201279-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Digitalisierung in Schulen
Kerndaten
- Nummer
- 201279-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 28.07.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Schulausschusses Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 201279-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 40 Schulamt Dezernat: Dez. V Digitalisierung in Schulen Beratungsfolge Schulausschuss 04.09.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: 1.) Wie viele iPads sind an weiterführenden Bonner Schulen aktuell im Einsatz (Lehrkräfte und Schülergeräte)? Das Thema „Ausstattung mit mobilen Endgeräten“ betrifft nicht nur die weiter- führenden städtischen Schulen, sondern alle Schulformen. Insgesamt sind in den städtischen Schulen mittlerweile rd. 19.700 iPads im Einsatz. Bis auf die geforderten Eigenanteile wurden die Geräte aus Fördermitteln beschafft. Die Zweckbindung liegt in fast allen Förderprogrammen bei 4 Jahren nach Anschaf- fung. Beim DigitalPakt Schule (außer Corona-Sofortprogramme) sind es 5 Jah- re, da er allgemein auf Investitionen abstellt, während in den anderen Pro- grammen ausschließlich mobile Endgeräte gefördert worden sind. Die Schulverwaltung geht bei den iPads in den Schulen derzeit von einer Nut- zungsdauer von maximal 6 Jahren aus. Erfahrungswerte liegen hierzu nicht vor, da dieser Nutzungszeitraum noch nicht erreicht ist. Jedoch hat der Herstel- ler Apple bisher mindestens 6 Jahre lang IOS-Updates für seine Produkte an- geboten. Bei der Berechnung der Kosten für eine mögliche Ersatzbeschaffung wurden 600€/Gerät für ein iPad inkl. Hülle & MDM-Lifetime-Lizenz angesetzt. - Siehe Tabelle im Anhang - 2.) Sind die im Sommer 2021 beschafften 8.000 Geräte noch im Einsatz (Vgl. DS 201279)? Ja, die Geräte sind noch im schulischen Einsatz (sh. auch Antwort zu Frage 1). 3.) Ist die Finanzierung der Geräte durch das Land ggf. aus Fördertöpfen sichergestellt oder sind hierfür städtische Finanzmittel notwendig? Die Schulverwaltung hat bisher keine Finanzmittel für eine Ersatzbeschaffung zum Erhalt des Status Quo oder gar eine Ausweitung Richtung 1:1-Ausstattung im Doppelhaushalt 2025/2026 ff. vorgesehen. In ihrem Koalitionsvertrag hatte die aktuelle Bundesregierung angekündigt, abSeite 1 von 6 Seite 2 2025 mit den Ländern ein Anschlussprogramm, einen „Digitalpakt 2.0“, mit ei- ner Laufzeit bis 2030 auf den Weg zu bringen. Die Kommunen in Deutschland fordern seit langem über die kommunalen Spitzenverbände die Einhaltung und Umsetzung der Zusagen von Bund und Ländern ein, da die finanziellen Belas- tungen von den kommunalen Schulträgern definitiv nicht allein aufgebracht werden können. In seiner Sitzung am 05.07.2024 hat der Bundesrat die Bundregierung aufge- fordert, ihre Zusage zum DigitalPakt Schule 2.0 einzuhalten. Das Rundschrei- ben „DigitalPakt Schule 2.0 – Entschließung im Bundesrat“ des Deutschen Städtetages an seine Mitglieder, ist als Anlage beigefügt. Sofern eine Aufrechterhaltung des derzeitigen Status Quo bei den in Schule eingesetzten mobilen Endgeräten allein aus kommunalen Mittel – also ohne weitere Fördermittel von Bund und/oder Land- zu bestreiten wäre, müssten mindestens die in der o.a. Tabelle genannten Beträge in den kommenden Haushaltsjahren eingesetzt werden. Die landesweit pädagogisch gewünschte Vollausstattung (sog. 1:1-Aussattung) wäre