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201298-04 AA · Änderungsantrag

Evaluierung des Bonner Baulandmodells Antrag zur Vorlage 201298

Nummer
201298-04 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
02.03.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 03.03.2021 Empfehlung
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Übergeordnet

  1. 201298 Evaluierung des Bonner Baulandmodells

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Änderungsantrag
öffentlich
201298-04 AA
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Dr. Daniel Rutte
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Peter Kox
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Holger Schmidt
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Frank Fremerey
02.03.2021
Evaluierung des Bonner Baulandmodells
Antrag zur Vorlage 201298
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 03.03.2021 Empfehlung
Inhalt des Änderungsantrags
Die Verwaltung wird beauftragt, den politischen Gremien bis zum Ende des 2.
Quartals 2021 eine rechtssichere Vorlage zur Änderung und Verschärfung des
Bonner Baulandmodells vorzulegen. Die Beschlussvorlage wird in den
folgenden Punkten geändert:
4. Die Verwaltung prüft die Auswirkungen einer Verlängerung der Mietpreis-
und Belegungsbindungen von 20 auf 30 sowie 40 Jahre auf ihre Auswirkungen
auf die Angemessenheitsprüfung.
6. Bei sämtlichen Wohnungsneubauvorhaben, die acht oder mehr
Wohneinheiten vorsehen, für die ab dem 1.7.2021 neues Planungsrecht
geschaffen wird, wird eine verbindliche Mindestquote von 20 % der zu
schaffenden Wohnungen festgelegt, die der Förderung im Förderweg A, und
von 20 %, die der Förderung im Förderweg B gem. den Bestimmungen zur
Schaffung öffentlich geförderten Wohnraums des Landes NRW, unterworfen
werden. Ab 20 Wohneinheiten gilt dies äquivalent für 30 % (Förderweg A) und
20 % (Förderweg B). Die Verwaltung wird gebeten darzulegen, ob und
inwieweit die derzeit gültige Angemessenheitsgrenze in bestimmten Bonner
Lagen hierdurch überschritten würde.
Begründung
Zu 4. Eine noch stärkere Verlängerung der Belegungsbindungen ist
wünschenswert, von daher soll eine Ausdehnung der Bindung auch auf 40
Jahre geprüft werden.Seite 1 von 2

Seite 2
Zu 6. Um den unabweisbar hohen Bedarf an mietpreisgebundenen und
geförderten Wohnungen decken zu können, sind intensivierte Anforderungen
an private Investoren und Wohnungsbauunternehmen erforderlich.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:58 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de