← zurück zu 201267

201267-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag:Verkehrsberuhigung und Schulwegsicherung Marienschule / Vorgebirgsstraße

Nummer
201267-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
20.07.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 02.11.2021 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 62,3 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 201267 Bürgerantrag:Verkehrsberuhigung und Schulwegsicherung Marienschule / Vorgebirgsstraße

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (1.598 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
201267-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag:Verkehrsberuhigung und
Schulwegsicherung Marienschule /
Vorgebirgsstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 25.08.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Der Bereich befindet sich bereits innerhalb einer Tempo-30-Zone bzw.
Fahrradstraße und die vorhandenen Gefahrenzeichen „Kinder“ verdeutlichen
bereits, dass hier vermehrt mit querenden Kindern zu rechnen ist. Aus diesen
Gründen sind keine weiteren Beschilderungsmaßnahmen erforderlich.
In der Vorgebirgsstraße sind zwei Kissen analog zur Dorotheenstraße
vorgesehen. Die Kissen sollten demnach in Asphaltbauweise aufgebracht
werden. Die Kosten betragen ca. 5.000€.
In der Heerstraße befindet sich vor der Einfahrt der Schule ein kleines
Denkmal, an dem der Bordstein in die Straße gezogen ist, so dass das
Geschwindigkeitsniveau gesenkt wird.
Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Bonn:
Punkt 1 (Kissen Vorgebirgsstr.)
Dem Antrag wird entsprochen.
Punkt 2 (Kissen Heerstraße)
Der Antrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den
Ausführungen in der Stellungnahme über die für die ablehnende Entscheidung
maßgeblichen Gründe informiert.
Punkt 3 (weitere Hinweisbeschilderungen)
Der Antrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird informiert, aus welchen
Gründen die Verwaltung die vorhandene Ausschilderung für ausreichend hält.
Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von
Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
KeineSeite 1 von 1

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 10:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de