← Vorlagen

201308 · Mitteilungsvorlage

Bebauungsplan Nr. 6322-3 "Am Propsthof" - Mitteilung über die weitere Verfahrensweise

Nummer
201308
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
29.07.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 03.09.2020 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 27.04.2021 Kenntnisnahme
  3. Sondersitzung der Bezirksvertretung Bonn 06.10.2020 Kenntnisnahme
  4. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 15.06.2021 Anhörung
  5. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 02.09.2021 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 1,4 MB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 201308-01 AA Bebauungsplan Nr. 6322-3 "Am Propsthof" - Mitteilung über die weitere Verfahrensweise Antrag zur Vorlage 201308
  2. 201308-04 Bebauungsplan Nr. 6322-3 "Am Propsthof" - Mitteilung über die weitere Verfahrensweise
  3. 201308-05 Städtebauliches Qualifizierungsverfahren "Am Propsthof" in Bonn-Endenich - Benennung der Teilnehmenden an der Auswahlsitzung
  4. 201308-03 ST Bebauungsplan Nr. 6322-3 "Am Propsthof" - Mitteilung über die weitere Verfahrensweise Antrag zur Vorlage 201308
  5. 201308-06 Städtebauliches Qualifizierungsverfahren "Am Propsthof" in Bonn-Endenich - Ergebnisse und weiteres Verfahren

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (5.806 Zeichen)
Mitteilungsvorlage
öffentlich
201308
Der Oberbürgermeister
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Bebauungsplan Nr. 6322-3 "Am Propsthof" -
Mitteilung über die weitere Verfahrensweise
Beratungsfolge
Ausschuss für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz
26.08.2020 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Bonn 25.08.2020 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Die Legend Real Estate GmbH (Köln) hat das Grundstück „Am Propsthof 92 / 92a“ in
Bonn-Endenich (ehemals Security Kötter) erworben und beabsichtigt auf dem Areal die
Errichtung eines Bürogebäudes (Anlage 1).
Die planungsrechtlichen Vorgaben werden derzeit bestimmt durch den rechtskräftigen
Bebauungsplan 7522-18 aus dem Jahr 1991. Dieser weist den betreffenden Bereich als
Gewerbegebiet (GE²) aus. Zulässig sind Baukörper mit einer max. Bauhöhe von 12,0
m. Die überbaubare Grundstücksfläche wird durch Baugrenzen (Mantellinie) bestimmt.
Für GRZ und GFZ sind Höchstwerte von 0,6 bzw. 2,0 festgesetzt. Büronutzung ist nicht
zulässig.
Das Vorhaben ist mit den gegebenen planungsrechtlichen Rahmenbedingungen nicht
vereinbar, sodass die Vorhabenträgerin am 20. Januar 2020 einen Antrag auf
Einleitung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gestellt hat.
Städtebaulicher Masterplan west.side / Am Vogelsang
Der gesamte Bereich zwischen „Am Propsthof“, Siemensstraße und „Auf dem Hügel“
befindet sich seit über 10 Jahren mit der Aufgabe des industriellen Standortes
(ARKEMA) in einem städtebaulichen Transformationsprozess. Planungsrechtlich wurde
dieser eingeleitet mit dem Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 7522-21 im
Jahr 2009 (DS-Nr. 0813228).
Für den gesamten Bereich wurde im Jahr 2014 eine frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch auf Grundlage des
städtebaulichen Masterplanes west.side / Am Vogelsang durchgeführt (DS-Nr. 1412863
und Anlage 2). Dieser verfolgt die Zielsetzungen:
 Entwicklung von Flächen für die Ansiedlung von Dienstleistungs- und technisch
spezialisierten Fertigungsbetrieben bzw. immissionsarmem Gewerbe
 Ansiedlung von Wissenschaftseinrichtungen, insbesondere im Kontext des
Hochschulstandortentwicklungsplanes (Entwicklung des Standortes Endenich
für Astronomie und Chemie)
 Qualitätsvolle Wohnungsbauentwicklung in verschiedenen Wohnformen für
Nutzer mit Interesse am innenstadtnahen Wohnen
 Ggf. Wohnfolgeeinrichtungen entsprechend den Aussagen und Inhalten des
Integrierten Handlungskonzeptes Dransdorf-SüdostSeite 1 von 5

