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201323 · Beschlussvorlage

Änderung der Radverkehrsführung auf der Straße Endenicher Allee im Bereich zwischen Nußallee und Beethovenstraße

Nummer
201323
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
27.07.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sondersitzung der Bezirksvertretung Bonn 06.10.2020 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 26.08.2020 Empfehlung
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Untergeordnet

  1. 201323-1 AA Änderung der Radverkehrsführung auf der Straße Endenicher Allee im Bereich zwischen Nußallee und Beethovenstraße Antrag zur Vorlage 201323

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Beschlussvorlage
öffentlich
201323
Der Oberbürgermeister
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Änderung der Radverkehrsführung auf der Straße
Endenicher Allee im Bereich zwischen Nußallee
und Beethovenstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 25.08.2020 Entscheidung
Ausschuss für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz
26.08.2020 Empfehlung
Beschlussvorschlag
Der Änderung und Ummarkierung nach Variante 1 der Radverkehrsführung von
derzeit nicht regelkonformen Schutzstreifen/Radfahrstreifen in regelkonforme
Schutzstreifen auf der Straße „Endenicher Allee“ im Abschnitt „Nußallee“ bis
„Beethovenstraße“ wird vorbehaltlich der Empfehlung des Ausschusses für
Planung, Verkehr und Denkmalschutz zugestimmt.
Begründung
In der verwaltungsinternen Projektgruppe „Zukunft Radverkehr“ wurden
verschiedene Sofortmaßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs
untersucht und Lösungsmöglichkeiten erarbeitet. Unter anderem wurden zwei
Varianten für eine Planung für die Straße „Endenicher Allee“ im Abschnitt
„Nußallee“ bis „Beethovenstraße“ in der PG ausgearbeitet.
Die Maßnahme entspricht den vom Rat am 04.07.2019 (DS-Nr. 1911761EB4,
Punkt 4) beschlossenen Zielsetzungen.
Die Maßnahme soll zeitnah umgesetzt werden.
Bestandssituation
Abschnitt Nußallee - Humboldtstraße
Der vorhandene Schutzstreifen (gestrichelte Linie) in beiden Fahrtrichtungen
entspricht nicht der Regelbreite der Empfehlungen für Radverkehrsanlagen
(ERA) von 1,50m. Zudem ist der Schutzstreifen mit dem VZ 237 beschildert,
welches eigentlich nur in Verbindung mit Radfahrstreifen oder separaten
Radwegen verwendet wird.Seite 1 von 8

Seite 2
Richtung Nord-
Ost
Richtung Süd-West
Radverkehrsführung Schutzstreifen
1,25 m
Schutzstreifen 1,25 m
Sicherheitsraum 0,50
m
0,50 m
Markierung 3m Strich &
1,50m Lücke
3m Strich & 1,50m Lücke
Beschilderung VZ 237
(Radweg)
VZ 237 (Radweg)
Abschnitt Humboldtstraße – Beethovenstraße
Der vorhandene Radfahrstreifen (durchgezogene Linie) in beiden
Fahrtrichtungen entspricht nicht der Regelbreite der Empfehlungen für
Radverkehrsanlagen (ERA) von 1,85m. Zusätzlich sind keine Sicherheitsräume
zu den bestehenden Parkplätzen vorhanden.
Richtung Nord-Ost Richtung Süd-
West
Radverkehrsführung Radfahrstreifen 1,50 m Radfahrstreifen
1,50 m
Sicherheits-
trennstreifen nicht vorhanden nicht
vorhanden
Markierung Breitstrich durchgezogen Breitstrich
durchgezogen
Beschilderung VZ 237 (Radweg) VZ 237
(Radweg)
Variante 1 – Schutzstreifen 1,85m
Die Variante 1 sieht einen regelkonformen, beidseitigen Schutzstreifen von
1,85m mit einem Sicherheitsraum zu den parkenden Kraftfahrzeugen von
0,50m auf dem gesamten Abschnitt zwischen Nußallee und Beethovenstraße
vor. Die Restfahrbahn zwischen den beiden Schutzstreifen ist in allen
Bereichen > 4,50m.
Der Radfahrstreifen im Abschnitt Humboldtstraße bis Beethovenstraße sowie
die Beschilderung VZ 237, benutzungspflichtiger Radweg, werden entfernt. Die
Radfahrfurten werden in allen Einmündungsbereichen rot eingefärbt und mit
weißen Piktogrammen versehen.
Die Verwaltung schlägt diese Variante als Vorzugsvariante vor, da hier durch
die Wahl eines Schutzstreifens anstelle eines Radfahrstreifens gewährleistet
bleibt, dass Radfahrer sich gut gegenseitig überholen können. Zudem kann das
Parken auf beiden Straßenseiten erhalten bleiben. Der Bus-
Begegnungsverkehr bleibt durch die Überfahrbarkeit der
Schutzstreifenmarkierung möglich.
Richtung Nord-Ost Richtung Süd-West
Status Quo Schutzstreifen 1,25 m Schutzstreifen 1,25 mSeite 2 von 8

Seite 3
Radfahrstreifen 1,50 m Radfahrstreifen 1,50 m
Planung Schutzstreifen 1,85 m
Sicherheitsraum 0,50 m
Schutzstreifen 1,85 m
Sicherheitsraum 0,50 m
Variante 2- Radfahrstreifen
Die Variante 2 sieht einen regelkonformen, beidseitigen Radfahrstreifen von
1,85m auf dem gesamten Abschnitt zwischen Nußallee und Beethovenstraße
vor. Um diesen im vorhandenen Straßenquerschnitt realisieren zu können,
muss auf beiden Seiten das Parken entfallen, da andernfalls ein
Sicherheitstrennstreifen von 0,75m zu den parkenden Kfz vorzusehen ist. Die
Breite der Restfahrbahn läge dann unter den erforderlichen 6,50m, um den
Bus-Begegnungsverkehr zu realisieren. Aufgrund der nicht ausreichend
vorhandenen Fahrbahnbreite sind beidseitige Radfahrstreifen nur bei
Entfernung der Parkstände möglich.
Die Radfahrfurten werden in allen Einmündungsbereichen rot eingefärbt und
mit Piktogrammen versehen.
Richtung Nord-Ost Richtung Süd-West
Status Quo Schutzstreifen 1,25 m
Radfahrstreifen 1,50 m
Schutzstreifen 1,25 m
Radfahrstreifen 1,50 m
Planung Radfahrstreifen 1,85 m
Wegfall Parken
Radfahrstreifen 1,85 m
Wegfall Parken
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.12.07 Verkehrsplanung 1.12.07.01 Individualverkehrsplanung
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle
/ FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
Variante 1 26.000 € 161001207/ 2020Seite 3 von 8

Seite 4
Variante 2 32.000 € 72.1000
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
Anlage/n
1 Variante 1 Teil 1 (öffentlich)
2 Variante 1 Teil 2 (öffentlich)
3 Variante 2 Teil 1 (öffentlich)
4 Variante 2 Teil 2 (öffentlich)Seite 4 von 8

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Datenstand: 02.11.2026, 21:07 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de