201323-1 AA · Änderungsantrag
Änderung der Radverkehrsführung auf der Straße Endenicher Allee im Bereich zwischen Nußallee und Beethovenstraße Antrag zur Vorlage 201323
Kerndaten
- Nummer
- 201323-1 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 01.10.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sondersitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 201323-1 AA Antragsteller/in: Hanno von Raußendorf Holger Schmidt 01.10.2020 gez. Poppe-Reiners Änderung der Radverkehrsführung auf der Straße Endenicher Allee im Bereich zwischen Nußallee und Beethovenstraße Antrag zur Vorlage 201323 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 06.10.2020 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Der Umsetzung von Variante 1 wird mit folgenden Änderungen zugestimmt: a) Die ca. sieben Parkplätze zwischen Wegeler- und Beethovenstraße stadteinwärts entfallen, dort gilt zukünftig Parkverbot. Der zusätzlich gewonnene Platz im Fahrbahnraum wird dem Schutzstreifen zugeschlagen. Im freigewordenen Gehwegraum sollen zunächst mindestens 10 Fahrradständer errichtet werden. b) Im Folgenden entfallen auch die ca. sieben (legalen) Parkplätze entlang des Beethovensplatzes stadteinwärts, auch dort gilt Parkverbot. c) Bei nächster Gelegenheit sollen folgende bauliche Veränderungen vorgenommen werden: Die Gehwege werden über Kreuzungen und Einmündungen niveaugleich weitergeführt. An den Rändern der Aufpflasterung werden Rampensteine genutzt, die das Abbiegen verlangsamen und die Vorfahrt verdeutlichen. Auch Zufahrten werden mit entsprechenden Rampensteinen gestaltet. Begründung Um den Radverkehr sicherer und komfortabler zu machen, müssen bei begrenztem Straßenraum auch privat genutzte PKW-Parkflächen im öffentlichen Raum entfallen. Es ist ein Kompromiss, die Parkflächen stadteinwärts zwischen Nussallee und Wegelerstraße beizubehalten, im Gegenzug aber oben genannte Parkflächen zugunsten der Radverkehrssicherheit und der Abstellmöglichkeit von Fahrrädern zu streichen. Im Bereich des Beethovenplatzes parken die Fahrzeuge derzeit teilweise auf der deutlich engeren Fahrbahn, was auch angesichts des Busverkehrs an dieser Stelle im Hinblick auf die Radfahrenden nicht beibehalten werden sollte. Der markierte Arztparkplatz kann auf die gegenüberliegende Straßenseite verlegt werden.Seite 1 von 2 Seite 2 Grundsätzlich sollten die Fahrbahnmündungen entsprechend obigen Kriterien ausgestaltet werden. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:22 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de