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201323-1 AA · Änderungsantrag

Änderung der Radverkehrsführung auf der Straße Endenicher Allee im Bereich zwischen Nußallee und Beethovenstraße Antrag zur Vorlage 201323

Nummer
201323-1 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
01.10.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sondersitzung der Bezirksvertretung Bonn 06.10.2020 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 57,6 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 201323 Änderung der Radverkehrsführung auf der Straße Endenicher Allee im Bereich zwischen Nußallee und Beethovenstraße

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Änderungsantrag
öffentlich
201323-1 AA
Antragsteller/in:
Hanno von Raußendorf
Holger Schmidt
01.10.2020 gez. Poppe-Reiners
Änderung der Radverkehrsführung auf der Straße
Endenicher Allee im Bereich zwischen Nußallee
und Beethovenstraße
Antrag zur Vorlage 201323
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 06.10.2020 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Der Umsetzung von Variante 1 wird mit folgenden Änderungen zugestimmt:
a) Die ca. sieben Parkplätze zwischen Wegeler- und Beethovenstraße
stadteinwärts entfallen, dort gilt zukünftig Parkverbot. Der zusätzlich
gewonnene Platz im Fahrbahnraum wird dem Schutzstreifen zugeschlagen. Im
freigewordenen Gehwegraum sollen zunächst mindestens 10 Fahrradständer
errichtet werden.
b) Im Folgenden entfallen auch die ca. sieben (legalen) Parkplätze entlang des
Beethovensplatzes stadteinwärts, auch dort gilt Parkverbot.
c) Bei nächster Gelegenheit sollen folgende bauliche Veränderungen
vorgenommen werden: Die Gehwege werden über Kreuzungen und
Einmündungen niveaugleich weitergeführt. An den Rändern der Aufpflasterung
werden Rampensteine genutzt, die das Abbiegen verlangsamen und die
Vorfahrt verdeutlichen. Auch Zufahrten werden mit entsprechenden
Rampensteinen gestaltet.
Begründung
Um den Radverkehr sicherer und komfortabler zu machen, müssen bei
begrenztem Straßenraum auch privat genutzte PKW-Parkflächen im
öffentlichen Raum entfallen. Es ist ein Kompromiss, die Parkflächen
stadteinwärts zwischen Nussallee und Wegelerstraße beizubehalten, im
Gegenzug aber oben genannte Parkflächen zugunsten der
Radverkehrssicherheit und der Abstellmöglichkeit von Fahrrädern zu streichen.
Im Bereich des Beethovenplatzes parken die Fahrzeuge derzeit teilweise auf
der deutlich engeren Fahrbahn, was auch angesichts des Busverkehrs an
dieser Stelle im Hinblick auf die Radfahrenden nicht beibehalten werden sollte.
Der markierte Arztparkplatz kann auf die gegenüberliegende Straßenseite
verlegt werden.Seite 1 von 2

Seite 2
Grundsätzlich sollten die Fahrbahnmündungen entsprechend obigen Kriterien
ausgestaltet werden.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:22 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de