201298-1 AA · Änderungsantrag
Evaluierung des Bonner Baulandmodells Antrag LINKE zur Vorlage 201298
Kerndaten
- Nummer
- 201298-1 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 18.08.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration, Gesundheit und Wohnen Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeitsförderung Empfehlung
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 201298-1 AA Antragsteller/in: DIE LINKE. Holger Schmidt Aljoscha Yacoub 18.08.2020 Evaluierung des Bonner Baulandmodells Antrag LINKE zur Vorlage 201298 Beratungsfolge Ausschuss für Wirtschaft und Arbeitsförderung 18.08.2020 Empfehlung Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit und Wohnen 19.08.2020 Empfehlung Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 26.08.2020 Empfehlung Rat 01.09.2020 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Punkt 6 wird geändert: a. Ab dem 02.09.2020 gilt im „Bonner Baulandmodell“ folgende Regelung: Ab 8 Wohneinheiten oder 750 qm BGF Wohnen sind min. 50% der Wohneinheiten im geförderten Wohnungsbau zu errichten, dabei min. 30% im Förderweg A. Bis zu max. 20% können ersatzweise in einem für min. 40 Jahre vertraglich mietpreisgebundenen Modell entstehen, sofern kein anderer Förderweg gewählt wird. b. Die Angemessenheitsgrenze wird auf 40% des errechneten pauschalierten Gesamtertrags (Barwert/20 Jahre) eines Vorhabens gemäß gutachterlicher Berechnungsgrundlagen angehoben. Begründung Der anhaltende Wegfall geförderter und damit mietpreisgebundener Wohnungen setzt sich weiter fort und wird durch die bisherigen Vorgaben im Bonner Baulandmodell gemildert, aber nicht aufgefangen werden. Auch in Ergänzung mit Neubauten auf kommunalen Grundstücken wird im allerbesten Fall der niedrige Stand an geförderten bzw. Sozialwohnungen gehalten werden. Da ihre Anzahl aber tatsächlich gesteigert werden muss, um erstens einen messbaren Effekt auf den Gesamtmietmarkt und dessen Preise zu haben und zweitens die Wohnungsversorgung derjenigen zu verbessern, die für auf diese Wohnungen angewiesen sind, ist die Anpassung der Baulandvorgaben sinnvoll. Angesichts der immer wieder öffentlich genannten Zahl – auch von der Stadtverwaltung - von rund 50% der Bonner Haushalte, die eigentlich einenSeite 1 von 2 Seite 2 Anspruch auf Wohnungsförderung hätten, erscheint eine Vorgabe von ebenfalls 50% angemessen. Auch nach der Steigerung der Angemessenheitsgrenze auf 40% des errechneten Barwerts bleibt ausreichend Ertragspotenzial. Durch die Standardwertberechnung ergeben sich bei einem durch Preissteigerungen gekennzeichneten Markt für den Investor weitere Ertragsoptionen, zudem ist diese Berechnung auf 20 Jahre begrenzt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:58 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de