201145 · Antrag
Planungsvorgaben zur Verbesserung der Radverkehrssicherheit
Kerndaten
- Nummer
- 201145
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 12.02.2021
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Entscheidung federführend
Dateien
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Antrag öffentlich 201145 Antragsteller/in: Holger Schmidt Tobias Haßdenteufel 16.06.2020 Planungsvorgaben zur Verbesserung der Radverkehrssicherheit Beratungsfolge Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 26.08.2020 Entscheidung Ausschuss für Mobilität und Verkehr Entscheidung Inhalt des Antrags Bei allen Planungen für Straßen(um)bauten oder -neuaufteilungen werden folgende Vorgaben verbindlich berücksichtigt. Diese sind auch externen Planungsbüros mitzuteilen. 1. Bei allen Radverkehrsanlagen, insbesondere Schutz- und Radfahrstreifen werden mindestens die empfohlenen Sicherheitstrennstreifen zum ruhenden Verkehr eingeplant. 2. Radfahrstreifen in Mittellage (Führung zwischen Geradeaus- und Rechtsabbiegespur) werden grundsätzlich bei allen zukünftigen Planungen ausgeschlossen. Stattdessen werden geeignete Maßnahmen zur Verhinderung von Abbiegeunfällen vorgesehen. Dies können beispielsweise sein: - Eine bauliche Reduzierung der Abbiegegeschwindigkeit, indem Rad- und Fußwege über Fahrbahnniveau über die Kreuzung geführt werden - Die Gewährleistung optimaler Sichtbedingungen bereits vor dem Knotenpunkt 3. Sogenannte „freilaufende Rechtsabbieger“ werden nicht mehr geplant, wo ein Konfliktpunkt mit Rad- oder Fußverkehr besteht. Bei Umbauten wird ein Rückbau bestehender Rechtsabbieger geprüft. Eine Reduzierung der sogenannten Leistungsfähigkeit von Knotenpunkten ist hier in der Regel in Kauf zu nehmen. Begründung Aus Sicht der Antragstellenden wird bei bisherigen Planungen die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmenden nicht im Rahmen des Möglichen optimiert. Durch die verbindlichen Vorgaben soll dies zukünftig gewährleistet werden. 1. Obwohl die ERA für Radwege bereits seit 2010 Sicherheitstrennstreifen zu Parkplätzen vorsieht, werden diese in Bonn häufig nicht geplant und markiert. So wurde an der Hausdorffstr. (Drs 1711371) der neu markierte Schutzstreifen ohne Sicherheitsraum an GehwegparkplätzeSeite 1 von 2 Seite 2 geführt. Die tatsächlich nutzbare Breite unterschreitet so das Mindestmaß von 1,25 m. Auch bei den Planungsvarianten zur Endenicher Allee (Drs 200577) wird ein Sicherheitstrennstreifen nur für die Variante mit Radfahrstreifen eingeplant, obwohl dieser wegen der gleichen Gefahrenlage auch für Schutzstreifen vorzusehen ist. Die sicher nutzbare Breite der Radverkehrsanlagen wird so regelmäßig reduziert. 2. Radstreifen in Mittellage wie am Bertha-von-Suttner-Platz werden als subjektiv unsicher empfunden und daher von vielen Radfahrenden gemieden. Eine Studie der TU Berlin kommt außerdem zu dem Ergebnis, dass diese auch objektiv die Sicherheit nicht erhöhen. Stattdessen wird der Konfliktpunkt nur vor die Kreuzung verlagert. Wegen der höheren Geschwindigkeiten kommt es hier aber zu Abbiegeunfällen mit erhöhter Unfallschwere.[1]1 Geringere absolute Unfallzahlen hängen häufig damit zusammen, dass Radfahrende solche Kreuzungen meiden. 3. Freilaufende Rechtsabbieger ermöglichen dem MIV das Abbiegen mit hohen Geschwindigkeiten – genau dabei wäre aber eine Reduzierung der Geschwindigkeit aus Sicherheitsgründen geboten. Hier sind deutschlandweit regelmäßig schwere Unfälle zu verzeichnen. Die Stadt Köln verzichtet aus diesem Grund bereits auf den Einsatz dieser Kreuzungsgestaltung. Bestehende freilaufende Rechtsabbieger werden dort sukzessive durch Poller für den MIV abgesperrt und zurückgebaut[2]2. Zusätzlich zwingt diese Form der Kreuzungsgestaltung Radfahrende und Fußgänger*innen, enge Verkehrsinseln als Wartebereich zu nutzen, deren Platz an Hauptverkehrspunkten zeitweise kaum ausreicht. Die Stadt folgt mit der Umsetzung der VwV-StVO-Vorgabe, dass die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmenden der Flüssigkeit des Verkehrs vorgeht Anlage/n Keine [1] Richter, T. et al., Einsatzbereiche von Radfahrstreifen in Mittellage (2019), TU Berlin, URL: https://www.strassenplanung.tu- berlin.de/fileadmin/fg96/forschung_projekte/RiM/Schlussbericht_RiM.pdf [2] https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/presse/mitteilungen/21150/index.htmlSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de