201191-2 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Beibehaltung der Gestalt der Utestraße südlich der Gernotstraße im Zuge des Bebauungsplanverfahrens Schlossallee
Kerndaten
- Nummer
- 201191-2 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 05.08.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 201191-2 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Beibehaltung der Gestalt der Utestraße südlich der Gernotstraße im Zuge des Bebauungsplanverfahrens Schlossallee Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.08.2020 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Mit Zuschrift vom 26.07.2020 hat der Antragstellende seinen Bürgerantrag ergänzt. Die grundlegende Zielrichtung des Antrags, es solle nach Errichtung der "Schlosshöfe" kein motorisierter Durchgangs- und Lieferverkehr zwischen Utestraße und Schlossallee entstehen, entspricht den Zielen der aus dem Wettbewerbsverfahren hervorgegangen Planung, die lediglich eine Fuß- und Radwegeverbindung zwischen Utestraße und Schlossallee vorsieht. Die Verwaltung wird dies durch entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan flankieren. Soweit der Antragstellende bemängelt, dass der Vorhabenträger mit der teilweisen Beseitigung der Einfriedungsmauer begonnen hat, ist darauf hinzuweisen, dass er dies, da kein Denkmal betroffen ist, nach der Rechtslage hier genehmigungsfrei durchführen darf. Dies ist auch nicht vom Inkrafttreten des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes abhängig. Ergänzender Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bad Godesberg: Der Antragstellende ist entsprechend der ergänzenden Stellungnahme zu informieren, dass der grundsätzlichen Zielrichtung gefolgt wird, die Beseitigung der Einfriedungsmauer jedoch bauordnungsrechtlich zulässig ist. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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