (globale) und zeitliche
Verteilung der Emissionen außer Acht gelassen und davon ausgegangen, dass
vor Ort erzeugte Emissionen auch durch Minderungsmaßnahmen an anderer
Stelle des Globus ausgeglichen werden können. Das kann durch technische
Kompensation, also durch die finanzielle Unterstützung eines Projektes zur
Gewinnung erneuerbarer Energien oder durch biotische Kompensation, also
Schaffung von Kohlenstoffsenken durch Aufforstungsprojekte erfolgen.
Hierbei darf aber nicht außer Acht gelassen werden, dass man früher oder
später an Grenzen stoßen wird. Durch ein Kompensationsprojekt werden die
Emissionen am Ort der Freisetzung nicht reduziert. Fraglich und in der
Überprüfung schwierig ist bisweilen festzustellen, ob die Emissionsminderung
im Kompensationsprojekt tatsächlich zusätzlich ist oder nicht ohnehin
durchgeführt worden wäre.
Ein anderer Aspekt sind die Größenordnungen. Die Minderungspotenziale
durch Kompensationsprojekte sind begrenzt und erreichen bei weitem nicht die
Größenordnungen der industriellen Treibhausgasfreisetzung. Dies gilt
insbesondere auch für Senkenprojekte. Die Größenordnung natürlicher Senken
wird global auf 9,5 Gt bis 11 Gt geschätzt. Das entspricht 1,3 bis 1,5 t/Einw. Die
technischen CO2-Emissionen erreichten laut einer EU-Studie im Jahr 2017
weltweit 37,1 Gt, entsprechend 4,9 t/Einw. Die Vorstellung, Potenziale für
zusätzliche Senken in diesen Größenordnungen zu schaffen, ist utopisch. Für
eine technische CO2-Speicherung gibt es noch keine großtechnischen
Projekte. Die möglichen Folgen einer Speicherung sind zurzeit nicht absehbar.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt ProduktbezeichnungSeite 3 von 4

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1.14.03 Umweltvorsorge, -planung 1.14.03.01 Umweltvorsorge, -planung
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle
/ FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
120.000,00 € 156001403/
72.1000
Entwurf
2021/2021
Einzahlungen /
Erträge
0,00 €
Haushaltsbelastung
einmalig
120.000,00 €
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 22:58 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de