damit jedoch nicht zu erreichen. Dafür würden ca. 26.000 zusätzliche Endgeräte (26.000 x 600 € = 15,6 Mio. €) für Schüler*innen benötigt. Sofern der Stadt Bonn über den „DigitalPakt 2.0“ weitere Fördermittel (Höhe bisher völlig unbekannt) zugewiesen würden, wäre für den Erhalt der Fördermit- tel, der i.d.R. bei Bundesförderprogrammen geforderte Eigenanteil von mindes- tens 10%, außerplanmäßig bereitzustellen. Die Schulverwaltung prüft derzeit gemeinsam mit dem IT-Support-Dienstleister NetCologne ITS , wie sich ggf. ein sog. „GYOD (GetYourOwnDevice) -Konzept“ an städtischen Schulen umsetzen lassen könnte. Dabei hätten die Schulen die Möglichkeit, durch von den Eltern der Schüler*innen eigenfinanzierte Geräte, eine flächendeckende Versorgung mit iPads an der Schule herzustellen. Nach den Sommerferien wird eine Pilotphase an einzelnen Schulen stattfinden. Der- zeit besteht für GYOD eine gewisse Zurückhaltung an den Schulen, da im Fall eines DigitalPakt 2.0 Eltern die Kosten für GYOD-Geräte dennoch selbst zu tragen hätten. Es bleibt im Ergebnis festhalten, dass eine Anschlussfinanzierung für Ersatzbe- schaffungen der im Einsatz befindlichen iPads (end of life) derzeit nicht vorliegt. 4.) Wer übernimmt die Kosten für gebührenpflichtige Apps auf dem iPad? Über die Nutzung von pädagogischer Software, demnach auch von Apps – egal ob kostenfrei oder kostenpflichtig – entscheiden die Schulen eigenständig. Im Rahmen ihrer Budgetmittelfreiheit entscheiden die Schulen über die Verwen- dung, der vom Schulträger auf die Schulkonten zugewiesenen Mittel. Sofern kostenpflichtige Apps beschafft werden, tragen die Schulen die Kosten vom Schulkonto. Anlage/nSeite 2 von 6 Seite 3 1 201279-02 ST Tabelle Anlage (öffentlich) 2 201279-02 RS_W3074_DigitalPakt_2.0_Bundesrat (öffentlich)Seite 3 von 6 Anlage zu 201279-02 ST Förderprogramm Stückzahlen Beschaffungs- datum Monat / Jahr Zweckbindung (Voraussichtliche Laufzeit in BN) Voraussichtliche Ersatzbeschaffung notwendig (HH-Jahr) Voraussichtlich notwen- dige Mittelbereitstellung für Ersatzbeschaffung GS2020 1.088 07/2019 6 Jahre (6 Jahre) 2025 Ca. 653.000 € Corona-Sofortprogramm für Schüler*innen 8.000 07/2020 4 Jahre (6 Jahre) 2026 Ca. 4.800.000 € Corona-Sofortprogramm: Dienstgeräte für Lehrkräfte (Landesbedienstete = Zuständigkeit Land NRW 3.885 10/2020 4 Jahre (6 Jahre) 2026 (Ca. 2.331.000 €) Zuständigkeit Land NRW 2. Ausstattungsoffensive NRW & REACT-EU 2.432 08/ 2022 4 Jahre (6 Jahre) 2028 Ca. 1.500.000 € DigitalPakt Schule 1.632 2.592 10/2022 04/2023 5 Jahre (6 Jahre) 2028 2029 Ca. 980.000 € Ca. 1.555.000 € Nur kommunale Mittel für weitere Geräte für Lehrkräfte 70 01/2024 (6 Jahre) 2030 42.000 € Gesamt 19.699Seite 4 von 6 Hausvogteiplatz 1, 10117 Berlin Telefon 030 37711-0 Telefax 030 37711-999 Gereonstraße 18 - 32, 50670 Köln Telefon 0221 3771-0 Telefax 0221 3771-128 Avenue des Nerviens 9-31, 1040 Bruxelles / Belgien Telefon +32 2 882 774-0 Telefax 0221 3771-399 Internet: www.staedtetag.de Deutscher Städtetag | Gereonstraße 18 - 32 | 50670 Köln An die Mitglieder und ständigen Gäste - des Schul- und Bildungsausschusses des Deutschen Städtetages - des Schul- und Bildungsausschusses - der Konferenz Schulverwaltungsleitungen des Städtetages Nordrhein-Westfalen DigitalPakt Schule 2.0 – Entschließung im Bundesrat Sehr geehrte Damen und Herren, der Bundesrat hat sich am 5. Juli 2024 mit dem Thema „DigitalPakt Schule 2.0“ beschäftigt und folgende Entschließung zur Fortsetzung des DigitalPakts Schule 2019 bis 2024 beschlossen: 1. Der Bundesrat stellt fest, dass Bund, Länder und Kommunen mit dem Digi- talPakt Schule 2019 bis 2024 erheblich in die moderne digitale Bildungsin- frastruktur investiert haben. 