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201145-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Planungsvorgaben zur Verbesserung der Radverkehrssicherheit

Nummer
201145-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
10.03.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 20.04.2021 Kenntnisnahme
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  1. 201145 Planungsvorgaben zur Verbesserung der Radverkehrssicherheit

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
201145-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Planungsvorgaben zur Verbesserung der
Radverkehrssicherheit
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 11.03.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zu 1.
Die Stadt Bonn richtet sich bei allen Planungen nach StVO, ERA und RASt. Der
als Beispiel angeführte Schutzstreifen auf der Hausdorffstraße ist
richtlinienkonform angelegt, da die ERA vorgeben „Bei wenigen Parkvorgängen
und beengten straßenräumlichen Situationen kann der Schutzstreifen
einschließlich Sicherheitsraum 1,50 m breit sein. Der Sicherheitsraum muss
dann nicht baulich oder durch Markierung ausgebildet sein.“ (ERA 2010, S. 22).
Der Stadt Bonn ist aber auch bewusst, dass diese Regelung in der Realität
Probleme aufwirft, da ein 1,50 m Schutzstreifen ohne gesonderten
Sicherheitstrennstreifen eben keinen ausreichenden Schutz vor öffnenden
Autotüren bietet. Mit Blick auf die Ergebnisse einer Studie der Unfallforschung
der Versicherer aus dem Jahr 2020, die ergeben hat, dass Unfälle zwischen
Radfahrenden und parkenden Autos massiv angestiegen sind, wird die Stadt
Bonn in Zukunft auf eine solche Aneinanderreihung von Mindestmaßen nach
Möglichkeit verzichten und neben Parkständen immer einen
Sicherheitstrennstreifen markieren.
Zu 2.
Die Stadt Bonn stimmt zu, dass sich Radfahrstreifen in Mittellage (RiM) für viele
Radfahrende subjektiv unsicher anfühlen und sie für ungeübte Radfahrer
abschreckend wirken können. Deswegen sollten RiM in Zukunft nur mit
Bedacht und unter Abwägung anderer Optionen eingesetzt werden. Zudem soll
sich bei der Markierung an den Studienergebnissen der TU Berlin orientiert
werden (Roteinfärbung, Piktogramme, Breiten etc.).
Komplett ausschließen sollte man Radfahrstreifen in Mittellage bei der
Planung nicht, da sie je nach Ort und Unfalllage die beste Lösung sein können.
Man darf trotz der in der Studie angeführten Probleme nicht außer Acht lassen,
dass sie helfen können schwerste Rechtsabbiegeunfälle an Kreuzungen zu
vermeiden.
Die angeführte Situation am Bertha-von-Suttner-Platz ist ein sehr komplexer
Knotenpunkt mit schwierigen Bedingungen durch die Gemengelage aus
Stadtbussen, Fahrradfahrenden, Autos und Straßenbahnen. Hier soll im ZugeSeite 1 von 2

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der Ost-West-Achsen-Planung eine Verbesserung erreicht werden.
An weniger komplexen Knotenpunkten kann ein Radfahrstreifen in Mittellage,
wie erwähnt trotzdem eine gute und sichere Option darstellen.
Um dem Problem grundsätzlich zu begegnen und das Linksabbiegen für
Radfahrende aller Alters- und Erfahrungsklassen zu erleichtern, soll in Zukunft
an Knotenpunkten vermehrt eine Aufstellfläche für indirektes Linksabbiegen
angeboten werden.
Zu 3.
Sogenannte freilaufende Rechtsabbieger, also Rechtsabbiegespuren, die ohne
Signalisierung am Knotenpunkt vorbeiführen, die Kfz-Fahrenden das Abbiegen
erleichtern und den Kfz-Verkehrsfluss erhöhen, sind wie vom Antragsteller
richtig beschrieben kritisch im Hinblick auf Fußgänger- und Radfahrersicht zu
sehen. Die Stadt Bonn vermeidet schon heute diese Verkehrsführung bei
Neuplanungen einzusetzen. Bei Kreuzungsumbauten werden sie nach
Möglichkeit zurückgebaut.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 10:15 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de