201279 · Dringlichkeitsentscheidung OB
Corona-bedingte digitale Ausstattungsoffensive für Schulen
Kerndaten
- Nummer
- 201279
- Art
- Dringlichkeitsentscheidung OB
- Veröffentlicht
- 20.07.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
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Dringlichkeitsentscheidung OB öffentlich 201279 Der Oberbürgermeister Federführung: 40 Schulamt Dezernat: Dez. V Corona-bedingte digitale Ausstattungsoffensive für Schulen Beratungsfolge Rat 01.09.2020 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Die Maßnahme ist dringlich und eine sofortige Umsetzung erforderlich, weil nur so den Schulen und Schülerinnen und Schülern - insbesondere für den Fall eines erneuten „Lockdowns“ – zeitnah eine digitale Mindestausstattung für ein „Lernen auf Distanz“ zur Verfügung gestellt werden kann. Beschlussvorschlag Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters wird genehmigt. Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW Die Verwaltung wird beauftragt, 1. im Rahmen der Corona-bedingten, digitalen Ausstattungsoffensive für Schulen 500 mobile IPadkoffer mit insgesamt 8.000 Endgeräten zum Einsatz in den städtischen Schulen zu beschaffen. Für die Beschaffung dieser digitalen Endgeräte wird temporär überplanmäßig im Haushalt ein Betrag in Höhe von 4.640.000 Mio. EUR bereitgestellt. Eine Refinanzierung erfolgt aus Förderprogrammen des Bundes/des Landes (u.a. Gute Schule2020, angekündigte Zusatzvereinbarung zum DigitalPakt Schule). 2. für Zwecke der Erstinbetriebnahme, der Einbindung in die schulische Infrastruktur und den Support der o.g. Geräte ist temporär überplanmäßig ein Betrag in Höhe von 785.000 EUR in 2020 bereitzustellen. Die Deckung erfolgt über die seitens des Landes NRW angekündigte finanzielle Entlastung zur Flüchtlingsfinanzierung. Die hierfür im Zeitraum 01-09/2021 anfallenden Kosten in Höhe von 481.950 EUR werden im Haushaltsplan 2021/2022 angemeldet. Begründung In einer Erklärung vom 29. Juni 2020 hat das Land NRW (Ministerium für Schule und Weiterbildung) angekündigt, im Rahmen einer ZusatzvereinbarungSeite 1 von 3 Seite 2 zum DigitalPakt Schule landesweit insgesamt 178 Mio. EUR (160 Mio. Bund und Land, 17,8 Mio. EUR Eigenanteil Schulträger) zusätzlich bereit zu stellen. Die Mittel sind vorgesehen für die Ausstattung von Schülerinnen und Schülern, die sich aus wirtschaftlichen und/oder sozialen Gründen kein digitales Endgerät leisten können, sowie zur Ausstattung von Schulen zur Erstellung von professionellen Lernangeboten. Die zu beschaffenden mobilen Endgeräte bleiben im Eigentum der Schulträger und werden von den Schulen im Bedarfsfall als Leihgeräte ausgeliehen. Weitergehende Details zur Umsetzung des Programms sind bis jetzt (Stand 09.07.2020) nicht bekannt. Detailliertere Informationen zur konkreten Umsetzung sind angekündigt. Das Land hat darauf hingewiesen, dass rückwirkend alle Beschaffungen, die seit dem 16.03.2020 getätigt und der Verbesserung der digitalen schulischen Infrastruktur und dem Lernen auf Distanz dienen, aus der Zusatzvereinbarung zum DigitalPakt Schule refinanzierbar sind. Aus Sicht der Verwaltung ist eine bedarfsgerechte und zügige Beschaffung unabweisbar, um insbesondere im etwaigen Fall eines erneuten „Lockdowns“ Schulen eine digitale Mindestausstattung für ein „Lernen auf Distanz“ zur Verfügung zu stellen. Um den sofortigen und sicheren Einsatz in Schulen zu gewährleisten müssen die IPads in sog. „Kofferlösungen“ (u.a. Aufbewahrungs- und Ladestation, IPads mit Schutzhüllen, mobiler WLAN-Accesspoint) beschafft und im Wege eines flächendeckenden Rollout-Programms an die Schulen ausgegeben werden. Ab Beauftragung ist für den Rollout eine Zeitschiene von 12 Wochen vorgesehen. Die Verwaltung geht davon aus, dass die Beschaffung durch Refinanzierung und Inanspruchnahme o.g. Fördertöpfe für den städtischen Haushalt kostenneutral erfolgen kann. Für einen nachhaltigen und dauerhaften Einsatz in den Schulen müssen alle Geräte zudem in die bestehende schulische IT-Infrastruktur eingepflegt, dort betrieben und „supportet“ werden. Außerdem ist eine Hardwareversicherung und eine 24 Stunden/7 Tage-Service-Hotline für alle Endanwender unabweisbar notwendig. Leistungen und Maßnahmen dieser Art, die für die Inbetriebnahme, den Betrieb und den Support unerlässlich sind, sind bislang im Rahmen der entsprechenden Förderprogramme leider nicht förderfähig. Daher soll insoweit eine Deckung aus dem Dezernatsbudget unter Inanspruchnahme der unter Ziffer 2 genannten avisierten Erstattung erfolgen. ** Eine anteilige Bereitstellung der Mittel auf die angekündigte Zusatzvereinbarung zum Digitalpakt Schule kann aktuell noch nicht erfolgen, da Einzelheiten hierzu bislang noch nicht bekannt sind. Die Mittel müssen daher zunächst im investiven Teilhaushalt in voller Höhe auf der Finanzstelle des Förderprogramms Gute Schule 2020 und im konsumtiven Teilhaushalt auf die CO-Kontierung (KST 401501) von Gute Schule 2020 bereitgestellt werden 16.07.2020 / 17.07.2020 gez. Sridharan gez. Achtermeyer Datum Oberbürgermeister Stadtverordnete/rSeite 2 von 3 Seite 3 Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.03 Schulträgeraufgaben Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veran- schlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen 886.725,80 € 5.40.00.03.10.2020 / 78.3100 ./. 2020 Gute Schule 2020** Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veran- schlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 3.761.353,23 € 10.324,00 € 654.500,00 € 130.500,00 € 481.950,00 € 140000300 / 74.1000 140000300 / 72.1000 140000300 / 72.1000 140000300 / 72.1000 140000300 / 72.1000 ./. 2020 ./. ./. ./. 2020 ./. 2020 2020 2021 Gute Schule 2020** Lfd. Haushalt Amt 40 Dezernatsbudget (Ziffer 2) Dezernatsbudget (Ziffer 2) wird im DHH 2021/2022 gemeldet! Einzahlungen / Erträge Gesamtkosten 5.925.353,03 € Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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