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201191 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Beibehaltung der Gestalt der Utestraße südlich der Gernotstraße im Zuge des Bebauungsplanverfahrens Schlossallee

Nummer
201191
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
29.07.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 29.07.2020
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 25.08.2020

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.08.2020 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 201191-1 ST Bürgerantrag: Beibehaltung der Gestalt der Utestraße südlich der Gernotstraße im Zuge des Bebauungsplanverfahrens Schlossallee
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
201191
Der Oberbürgermeister
Federführung:
Bürgerbüro/Bürgerbeteiligung/Ombudsstelle
Dezernat:
Dez. OB
22.06.2020
Bürgerantrag: Beibehaltung der Gestalt der
Utestraße südlich der Gernotstraße im Zuge des
Bebauungsplanverfahrens Schlossallee
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.08.2020 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Bürgerantrag beinhaltet die Beibehaltung der Gestalt der Utestraße südlich
der Gernotstraße im Zuge des Bebauungsplanverfahrens Schlossallee.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag
online.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag komplett (nichtöffentlich)
3 Ergänzung vom 26.07.2020 (öffentlich)Seite 1 von 5

Bürgerantrag Online
Datum
22.06.2020
Anrede Vorname Nachname
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Telefon E-Mail
Betreff
Beibehaltung der Gestalt der Utestraße südlich der Gernotstraße im Zuge des Bebauungsplanverfahrens
Schlossallee
Ihr Antrag
Die Utestraße ist seit ihrer Errichtung in den 1950er Jahren in ihrem südlichen Teil ab der Gernotstraße eine
Sackgasse. Eine Mauer trennt sie am Ende vom dahinter liegenden Grundstück, der ehemaligen jugoslawischen
Botschaft. Dort ist bekanntlich das Bauvorhaben Schlosshöfe in der Schlossallee geplant. In dessen Rahmen
scheint eine Öffnung der derzeitigen Mauer für Fußgänger und Radfahrer, möglicherweise auch für Autos, in der
Diskussion zu stehen.
Ziel dieses Antrags ist es, diese Öffnung zu vermeiden.
Begründung:
In ihrem jetzigen Zustand ist dieser Teil der Utestraße eine verkehrsruhige, kinderfreundliche Sackgasse. Sie
besteht seit den 1950er Jahren und wurde so gebaut, um eine weitere durchgehende Nord-Süd-Achse parallel
zur Mainzer Straße (ab Deichmanns Aue/Brunhildstraße über Kriemhildstraße bis zur Siegfriedstraße) sowie zur
Rüdigerstraße zu verhindern.
Eine Teilöffnung für Fahrräder und Fußgänger hätte vermutlich zur Folge, dass sowohl Bewohner als auch
potentielle Kunden des geplanten Supermarktes ihre Fahrzeuge aus Bequemlichkeit in der Utestraße abstellen
würden, anstatt die dafür vorgesehene Tiefgarage zu benutzen. Dies würde dem für das Projekt angestrebtem
Verkehrsfluss zuwider laufen. Die geplante Verkehrsführung und das Parkraumkonzept sehen nur
Tiefgaragenplätze, kein überirdisches Parken – auch nicht im Umfeld – vor. Zugang zu und Belieferung der
Schlosshöfe, bzw. der dortigen Geschäfte sind von der Schlossallee geplant.
Eine vollständige Öffnung der Utestraße hätte vermutlich zur Folge, dass sowohl Liefer- als auch
Durchgangsverkehr parallel zur Mainzer Straße ab Brunhildstraße bis zur Siegfriedstraße beginnen würde.
Hierfür sind weder die Utestraße noch die Kriemhildstraße geeignet. Sie können einen verstärkten Verkehrsfluss
nicht verkraften, es sei denn, man holze in beiden Straßen einen Großteil des Baumbestandes ab und errichte
Parkverbotszonen.
Gefährdet wäre also nicht nur der derzeitige Grünbestand, vielmehr stünde auch eine unnötige ökologische
Belastung durch verstärkten Verkehr bevor.
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Artikel-Nr.: KFAS_01_002
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22.06.20 15:30Seite 2 von 5

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Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an uns übermitteln. Es
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Weiterhin können erhobene Daten bei Bedarf korrigiert, gelöscht oder deren Erhebung eingeschränkt
werden.
Hiermit versichere ich, der Erhebung und der Verarbeitung meiner Daten zuzustimmen und über meine Rechte belehrt
worden zu sein.
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Bürgerantrag Online
Datum
26.07.2020
Anrede Vorname Nachname
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Telefon E-Mail
Betreff
Beibehaltung des derzeitigen Zustands der Utestraße
Ihr Antrag
Antrag:
Die Verwaltung möge durchsetzen, dass der derzeitige Zustand der Utestraße nicht durch eigenmächtiges
Handeln des Investors verändert wird - insbesondere soll durchgesetzt werden, dass nach Errichtung der
Schlosshöfe kein motorisierter Durchgangs- und Lieferverkehr zwischen Utestraße und Schlossallee entsteht.
Begründung
Mit Bürgerantrag Nr 201191, AZ 9118/2020 hatte ich am 22.6.20 beantragt, den derzeitigen Zustand der
Utestraße beizubehalten und an ihrem südlichen Ende keine Öffnung für Autoverkehr und für Radfahrer und
Fussgänger vorzunehmen.
Im Laufe der folgenden Wochen erhielt ich eine Bestätigung des Eingangs meines Antrags, die Mitteilung, dass
er bei einer künftigen Sitzung behandelt und ich dazu informiert werde. Ich ging davon aus, dass mein Antrag
auf der Sitzung am 25.8. behandelt wird.
Nur zufällig erfuhr ich, dass zu meinem Antrag eine Stellungnahme der Verwaltung bereits vorliegt und im Allris
zugänglich ist. Als Antragsteller empfinde dieses Vorgehen als sehr eigenartig, denn ich habe erwartet, dass man
mich umgehend über die Verwaltungsstellungnahme in Kenntnis setzt.
Ebenso merkwürdig ist es, dass am Freitag, dem 24.8. der Investor bereits mit der Öffnung der die Utestraße
abschließenden Mauer begonnen hat. Diese Öffnung wird über die volle Breite des Wendehammers reichen und
wird damit weitaus größer sein als für einen Fußgänger- und Radweg notwendig.
Die Weite der Öffnung deutet klar auf eine Vorbereitung für den motorisierten Verkehr hin. Damit verliert die
Stellungnahme der Verwaltung ihre Glaubwürdigkeit. Sie lautet: "Eine Öffnung des geplanten Weges für den
motorisierten Individualverkehr ist im Planentwurf ausdrücklich nicht vorgesehen"
Ich beantrage, dass die Öffnung - die im Augeblick in jeden Falle vorzeitig und ohne Planungsentscheid
stattfindet - mit allen der Verwaltung zur Verfügung stehenden Mitteln verhindert, ersatzweise rückgängig
gemacht wird.
Ausserdem zur Klarstellung: Die Utestraße soll auch nicht für den Baustellenverkehr und für Anliefer- und
Entsorgungsverkehr der Anlage Schlosshöfe genutzt weden. Denn nur so kann der gegenwärtige Baumstand in
laut Planung sogenannten "Uteallee" gesichert werden.
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26.07.20 17:28Seite 4 von 5

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Datenstand: 02.11.2026, 18:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de