201323 · Beschlussvorlage
Änderung der Radverkehrsführung auf der Straße Endenicher Allee im Bereich zwischen Nußallee und Beethovenstraße
Kerndaten
- Nummer
- 201323
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 27.07.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sondersitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz Empfehlung
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 201323 Der Oberbürgermeister Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Änderung der Radverkehrsführung auf der Straße Endenicher Allee im Bereich zwischen Nußallee und Beethovenstraße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 25.08.2020 Entscheidung Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 26.08.2020 Empfehlung Beschlussvorschlag Der Änderung und Ummarkierung nach Variante 1 der Radverkehrsführung von derzeit nicht regelkonformen Schutzstreifen/Radfahrstreifen in regelkonforme Schutzstreifen auf der Straße „Endenicher Allee“ im Abschnitt „Nußallee“ bis „Beethovenstraße“ wird vorbehaltlich der Empfehlung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz zugestimmt. Begründung In der verwaltungsinternen Projektgruppe „Zukunft Radverkehr“ wurden verschiedene Sofortmaßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs untersucht und Lösungsmöglichkeiten erarbeitet. Unter anderem wurden zwei Varianten für eine Planung für die Straße „Endenicher Allee“ im Abschnitt „Nußallee“ bis „Beethovenstraße“ in der PG ausgearbeitet. Die Maßnahme entspricht den vom Rat am 04.07.2019 (DS-Nr. 1911761EB4, Punkt 4) beschlossenen Zielsetzungen. Die Maßnahme soll zeitnah umgesetzt werden. Bestandssituation Abschnitt Nußallee - Humboldtstraße Der vorhandene Schutzstreifen (gestrichelte Linie) in beiden Fahrtrichtungen entspricht nicht der Regelbreite der Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) von 1,50m. Zudem ist der Schutzstreifen mit dem VZ 237 beschildert, welches eigentlich nur in Verbindung mit Radfahrstreifen oder separaten Radwegen verwendet wird.Seite 1 von 8 Seite 2 Richtung Nord- Ost Richtung Süd-West Radverkehrsführung Schutzstreifen 1,25 m Schutzstreifen 1,25 m Sicherheitsraum 0,50 m 0,50 m Markierung 3m Strich & 1,50m Lücke 3m Strich & 1,50m Lücke Beschilderung VZ 237 (Radweg) VZ 237 (Radweg) Abschnitt Humboldtstraße – Beethovenstraße Der vorhandene Radfahrstreifen (durchgezogene Linie) in beiden Fahrtrichtungen entspricht nicht der Regelbreite der Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) von 1,85m. Zusätzlich sind keine Sicherheitsräume zu den bestehenden Parkplätzen vorhanden. Richtung Nord-Ost Richtung Süd- West Radverkehrsführung Radfahrstreifen 1,50 m Radfahrstreifen 1,50 m Sicherheits- trennstreifen nicht vorhanden nicht vorhanden Markierung Breitstrich durchgezogen Breitstrich durchgezogen Beschilderung VZ 237 (Radweg) VZ 237 (Radweg) Variante 1 – Schutzstreifen 1,85m Die Variante 1 sieht einen regelkonformen, beidseitigen Schutzstreifen von 1,85m mit einem Sicherheitsraum zu den parkenden Kraftfahrzeugen von 0,50m auf dem gesamten Abschnitt zwischen Nußallee und Beethovenstraße vor. Die Restfahrbahn zwischen den beiden Schutzstreifen ist in allen Bereichen > 4,50m. Der Radfahrstreifen im Abschnitt Humboldtstraße bis Beethovenstraße sowie die Beschilderung VZ 237, benutzungspflichtiger Radweg, werden entfernt. Die Radfahrfurten werden in allen Einmündungsbereichen rot eingefärbt und mit weißen Piktogrammen versehen. Die Verwaltung schlägt diese Variante als Vorzugsvariante vor, da hier durch die Wahl eines Schutzstreifens anstelle eines Radfahrstreifens gewährleistet bleibt, dass Radfahrer sich gut gegenseitig überholen können. Zudem kann das Parken auf beiden Straßenseiten erhalten bleiben. Der Bus- Begegnungsverkehr bleibt durch die Überfahrbarkeit der Schutzstreifenmarkierung möglich. Richtung Nord-Ost Richtung Süd-West Status Quo Schutzstreifen 1,25 m Schutzstreifen 1,25 mSeite 2 von 8 Seite 3 Radfahrstreifen 1,50 m Radfahrstreifen 1,50 m Planung Schutzstreifen 1,85 m Sicherheitsraum 0,50 m Schutzstreifen 1,85 m Sicherheitsraum 0,50 m Variante 2- Radfahrstreifen Die Variante 2 sieht einen regelkonformen, beidseitigen Radfahrstreifen von 1,85m auf dem gesamten Abschnitt zwischen Nußallee und Beethovenstraße vor. Um diesen im vorhandenen Straßenquerschnitt realisieren zu können, muss auf beiden Seiten das Parken entfallen, da andernfalls ein Sicherheitstrennstreifen von 0,75m zu den parkenden Kfz vorzusehen ist. Die Breite der Restfahrbahn läge dann unter den erforderlichen 6,50m, um den Bus-Begegnungsverkehr zu realisieren. Aufgrund der nicht ausreichend vorhandenen Fahrbahnbreite sind beidseitige Radfahrstreifen nur bei Entfernung der Parkstände möglich. Die Radfahrfurten werden in allen Einmündungsbereichen rot eingefärbt und mit Piktogrammen versehen. Richtung Nord-Ost Richtung Süd-West Status Quo Schutzstreifen 1,25 m Radfahrstreifen 1,50 m Schutzstreifen 1,25 m Radfahrstreifen 1,50 m Planung Radfahrstreifen 1,85 m Wegfall Parken Radfahrstreifen 1,85 m Wegfall Parken Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.12.07 Verkehrsplanung 1.12.07.01 Individualverkehrsplanung Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen Variante 1 26.000 € 161001207/ 2020Seite 3 von 8 Seite 4 Variante 2 32.000 € 72.1000 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich Anlage/n 1 Variante 1 Teil 1 (öffentlich) 2 Variante 1 Teil 2 (öffentlich) 3 Variante 2 Teil 1 (öffentlich) 4 Variante 2 Teil 2 (öffentlich)Seite 4 von 8 Seite 5 von 8 Seite 6 von 8 Seite 7 von 8 Seite 8 von 8
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:07 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de