201373 · Beschlussvorlage
Klimaneutrale Stadtverwaltung 2035 (weiterqualifizierte Maßnahme aus dem Beschluss 200016 – Klimanotstand und Umsetzung Klimamaßnahmen)
Kerndaten
- Nummer
- 201373
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 03.08.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 201373 Der Oberbürgermeister Federführung: 56 Amt für Umwelt-, Verbraucherschutz und Lokale Agenda Dezernat: Dez. III Klimaneutrale Stadtverwaltung 2035 (weiterqualifizierte Maßnahme aus dem Beschluss 200016 – Klimanotstand und Umsetzung Klimamaßnahmen) Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 18.08.2020 Entscheidung Rat 01.09.2020 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Zum Erreichen des für den Konzern Stadtverwaltung vorgegebenen Ziels der Klimaneutralität bis 2035 wird die Bestandsaufnahme der Treibhausgasemissionen und eine Szenarienentwicklung mit Maßnahmenvorschlägen extern beauftragt. 2. Die für die Konzepterstellung erforderlichen Mittel in Höhe von 120.000 EUR sind in den Entwurf des Doppelhaushalts 2021/2022 eingeplant. Mit Umsetzung der im Konzept erarbeiteten Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen werden in den Folgejahren weitere Kosten in den jeweiligen Organisationseinheiten des Konzerns Stadtverwaltung entstehen. Begründung Mit dem Beschluss „Klimanotstand und Umsetzung Klimamaßnahmen“ (Drucksache 200016) des Hauptausschusses vom 7.5.2020 wurde die Verwaltung damit beauftragt, Maßnahmen aus der im Anhang des Beschlusses aufgeführten Tabelle 1 auszudifferenzieren, zu qualifizieren und danach zur Beschlussfassung vorzulegen. Dafür wurde insgesamt ein Finanzvolumen von 5 Millionen Euro für den Doppelhaushalt 2021/2022 beschlossen. Eine dieser Maßnahmen ist, bis zum Jahr 2035 eine klimaneutrale Stadtverwaltung zu erreichen.Seite 1 von 4 Seite 2 Um dieses Ziel zu erreichen, möchte die Stadtverwaltung auch auf externen Sachverstand und externe Kompetenzen zurückgreifen. So wurde beispielsweise auch das Klimasekretariat der Vereinten Nationen gebeten, sich mit seiner Expertise zu beteiligen. Mit Vertretern des UNFCCC und von ICLEI fand dazu am 21. Juli 2020 ein kick-off-meeting statt. Vorgehensweise Entsprechend dem Beschluss „Unsere Stadt wird bis 2035 klimaneutral“ (DS 1912579) sind als Organisationseinheiten die Verwaltung selbst mit dem Städtischen Gebäudemanagement, die Stadtwerke Bonn und die bonnorange AÖR in das Verfahren einzubeziehen. Nach Implementierung des Verfahrens in diesen Organisationseinheiten und Erfahrungen aus dem Prozess soll die Vorgehensweise auch auf die übrigen Tochtergesellschaften übertragen werden. Im ersten Verfahrensschritt soll ein Erfassungssystem für die jährlichen Treibhausgasemissionen gemäß „Greenhouse Gas Protocol“ eingeführt werden. Die Verwaltung schlägt eine enge Anlehnung an die DIN EN ISO 14064 (Spezifikation zur quantitativen Bestimmung von Treibhausgasen und Entzug von Treibhausgasen auf Organisationsebene) vor, die die Vorgehensweise des „Greenhouse Gas Protocol“ auf normativer Ebene beschreibt. Es sei darauf hingewiesen, dass sich die auf diese Weise erfassten Treibhausgasemissionen in Teilen von den im Rahmen der städtischen CO2- Bilanz erfassten Emissionsdaten für den Bereich Kommunale Einrichtungen unterscheiden. Während die gesamtstädtische Bilanzierung rein auf dem Endenergieverbrauch basiert, berücksichtigt die Treibhausgasbilanzierung auf Organisationsebene auch vor- oder nachgelagerte indirekte Emissionen, etwa aus den Bereichen Beschaffung, Mobilität bei Dienstreisen und Veranstaltungen. Die Festlegung und Dokumentation des Erfassungsumfangs wird Bestandteil der Konzeptvergabe sein. In einem zweiten Schritt ist aus der Analyse der erfassten Emissionsdaten dann ein Gesamtplan zu entwickeln, der den Weg zur Zielerreichung sowie die notwendigen Maßnahmen und Schritte aufzeigt. Zu den Maßnahmen werden jeweils erreichbare Emissionsminderungen sowie