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201060-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Mehlem, Aktualisierung des Teils 267, Mehlem, des "Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzept"

Nummer
201060-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
19.08.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.08.2020 Kenntnisnahme
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  1. 201060 Bürgerantrag: Mehlem, Aktualisierung des Teils 267, Mehlem, des "Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzept"

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
201060-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Mehlem, Aktualisierung des Teils
267, Mehlem, des "Bonner Einzelhandels- und
Zentrenkonzept"
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.08.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Mit der Begründung zur Aufstellung des Bebauungsplanes 7213-2 (Ausschuss
für Planung, Verkehr und Denkmalschutz vom 20.06.2018, DS-Nr. 1811316)
wurde das städtebauliche Ziel der Planung – die Stärkung des Mehlemer
Zentrums – im Sinne des Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes durch
die Ansiedlung einer Einzelhandelsnutzung beschlossen.
Im Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzept ist das Zentrum in Mehlem als
C-Zentrum eingestuft. Das Zentrum hat Versorgungsfunktion für die Ortsteile
Mehlem sowie Teile von Obermehlem und Rüngsdorf. Das Zentrum war und ist
dadurch charakterisiert, dass eine funktionale Vielfalt an Einzelhandel und
Dienstleistungen/Infrastruktur vorhanden ist. Zwar haben sich in einigen
Branchen/Sortimenten Vertriebsstrukturen geändert, dies hat aber keinen
Einfluss auf die Nahversorgungsfunktion des Zentrums als solches.
Im Hinblick auf die Nahversorgung im Bereich des Lebensmitteleinzelhandels
wird diese derzeit durch einen Anbieter übernommen und durch Betreiber des
Ladenhandwerks ergänzt. Insgesamt wird diese Ausstattung, wie bereits im
Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzepts von 2008 dargelegt, als relativ
gering eingestuft. Ziel ist es daher, dass C-Zentrum durch die Ansiedlung einer
Einzelhandelsnutzung weiterhin aktiv zu stärken, auch gegenüber dem nicht
integrierten Einzelhandelsstandort an der Drachenburgstraße.
Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens wird derzeit ein Gutachten zur
Verträglichkeit der Einzelhandelsnutzung erstellt. Ein der Verwaltung zur
Prüfung vorliegender Entwurf des Gutachtens umfasst u.a. die Ermittlung von
potenziellen Auswirkungen auf die vorhandene Einzelhandelsstruktur und die
benachbarten Zentren sowie eine gutachterliche Einschätzung zum Vorhaben
und einer bauleitplanerischen Umsetzung auch vor dem Hintergrund der
bundes- und landesgesetzlichen Regelungen.
Das Gutachten wird den politischen Gremien und im Rahmen der Beteiligung
der Öffentlichkeit gemäß § 3 BauGB vorgelegt. Hierbei besteht die MöglichkeitSeite 1 von 2

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Anregungen und Bedenken der Planung zu äußern, welche im weiteren
Verfahren auf ihre Berücksichtigung geprüft werden.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bad Godesberg:
Der Bürgerantrag ist mit der Stellungnahme der Verwaltung und der Beratung
in der Bezirksvertretung Bad Godesberg erledigt. Der Antragstellende wird
entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme über die weitere
Vorgehensweise infomiert. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die
formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss
gelangt.
Anlage/n
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