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201279 · Dringlichkeitsentscheidung OB

Corona-bedingte digitale Ausstattungsoffensive für Schulen

Nummer
201279
Art
Dringlichkeitsentscheidung OB
Veröffentlicht
20.07.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Rates 01.09.2020 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 74,4 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 201279-01 BBB-Anfrage: Digitalisierung in Schulen
  2. 201279-02 ST Digitalisierung in Schulen

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Dringlichkeitsentscheidung OB
öffentlich
201279
Der Oberbürgermeister
Federführung:
40 Schulamt
Dezernat:
Dez. V
Corona-bedingte digitale Ausstattungsoffensive für
Schulen
Beratungsfolge
Rat 01.09.2020 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Die Maßnahme ist dringlich und eine sofortige Umsetzung erforderlich, weil nur
so den Schulen und Schülerinnen und Schülern - insbesondere für den Fall
eines erneuten „Lockdowns“ – zeitnah eine digitale Mindestausstattung für ein
„Lernen auf Distanz“ zur Verfügung gestellt werden kann.
Beschlussvorschlag
Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters wird
genehmigt.
Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW
Die Verwaltung wird beauftragt,
1. im Rahmen der Corona-bedingten, digitalen Ausstattungsoffensive für
Schulen 500 mobile IPadkoffer mit insgesamt 8.000 Endgeräten zum
Einsatz in den städtischen Schulen zu beschaffen. Für die Beschaffung
dieser digitalen Endgeräte wird temporär überplanmäßig im Haushalt
ein Betrag in Höhe von 4.640.000 Mio. EUR bereitgestellt. Eine
Refinanzierung erfolgt aus Förderprogrammen des Bundes/des Landes
(u.a. Gute Schule2020, angekündigte Zusatzvereinbarung zum
DigitalPakt Schule).
2. für Zwecke der Erstinbetriebnahme, der Einbindung in die schulische
Infrastruktur und den Support der o.g. Geräte ist temporär
überplanmäßig ein Betrag in Höhe von 785.000 EUR in 2020
bereitzustellen. Die Deckung erfolgt über die seitens des Landes NRW
angekündigte finanzielle Entlastung zur Flüchtlingsfinanzierung. Die
hierfür im Zeitraum 01-09/2021 anfallenden Kosten in Höhe von
481.950 EUR werden im Haushaltsplan 2021/2022 angemeldet.
Begründung
In einer Erklärung vom 29. Juni 2020 hat das Land NRW (Ministerium für
Schule und Weiterbildung) angekündigt, im Rahmen einer ZusatzvereinbarungSeite 1 von 3

Seite 2
zum DigitalPakt Schule landesweit insgesamt 178 Mio. EUR (160 Mio. Bund
und Land, 17,8 Mio. EUR Eigenanteil Schulträger) zusätzlich bereit zu stellen.
Die Mittel sind vorgesehen für die Ausstattung von Schülerinnen und Schülern,
die sich aus wirtschaftlichen und/oder sozialen Gründen kein digitales Endgerät
leisten können, sowie zur Ausstattung von Schulen zur Erstellung von
professionellen Lernangeboten. Die zu beschaffenden mobilen Endgeräte
bleiben im Eigentum der Schulträger und werden von den Schulen im
Bedarfsfall als Leihgeräte ausgeliehen.
Weitergehende Details zur Umsetzung des Programms sind bis jetzt (Stand
09.07.2020) nicht bekannt. Detailliertere Informationen zur konkreten
Umsetzung sind angekündigt. Das Land hat darauf hingewiesen, dass
rückwirkend alle Beschaffungen, die seit dem 16.03.2020 getätigt und der
Verbesserung der digitalen schulischen Infrastruktur und dem Lernen auf
Distanz dienen, aus der Zusatzvereinbarung zum DigitalPakt Schule
refinanzierbar sind.
Aus Sicht der Verwaltung ist eine bedarfsgerechte und zügige Beschaffung
unabweisbar, um insbesondere im etwaigen Fall eines erneuten „Lockdowns“
Schulen eine digitale Mindestausstattung für ein „Lernen auf Distanz“ zur
Verfügung zu stellen. Um den sofortigen und sicheren Einsatz in Schulen zu
gewährleisten müssen die IPads in sog. „Kofferlösungen“ (u.a. Aufbewahrungs-
und Ladestation, IPads mit Schutzhüllen, mobiler WLAN-Accesspoint) beschafft
und im Wege eines flächendeckenden Rollout-Programms an die Schulen
ausgegeben werden. Ab Beauftragung ist für den Rollout eine Zeitschiene von
12 Wochen vorgesehen.
Die Verwaltung geht davon aus, dass die Beschaffung durch Refinanzierung
und Inanspruchnahme o.g. Fördertöpfe für den städtischen Haushalt
kostenneutral erfolgen kann.
Für einen nachhaltigen und dauerhaften Einsatz in den Schulen müssen alle
Geräte zudem in die bestehende schulische IT-Infrastruktur eingepflegt, dort
betrieben und „supportet“ werden. Außerdem ist eine Hardwareversicherung
und eine 24 Stunden/7 Tage-Service-Hotline für alle Endanwender
unabweisbar notwendig. Leistungen und Maßnahmen dieser Art, die für die
Inbetriebnahme, den Betrieb und den Support unerlässlich sind, sind bislang im
Rahmen der entsprechenden Förderprogramme leider nicht förderfähig. Daher
soll insoweit eine Deckung aus dem Dezernatsbudget unter Inanspruchnahme
der unter Ziffer 2 genannten avisierten Erstattung erfolgen.
** Eine anteilige Bereitstellung der Mittel auf die angekündigte
Zusatzvereinbarung zum Digitalpakt Schule kann aktuell noch nicht erfolgen, da
Einzelheiten hierzu bislang noch nicht bekannt sind. Die Mittel müssen daher
zunächst im investiven Teilhaushalt in voller Höhe auf der Finanzstelle des
Förderprogramms Gute Schule 2020 und im konsumtiven Teilhaushalt auf die
CO-Kontierung (KST 401501) von Gute Schule 2020 bereitgestellt werden
16.07.2020 /
17.07.2020
gez. Sridharan gez. Achtermeyer
Datum Oberbürgermeister Stadtverordnete/rSeite 2 von 3

Seite 3
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.03 Schulträgeraufgaben
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle / FiPos Veran-
schlagt in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen 886.725,80 € 5.40.00.03.10.2020 /
78.3100
./. 2020 Gute Schule 2020**
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle / FiPos Veran-
schlagt in Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
3.761.353,23 €
10.324,00 €
654.500,00 €
130.500,00 €
481.950,00 €
140000300 / 74.1000
140000300 / 72.1000
140000300 / 72.1000
140000300 / 72.1000
140000300 / 72.1000
./.
2020
./.
./.
./.
2020
./.
2020
2020
2021
Gute Schule 2020**
Lfd. Haushalt Amt 40
Dezernatsbudget (Ziffer 2)
Dezernatsbudget (Ziffer 2)
wird im DHH 2021/2022
gemeldet!
Einzahlungen /
Erträge
Gesamtkosten 5.925.353,03 €
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 02:33 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de