2. Der Bundesrat bekräftigt die weit über den Schulbereich hinausreichende Bedeutung einer modernen und hochwertigen Bildungslandschaft als Funda- ment für die Zukunftsfähigkeit und den wirtschaftlichen Erfolg Deutschlands. Digitale Bildung muss kontinuierlich und bedarfsgerecht weiterentwickelt werden und ist eine dauerhafte, zentrale Zukunftsaufgabe von gesamtstaat- licher Relevanz, die einer gemeinsamen Bewältigung aller staatlichen Akteure 09.07.2024 Kontakt Pia Amelung Pia.amelung@staedtetag.de Gereonstraße 18 - 32 50670 Köln Telefon 0221 3771-320 www.staedtetag.de Aktenzeichen 40.35.12 D Dokumenten-Nr. W 3074 Kurzüberblick: Der Bundesrat fordert Bundregierung auf, Zusage zum DigitalPakt Schule 2.0 einzuhalten.Seite 5 von 6 Seite 2 / 2 bedarf. 3. Der Bundesrat betont den dauerhaft erhöhten Investitionsbedarf in die digi- tale Bildungsinfrastruktur einschließlich der nachhaltigen Neuanschaffung von Hardware und im Hinblick auf Inhalte, Bildungsmedien, technischen Support, Wartung und IT-Administration bei den Schulträgern. 4. Der Bundesrat erachtet eine Fortsetzung des DigitalPakts Schule 2019 bis 2024, dessen bundesseitige Förderung am 16. Mai 2024 endete, als entscheidend, um den positiven Impuls der bisherigen Projekte aufrechtzuerhalten und weiter auszubauen. 5. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher dazu auf, die Festlegungen aus dem Koalitionsvertrag in Bezug auf den DigitalPakt 2.0 zügig mit den Ländern zu konsen- tieren. Die hierfür erforderliche Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarung muss unver- züglich erarbeitet und abgeschlossen werden, um Ländern und Schulträgern langfris- tige und planbare Entscheidungsgrundlagen zu ermöglichen. 6. Der Bundesrat erkennt an, dass die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes in ein um- fassendes und ambitioniertes Gesamtkonzept zur digitalen Bildung eingebettet werden soll, das die bestehenden Länderstrategien aufgreift und bisherige An- strengungen konsequent fortentwickelt. Die hierzu erforderliche Bund-Länder- Rah- menvereinbarung muss die Kulturhoheit der Länder respektieren und ist zeit- gleich zur Verwaltungsvereinbarung auf Augenhöhe auszuverhandeln. 7. Der Bundesrat appelliert an den Bundestag, der Sicherstellung und Erhöhung der Gleichwertigkeit von – auch digitalen – Bildungschancen haushaltspolitische Priorität zu- kommen zu lassen und eine bedarfsgerechte, vollständige und flexible Mittel- bereitstellung von einem Mindestumfang von 1,3 Milliarden Euro pro Jahr während des gesamten zukünftigen Förderzeitraums 2025 bis 2030 mit Beginn des Jahres 2025 sicherzustellen. Die Entschließung des Bundesrates zeigt, dass die Verhandlungen zwischen Bund und Ländern zum DigitalPakt Schule 2.0 noch längst nicht abgeschlossen sind. Es bleibt abzuwarten, ob und ggf. wie sich Bund und Länder einigen werden. Wir bitten um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen Im AuftragSeite 6 von 6
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:45 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de