die entstehenden Kosten unter Berücksichtigung möglicher Förderfähigkeit angegeben, anhand derer eine Priorisierung erfolgen kann. Es wird ein regelmäßiges Monitoring in festzulegenden Zeitabständen einschließlich Berichterstattung durchgeführt. Der Gesamtplan wird aufgrund der Monitoringergebnisse kontinuierlich weiterentwickelt. Nachfolgend einige weitergehende Erläuterungen zum Begriff Klimaneutralität und zu den Aspekten Reduktion und Kompensation: Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass Treibhausgasemissionen vorrangig durch Minderungsmaßnahmen innerhalb der territorialen Bilanzgrenzen reduziert werden müssen, in denen sie auch verursacht wurden. Eine Kompensation durch Maßnahmen außerhalb dieser Bilanzgrenzen kann nur inSeite 2 von 4 Seite 3 Frage kommen, wenn alle Möglichkeiten zur Reduzierung selbst ausgeschöpft sind. Es gibt keine quantitative Definition des Begriffs Klimaneutralität, etwa ein Reduktionsziel oder einen Emissionszielwert. In einer Publikation der Europäischen Union heißt es: Klimaneutralität bedeutet, ein Gleichgewicht zwischen Kohlenstoffemissionen und der Aufnahme von Kohlenstoff aus der Atmosphäre in Kohlenstoffsenken herzustellen. Um Netto-Null-Emissionen zu erreichen, müssen alle weltweiten Treibhausgasemissionen durch Kohlenstoffbindung ausgeglichen werden. Diese Definition ist weit gefasst und kann zu der Annahme verleiten, diese Zielvorgabe ausschließlich durch finanzielle Zuwendungen an Kompensationsprojekte oder durch die Schaffung von Kohlenstoffsenken etwa durch Aufforstungen zu erreichen. Auf der anderen Seite lässt diese Definition von Klimaneutralität auch die Interpretation einer umfassenden Emissionsreduzierung, etwa durch eine nachdrückliche Reduktion des Energieverbrauchs und die Deckung des verbleibenden durch erneuerbare Energiequellen zu. Bei der Treibhausgaskompensation wird die räumliche (globale) und zeitliche Verteilung der Emissionen außer Acht gelassen und davon ausgegangen, dass vor Ort erzeugte Emissionen auch durch Minderungsmaßnahmen an anderer Stelle des Globus ausgeglichen werden können. Das kann durch technische Kompensation, also durch die finanzielle Unterstützung eines Projektes zur Gewinnung erneuerbarer Energien oder durch biotische Kompensation, also Schaffung von Kohlenstoffsenken durch Aufforstungsprojekte erfolgen. Hierbei darf aber nicht außer Acht gelassen werden, dass man früher oder später an Grenzen stoßen wird. Durch ein Kompensationsprojekt werden die Emissionen am Ort der Freisetzung nicht reduziert. Fraglich und in der Überprüfung schwierig ist bisweilen festzustellen, ob die Emissionsminderung im Kompensationsprojekt tatsächlich zusätzlich ist oder nicht ohnehin durchgeführt worden wäre. Ein anderer Aspekt sind die Größenordnungen. Die Minderungspotenziale durch Kompensationsprojekte sind begrenzt und erreichen bei weitem nicht die Größenordnungen der industriellen Treibhausgasfreisetzung. Dies gilt insbesondere auch für Senkenprojekte. Die Größenordnung natürlicher Senken wird global auf 9,5 Gt bis 11 Gt geschätzt. Das entspricht 1,3 bis 1,5 t/Einw. Die technischen CO2-Emissionen erreichten laut einer EU-Studie im Jahr 2017 weltweit 37,1 Gt, entsprechend 4,9 t/Einw. Die Vorstellung, Potenziale für zusätzliche Senken in diesen Größenordnungen zu schaffen, ist utopisch. Für eine technische CO2-Speicherung gibt es noch keine großtechnischen Projekte. Die möglichen Folgen einer Speicherung sind zurzeit nicht absehbar. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt ProduktbezeichnungSeite 3 von 4 Seite 4 1.14.03 Umweltvorsorge, -planung 1.14.03.01 Umweltvorsorge, -planung Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 120.000,00 € 156001403/ 72.1000 Entwurf 2021/2021 Einzahlungen / Erträge 0,00 € Haushaltsbelastung einmalig 120.000,00 € Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:58 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de