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201145 · Antrag

Planungsvorgaben zur Verbesserung der Radverkehrssicherheit

Nummer
201145
Art
Antrag
Veröffentlicht
12.02.2021
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 12.02.2021
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 20.04.2021

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 26.08.2020 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 20.04.2021 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 63,4 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 201145-01 ST Planungsvorgaben zur Verbesserung der Radverkehrssicherheit
  2. 201145-02 ST Planungsvorgaben zur Verbesserung der Radverkehrssicherheit

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Antrag
öffentlich
201145
Antragsteller/in:
Holger Schmidt
Tobias Haßdenteufel
16.06.2020
Planungsvorgaben zur Verbesserung der
Radverkehrssicherheit
Beratungsfolge
Ausschuss für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz
26.08.2020 Entscheidung
Ausschuss für Mobilität und Verkehr Entscheidung
Inhalt des Antrags
Bei allen Planungen für Straßen(um)bauten oder -neuaufteilungen werden
folgende Vorgaben verbindlich berücksichtigt. Diese sind auch externen
Planungsbüros mitzuteilen.
1. Bei allen Radverkehrsanlagen, insbesondere Schutz- und Radfahrstreifen
werden mindestens die empfohlenen Sicherheitstrennstreifen zum ruhenden
Verkehr eingeplant.
2. Radfahrstreifen in Mittellage (Führung zwischen Geradeaus- und
Rechtsabbiegespur) werden grundsätzlich bei allen zukünftigen Planungen
ausgeschlossen. Stattdessen werden geeignete Maßnahmen zur Verhinderung
von Abbiegeunfällen vorgesehen. Dies können beispielsweise sein:
- Eine bauliche Reduzierung der Abbiegegeschwindigkeit, indem Rad- und
Fußwege über Fahrbahnniveau über die Kreuzung geführt werden
- Die Gewährleistung optimaler Sichtbedingungen bereits vor dem Knotenpunkt
3. Sogenannte „freilaufende Rechtsabbieger“ werden nicht mehr geplant, wo
ein Konfliktpunkt mit Rad- oder Fußverkehr besteht. Bei Umbauten wird ein
Rückbau bestehender Rechtsabbieger geprüft. Eine Reduzierung der
sogenannten Leistungsfähigkeit von Knotenpunkten ist hier in der Regel in Kauf
zu nehmen.
Begründung
Aus Sicht der Antragstellenden wird bei bisherigen Planungen die
Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmenden nicht im Rahmen des
Möglichen optimiert. Durch die verbindlichen Vorgaben soll dies zukünftig
gewährleistet werden.
1. Obwohl die ERA für Radwege bereits seit 2010 Sicherheitstrennstreifen
zu Parkplätzen vorsieht, werden diese in Bonn häufig nicht geplant und
markiert. So wurde an der Hausdorffstr. (Drs 1711371) der neu
markierte Schutzstreifen ohne Sicherheitsraum an GehwegparkplätzeSeite 1 von 2

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geführt. Die tatsächlich nutzbare Breite unterschreitet so das
Mindestmaß von 1,25 m. Auch bei den Planungsvarianten zur
Endenicher Allee (Drs 200577) wird ein Sicherheitstrennstreifen nur für
die Variante mit Radfahrstreifen eingeplant, obwohl dieser wegen der
gleichen Gefahrenlage auch für Schutzstreifen vorzusehen ist. Die
sicher nutzbare Breite der Radverkehrsanlagen wird so regelmäßig
reduziert.
2. Radstreifen in Mittellage wie am Bertha-von-Suttner-Platz werden als
subjektiv unsicher empfunden und daher von vielen Radfahrenden
gemieden. Eine Studie der TU Berlin kommt außerdem zu dem
Ergebnis, dass diese auch objektiv die Sicherheit nicht erhöhen.
Stattdessen wird der Konfliktpunkt nur vor die Kreuzung verlagert.
Wegen der höheren Geschwindigkeiten kommt es hier aber zu
Abbiegeunfällen mit erhöhter Unfallschwere.[1]1 Geringere absolute
Unfallzahlen hängen häufig damit zusammen, dass Radfahrende solche
Kreuzungen meiden.
3. Freilaufende Rechtsabbieger ermöglichen dem MIV das Abbiegen mit
hohen Geschwindigkeiten – genau dabei wäre aber eine Reduzierung
der Geschwindigkeit aus Sicherheitsgründen geboten. Hier sind
deutschlandweit regelmäßig schwere Unfälle zu verzeichnen. Die Stadt
Köln verzichtet aus diesem Grund bereits auf den Einsatz dieser
Kreuzungsgestaltung. Bestehende freilaufende Rechtsabbieger werden
dort sukzessive durch Poller für den MIV abgesperrt und
zurückgebaut[2]2. Zusätzlich zwingt diese Form der
Kreuzungsgestaltung Radfahrende und Fußgänger*innen, enge
Verkehrsinseln als Wartebereich zu nutzen, deren Platz an
Hauptverkehrspunkten zeitweise kaum ausreicht.
Die Stadt folgt mit der Umsetzung der VwV-StVO-Vorgabe, dass die
Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmenden der Flüssigkeit des
Verkehrs vorgeht
Anlage/n
Keine
[1] Richter, T. et al., Einsatzbereiche von Radfahrstreifen in Mittellage (2019), TU Berlin, URL:
https://www.strassenplanung.tu-
berlin.de/fileadmin/fg96/forschung_projekte/RiM/Schlussbericht_RiM.pdf
[2] https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/presse/mitteilungen/21150/index.htmlSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 17:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de