201191 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Beibehaltung der Gestalt der Utestraße südlich der Gernotstraße im Zuge des Bebauungsplanverfahrens Schlossallee
Kerndaten
- Nummer
- 201191
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 29.07.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Untergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (9.982 Zeichen)
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 201191 Der Oberbürgermeister Federführung: Bürgerbüro/Bürgerbeteiligung/Ombudsstelle Dezernat: Dez. OB 22.06.2020 Bürgerantrag: Beibehaltung der Gestalt der Utestraße südlich der Gernotstraße im Zuge des Bebauungsplanverfahrens Schlossallee Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.08.2020 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Bürgerantrag beinhaltet die Beibehaltung der Gestalt der Utestraße südlich der Gernotstraße im Zuge des Bebauungsplanverfahrens Schlossallee. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag online. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag komplett (nichtöffentlich) 3 Ergänzung vom 26.07.2020 (öffentlich)Seite 1 von 5 Bürgerantrag Online Datum 22.06.2020 Anrede Vorname Nachname Straße Hausnummer Postleitzahl Ort Telefon E-Mail Betreff Beibehaltung der Gestalt der Utestraße südlich der Gernotstraße im Zuge des Bebauungsplanverfahrens Schlossallee Ihr Antrag Die Utestraße ist seit ihrer Errichtung in den 1950er Jahren in ihrem südlichen Teil ab der Gernotstraße eine Sackgasse. Eine Mauer trennt sie am Ende vom dahinter liegenden Grundstück, der ehemaligen jugoslawischen Botschaft. Dort ist bekanntlich das Bauvorhaben Schlosshöfe in der Schlossallee geplant. In dessen Rahmen scheint eine Öffnung der derzeitigen Mauer für Fußgänger und Radfahrer, möglicherweise auch für Autos, in der Diskussion zu stehen. Ziel dieses Antrags ist es, diese Öffnung zu vermeiden. Begründung: In ihrem jetzigen Zustand ist dieser Teil der Utestraße eine verkehrsruhige, kinderfreundliche Sackgasse. Sie besteht seit den 1950er Jahren und wurde so gebaut, um eine weitere durchgehende Nord-Süd-Achse parallel zur Mainzer Straße (ab Deichmanns Aue/Brunhildstraße über Kriemhildstraße bis zur Siegfriedstraße) sowie zur Rüdigerstraße zu verhindern. Eine Teilöffnung für Fahrräder und Fußgänger hätte vermutlich zur Folge, dass sowohl Bewohner als auch potentielle Kunden des geplanten Supermarktes ihre Fahrzeuge aus Bequemlichkeit in der Utestraße abstellen würden, anstatt die dafür vorgesehene Tiefgarage zu benutzen. Dies würde dem für das Projekt angestrebtem Verkehrsfluss zuwider laufen. Die geplante Verkehrsführung und das Parkraumkonzept sehen nur Tiefgaragenplätze, kein überirdisches Parken – auch nicht im Umfeld – vor. Zugang zu und Belieferung der Schlosshöfe, bzw. der dortigen Geschäfte sind von der Schlossallee geplant. Eine vollständige Öffnung der Utestraße hätte vermutlich zur Folge, dass sowohl Liefer- als auch Durchgangsverkehr parallel zur Mainzer Straße ab Brunhildstraße bis zur Siegfriedstraße beginnen würde. Hierfür sind weder die Utestraße noch die Kriemhildstraße geeignet. Sie können einen verstärkten Verkehrsfluss nicht verkraften, es sei denn, man holze in beiden Straßen einen Großteil des Baumbestandes ab und errichte Parkverbotszonen. Gefährdet wäre also nicht nur der derzeitige Grünbestand, vielmehr stünde auch eine unnötige ökologische Belastung durch verstärkten Verkehr bevor. Seite 1 von2 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002 ID=KFAS_01_002 b6BTfuyF 22.06.20 15:30Seite 2 von 5 Einverständniserklärung für die Erhebung und Verarbeitung von Daten nach der Datenschutzgrundverordnung Zur Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgt auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen die Erhebung und Verarbeitung aller notwendigen personenbezogenen Daten. Dabei handelt es sich insbesondere um Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie sonstige notwendige Angaben. Diese Daten werden auf dem Server der zuständigen Stelle gespeichert und können nur von berechtigten Personen eingesehen werden. Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten haben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Darüber hinaus ist für jede weitere Datenerhebung die Zustimmung des Nutzers erforderlich. Eine automatische Löschung erfolgt nach 180 Tagen, insofern entsprechende Daten nicht weiter benötigt werden. In Fällen mit einer gebührenpflichtigen Verarbeitung kann es vorkommen, dass zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Provider übermittelt werden. Rechte der betroffenen Person: Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung, Widerspruchsrecht Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft abzuändern oder gänzlich zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an uns übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen. Weiterhin können erhobene Daten bei Bedarf korrigiert, gelöscht oder deren Erhebung eingeschränkt werden. Hiermit versichere ich, der Erhebung und der Verarbeitung meiner Daten zuzustimmen und über meine Rechte belehrt worden zu sein. Seite 2 von2 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 3 von 5 Bürgerantrag Online Datum 26.07.2020 Anrede Vorname Nachname Straße Hausnummer Postleitzahl Ort Telefon E-Mail Betreff Beibehaltung des derzeitigen Zustands der Utestraße Ihr Antrag Antrag: Die Verwaltung möge durchsetzen, dass der derzeitige Zustand der Utestraße nicht durch eigenmächtiges Handeln des Investors verändert wird - insbesondere soll durchgesetzt werden, dass nach Errichtung der Schlosshöfe kein motorisierter Durchgangs- und Lieferverkehr zwischen Utestraße und Schlossallee entsteht. Begründung Mit Bürgerantrag Nr 201191, AZ 9118/2020 hatte ich am 22.6.20 beantragt, den derzeitigen Zustand der Utestraße beizubehalten und an ihrem südlichen Ende keine Öffnung für Autoverkehr und für Radfahrer und Fussgänger vorzunehmen. Im Laufe der folgenden Wochen erhielt ich eine Bestätigung des Eingangs meines Antrags, die Mitteilung, dass er bei einer künftigen Sitzung behandelt und ich dazu informiert werde. Ich ging davon aus, dass mein Antrag auf der Sitzung am 25.8. behandelt wird. Nur zufällig erfuhr ich, dass zu meinem Antrag eine Stellungnahme der Verwaltung bereits vorliegt und im Allris zugänglich ist. Als Antragsteller empfinde dieses Vorgehen als sehr eigenartig, denn ich habe erwartet, dass man mich umgehend über die Verwaltungsstellungnahme in Kenntnis setzt. Ebenso merkwürdig ist es, dass am Freitag, dem 24.8. der Investor bereits mit der Öffnung der die Utestraße abschließenden Mauer begonnen hat. Diese Öffnung wird über die volle Breite des Wendehammers reichen und wird damit weitaus größer sein als für einen Fußgänger- und Radweg notwendig. Die Weite der Öffnung deutet klar auf eine Vorbereitung für den motorisierten Verkehr hin. Damit verliert die Stellungnahme der Verwaltung ihre Glaubwürdigkeit. Sie lautet: "Eine Öffnung des geplanten Weges für den motorisierten Individualverkehr ist im Planentwurf ausdrücklich nicht vorgesehen" Ich beantrage, dass die Öffnung - die im Augeblick in jeden Falle vorzeitig und ohne Planungsentscheid stattfindet - mit allen der Verwaltung zur Verfügung stehenden Mitteln verhindert, ersatzweise rückgängig gemacht wird. Ausserdem zur Klarstellung: Die Utestraße soll auch nicht für den Baustellenverkehr und für Anliefer- und Entsorgungsverkehr der Anlage Schlosshöfe genutzt weden. Denn nur so kann der gegenwärtige Baumstand in laut Planung sogenannten "Uteallee" gesichert werden. Seite 1 von2 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002 ID=KFAS_01_002 ZGXRpFu8 26.07.20 17:28Seite 4 von 5 Einverständniserklärung für die Erhebung und Verarbeitung von Daten nach der Datenschutzgrundverordnung Zur Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgt auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen die Erhebung und Verarbeitung aller notwendigen personenbezogenen Daten. Dabei handelt es sich insbesondere um Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie sonstige notwendige Angaben. Diese Daten werden auf dem Server der zuständigen Stelle gespeichert und können nur von berechtigten Personen eingesehen werden. Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten haben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Darüber hinaus ist für jede weitere Datenerhebung die Zustimmung des Nutzers erforderlich. Eine automatische Löschung erfolgt nach 180 Tagen, insofern entsprechende Daten nicht weiter benötigt werden. In Fällen mit einer gebührenpflichtigen Verarbeitung kann es vorkommen, dass zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Provider übermittelt werden. Rechte der betroffenen Person: Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung, Widerspruchsrecht Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft abzuändern oder gänzlich zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an uns übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen. Weiterhin können erhobene Daten bei Bedarf korrigiert, gelöscht oder deren Erhebung eingeschränkt werden. Hiermit versichere ich, der Erhebung und der Verarbeitung meiner Daten zuzustimmen und über meine Rechte belehrt worden zu sein. Seite 2 von2 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 5 von 5
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de