201267 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag:Verkehrsberuhigung und Schulwegsicherung Marienschule / Vorgebirgsstraße
Kerndaten
- Nummer
- 201267
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 09.07.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 201267 Der Oberbürgermeister Federführung: Bürgerbüro/Bürgerbeteiligung/Ombudsstelle Dezernat: Dez. OB 06.07.2020 Bürgerantrag:Verkehrsberuhigung und Schulwegsicherung Marienschule / Vorgebirgsstraße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 25.08.2020 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag Thematisiert verkehrsberuhigende und verkehrssichernde Maßnahmen im Bereich Marienschule/ Vorgebirgsstraße. Einzelheiten zu den beantragten Maßnahmen und zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 3 Bürgerantrag Online Datum 06.07.2020 Anrede r Straße Hausnummer Postleitzahl Ort Telefon E-Mail Betreff Verkehrsberuhigung und Schulwegsicherung Marienschule/Vorgebirgsstraße Ihr Antrag Es wird beantragt: 1.) Die Vorgebirgsstraße wird zur Sicherung des Schulweges und Verlangsamung von KFZ auf Höhe der Marienschule mit zwei sog. ÖPNV Kissen ausgestattet. 2.) Für die Heerstraße werden entlang der Marienschule zur Sicherung des Schulweges ein ÖPNV Kissen aufgebracht. 3.) Eine entsprechende Beschilderung mit Hinweis auf den Schulweg und die Tempo 30 Zone wird gut sichtbar angebracht. 4.) Die Maßnahme wird im Zuge der geplanten Fahrbahninstandsetzung mit beauftragt und ausgeführt. Entsprechende Maßnahmen, die zu einer Verkehrsberuhigung in der Heerstr. wie auch der Vorgebirgsstr. führen, werden von der Schulleitung unterstützt. Dieser Antrag wird seitens der Schulpflegschaft sowie Eltern und Anwohnern ebenfalls unterstützt. BEGRÜNDUNG: In der Vorgebirgsstraße – von Heerstr. bis Adolfstr.– beabsichtigt die Straßenunterhaltung eine Instandsetzung der Fahrbahn. Dabei ist geplant, die bisherige Kopfsteinpflasterung durch Asphalt oder Betonstein zu ersetzen. Es ist wahrscheinlich, dass sich die ohnehin schon schnelle Anfahrt vieler KFZ Fahrer auf die Schulwegampel durch eine Ebnung der Straßendecke weiter beschleunigt. Viele Autofahrer nutzen die gerade Strecke, insb. bei Wechsel der Ampel auf Gelb bzw. Rot, zur beschleunigten Anfahrt. An einem Tag wurden durch Anwohner an der Schulwegampel 9 schnelle Rotlichtdurchfahrten durch PKW gezählt. Dadurch werden Schulkinder auf ihrem Weg gefährdet. Die Situation auf der Heerstraße ist im Schulbereich ähnlich. gez. tions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002 ID=KFAS_01_002 1RYrdtjE 06.07.20 18:03Seite 2 von 3 Einverständniserklärung für die Erhebung und Verarbeitung von Daten nach der Datenschutzgrundverordnung Zur Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgt auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen die Erhebung und Verarbeitung aller notwendigen personenbezogenen Daten. Dabei handelt es sich insbesondere um Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie sonstige notwendige Angaben. Diese Daten werden auf dem Server der zuständigen Stelle gespeichert und können nur von berechtigten Personen eingesehen werden. Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten haben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Darüber hinaus ist für jede weitere Datenerhebung die Zustimmung des Nutzers erforderlich. Eine automatische Löschung erfolgt nach 180 Tagen, insofern entsprechende Daten nicht weiter benötigt werden. In Fällen mit einer gebührenpflichtigen Verarbeitung kann es vorkommen, dass zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Provider übermittelt werden. Rechte der betroffenen Person: Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung, Widerspruchsrecht Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft abzuändern oder gänzlich zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an uns übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen. Weiterhin können erhobene Daten bei Bedarf korrigiert, gelöscht oder deren Erhebung eingeschränkt werden. Hiermit versichere ich, der Erhebung und der Verarbeitung meiner Daten zuzustimmen und über meine Rechte belehrt worden zu sein. Seite 2 von PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 3 von 3
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