Seite 2
 Entwicklung hochwertiger Freiraumstrukturen in städtischer Ausprägung
 Ansiedlung von Freizeit-, Kultur-, Gastronomie- und quartiersbezogenen
Nahversorgungsangeboten
 Keine Nach- oder Neunutzung aufgegebener oder freiwerdender Flächen durch
produzierendes Gewerbe oder Industriebetriebe, die aufgrund ihrer Emissionen
Wohnnutzungen in direkter Nachbarschaft ausschließen
 Keine Ansiedlung von großflächigen Handelsflächen.
Ein Großteil der Zielsetzungen wurde mit den inzwischen rechtskräftigen
Bebauungsplänen 6322-1 „west.side“ (DS-Nr. 1710044) und 6322-2 „Wohnbebauung
Am Vogelsang“ (DS-Nr. 200434) planungsrechtlich bereits umgesetzt.
Das Vorhaben auf dem ehemals durch die Fa. Security Kötter genutzten Grundstück
befindet sich im Bereich der Masterplanung zwischen dem gemischt genutzten Quartier
west.side und den durch das Finanzministerium genutzten Liegenschaften des Bundes
(Anlage 1). Ebenfalls zu dem Bereich gehören das von DHL als Verteilerzentrum
genutzte Nachbargrundstück „Am Propsthof 94“ sowie die dahinterliegenden Flächen,
die in weiten Teilen als offene und vollversiegelte oberirdische Stellplätze an das
benachbarte Bundesministerium vermietet sind.
Aufgrund der nicht gegebenen Flächenverfügbarkeit wurden hier die
planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung der Masterplanung noch nicht
geschaffen.
Der Masterplan (Anlage 2) stellt hier eine Verlängerung der Gerhard-Domagk-Straße
durch einen Kreisverkehr über die Straße „Am Propsthof“ hinaus in den Gebietskern
dar. Eine Verbindung zur Siemensstraße für den motorisierten Verkehr ist nicht
vorgesehen. Entlang dieser geplanten Erschließungsachse orientieren sich gemischt
genutzte (Dienstleistung, Gewerbe, Wohnen), bis zu fünf geschossige
Gebäudekubaturen. Die heute oberirdisch untergebrachten, bauordnungsrechtlich den
benachbarten Bundeseinrichtungen zugeordneten Stellplätze sollen in einem Parkhaus
untergebracht werden, sodass die verbleibenden, mindergenutzten und vollversiegelten
Flächen einer höherwertigen, baulichen Nutzung zugeführt werden können.
Weitere Verfahrensweise
Diese aktuelle Ausgangslage bietet nun die Chance, die zuvor genannten
Zielsetzungen durch die Fortführung eines Bebauungsplanverfahrens mit der Nr. 6322-
3 in diesem Bereich planungsrechtlich zu verankern (Anlage 1). Die Verwaltung führt
daher Verhandlungen, um die städtebaulichen Vorgaben der Masterplanung west.side /
Am Vogelsang hinsichtlich der Bebaubarkeit und der Erschließungsanlagen mit der
Antragstellerin und in Kooperation mit den benachbarten Grundstückseigentümern zu
konkretisieren.
Da bereits eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1
Baugesetzbuch stattgefunden hat, stellt die Offenlage des Planentwurfes nach § 3
Absatz 2 Baugesetzbuch den nächsten Verfahrensschritt im Bauleitplanverfahren dar.
Die Verwaltung wird nach Ausarbeitung eines Planentwurfes und der entsprechenden
Gutachten eine Vorlage zur Beschlussfassung der Offenlage nach § 3 Absatz 2
Baugesetzbuch durch die politischen Gremien einbringen.
Anlage/n
1 Übersichtsplan (öffentlich)Seite 2 von 5

Seite 3
2 Masterplan west.side / Am Vogelsang (öffentlich)Seite 3 von 5

Bebauungsplan Nr. 6322-3
Bundesstadt Bonn, Stadtplanungsamt
Geltungsbereich des Bebauungsplans
Stadtbezirk Bonn
Ortsteil Endenich
Maßstab 1: 2500 Datum: 13.07.2020
100 mSeite 4 von 5

Seite 5 von 5

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 21:00 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de