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201193-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Einbeziehung von Elementen aus dem Bönnsch Unterricht des Festausschusses Bonner Karneval in die Gestaltung des Kreisels Hohe Str./ Schlesienstr./ Maximilian Kolbe Brücke

Nummer
201193-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
05.08.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sondersitzung der Bezirksvertretung Bonn 06.10.2020 Kenntnisnahme
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  1. 201193 Bürgerantrag: Einbeziehung von Elementen aus dem Bönnsch Unterricht des Festausschusses Bonner Karneval in die Gestaltung des Kreisels Hohe Str./ Schlesienstr./ Maximilian Kolbe Brücke

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
201193-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Einbeziehung von Elementen aus
dem Bönnsch Unterricht des Festausschusses
Bonner Karneval in die Gestaltung des Kreisels
Hohe Str./ Schlesienstr./ Maximilian Kolbe Brücke
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 25.08.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Bezirksvertretung Bonn hat am 16.01.2020 über einen Bürgerantrag zur
Gestaltung der zukünftigen Kreisel Hohe Straße/ Schlesienstraße/ Maximilian-
Kolbe-Brücke und Hohe Straße/ Oppelner Straße beraten (DS 190097). Ziel
des Antrags war eine Gestaltung der Innenflächen der Kreisel, mit der eine
Identifikation mit dem Stadtteil bzw. der Stadt hergestellt wird. Als Ergebnis der
Beratung wurde die Verwaltung beauftragt, in Abstimmung mit den
Antragstellern einen Vorschlag für die Gestaltung der Kreisverkehrsinsel zu
erarbeiten.
Mit dem aktuellen Bürgerantrag werden ebenfalls identitätsstiftende
Gestaltungen mit Bezug zum Bonner Karneval und zur Bönnschen Mundart
vorgeschlagen, die aus Sicht der Verwaltung in die Überlegungen und
Abstimmungen für die Gestaltung aufgenommen werden sollten.
Generell besteht die Möglichkeit, die Gestaltung eines Kreisverkehrs durch
Privatpersonen, Vereine oder Firmen vornehmen zu lassen. Geregelt wird dies
über einen Gestattungsvertrag. Im Rahmen des Gestattungsvertrags
übernimmt ein Gestattungsnehmer die Kosten für die Gestaltung sowie die
Verkehrssicherungs- und Unterhaltungspflicht. Der Gestaltungsplan wird zuvor
den zuständigen Ratsgremien zur Beratung und Entscheidung vorgelegt.
Der Umbau der Hohe Straße in diesem Bereich bis zum Anschluss an die
L183n beginnt in Kürze. Die Fertigstellung der Verkehrsflächen einschließlich
der Kreisverkehre ist für August 2021 geplant. Parallel zur Baumaßnahme ist
vorgesehen, eine Gestaltung auf Basis der Bürgeranträge abzustimmen
und potenzielle Gestattungsnehmer im Umfeld anzusprechen.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn:Seite 1 von 2

Seite 2
Die Bezirksvertretung Bonn befürwortet den Verfahrensvorschlag der
Verwaltung , der eine Einbeziehung der Antragsinhalte in die weiteren
Überlegungen und Abstimmungen für die Gestaltung des Kreisels vorsieht. Mit
diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von
Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 08:50 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de