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201308-01 AA · Änderungsantrag

Bebauungsplan Nr. 6322-3 "Am Propsthof" - Mitteilung über die weitere Verfahrensweise Antrag zur Vorlage 201308

Nummer
201308-01 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
02.03.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 27.04.2021 Empfehlung
  2. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 02.09.2021 Empfehlung
  3. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 15.06.2021 Anhörung
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Änderungsantrag
öffentlich
201308-01 AA
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Rolf Beu
Dr. Daniel Rutte
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Gabriel Kunze
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Holger Schmidt
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Frank Fremerey
Bebauungsplan Nr. 6322-3 "Am Propsthof" -
Mitteilung über die weitere Verfahrensweise
Antrag zur Vorlage 201308
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 03.03.2021 Empfehlung
Inhalt des Änderungsantrags
1. Die Mitteilungsvorlage DS 201308 wird zum Beschlusspunkt erhoben.
2.1. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Konkretisierung des vorgesehenen,
beantragten Vorhabenbezogenen Bebauungsplans für das Teilgebiet „Am
Propsthof“ des Masterplangebietes „west.side/Am Vogelsang“ durch den
Vorhabenträger ein offenes Jury-/Wettbewerbsverfahren unter Beteiligung von
polit. Gremienvertretern durchführen zu lassen.
2.2. Vorgabe ist dabei nicht nur eine beidseitig begrünte Erschließungsstraße
in Verlängerung der Gerhard-Domagk-Straße, Entwicklung hochwertiger
Freiraumstrukturen in städtischer Ausprägung gem. der Zielvorgaben des
Masterplans und aufgrund der zentrumsnahen, sehr gut an den ÖPNV
angeschlossen Lage, eine Minimierung von Kfz.-Stellplätzen. Die Platanen im
Verlauf der Straße Am Propsthof müssen, bis ggf. auf den
Einmündungsbereich der neuen Stichstraße (verlängerte Gerhard-Domagk-
Straße), planerisch festgeschrieben werden.
2.3. Das südwestlich benachbarte siebenstöckige ehemalige Silogebäude soll,
wie in der ursprünglichen Planung vorgesehen, erhalten bleiben. Dessen Erhalt
war eingeplant, um den ursprünglichen industrienahen Charakter des Gebietes
zu gewährleisten. Falls dies rechtlich nicht durchsetzbar sein sollte und der
Abriss vom gleichen Investor wie unter 2.1. weiter betrieben werden, so wird
die Verwaltung ebenfalls beauftragt, für die Konkretisierung des Neubaus und
seines Umfeldes gleichfalls ein offenes Jury-/Wettbewerbsverfahren unter
Beteiligung von polit. Gremienvertretern durchführen zu lassen, um der
ursprünglichen Zielplanung möglichst nahe zu kommen.Seite 1 von 2

Seite 2
Begründung
Das Gesamtareal zwischen Siemensstraße und Am Propsthof sollte nach
Aufgabe der industriellen Nutzung zu einem hochwertigen, urbanen, gemischt
genutzten Wohn-, Wissenschafts- und Dienstleistungszentrum entwickelt
werden. Die bisherigen Baumaßnahmen entsprechen dieser Zielsetzung nur
höchst begrenzt. Die ehemalige Industriearchitektur geht immer mehr verloren.
Jetzt gilt es bei den noch möglichen Teilflächen dringend nach zu steuern.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:18 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de