201060 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Mehlem, Aktualisierung des Teils 267, Mehlem, des "Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzept"
Kerndaten
- Nummer
- 201060
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 10.08.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Untergeordnet
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- Bürgerantrag: B-Planverfahren Schloßallee in Mehlem: Offenlegen der Untersuchung des Bedarfs und der Auswirkungen zusätzlicher Einzelhandelsflächen
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 201060 Der Oberbürgermeister Federführung: Bürgerbüro/Bürgerbeteiligung/Ombudsstelle Dezernat: Dez. OB 18.05.2020 Bürgerantrag: Mehlem, Aktualisierung des Teils 267, Mehlem, des "Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzept" Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 19.08.2020 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag thematisiert eine Prüfung, Aktualisierung und Ergänzung des Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes bezogen auf den Ortsteil Mehlem. Einzelheiten zu der angeregten Aktualisierung und zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 4 Bürgerantrag Online Datum 18.05.2020 Anrede Vorname Nachname Straße Hausnummer Postleitzahl Ort Telefon E-Mail Betreff Mehlem, Aktualisierung des Teils 267, Mehlem, des „Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzept“ Seite 1 von3 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002 ID=KFAS_01_002 vue5jgMC 18.05.20 21:24Seite 2 von 4 Ihr Antrag Sehr geehrte Damen und Herren, mit Beschluss der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 06.06.2018 zu Drucksache 1811316 wurde die Verwaltung beauftragt, einen neuen Bebauungsplan 7213-2, Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Mehlem, „Schlossallee“ aufzustellen. Dieser Bebauungsplan soll wesentlich durch das Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes (EHZK) für das Ortsteilzentrum Mehlem bestimmt sein. Da dieses Konzept seit März 2012 (Drucksache 1113540) nicht mehr modernisiert wurde und seitdem Veränderungen in der Ausprägung des Mehlemer Zentrums, der Bevölkerungsstruktur in Mehlem und der Nahversorgung zu bedenken sind, sollte es geprüft, aktualisiert und ergänzt werden, bevor der Bebauungsplan „Schlossallee“ erstellt wird. Dies ist die mir bekannte Auffassung vieler Mehlemer Bürger und dies beantrage ich hiermit. Die Aktualisierung und Ergänzung werden im Hinblick auf folgende Elemente als besonders notwendig erachtet: 1. den Bedarf an zusätzlicher Verkaufsfläche für einen Vollsortimenter/Lebensmitteleinzelhandel auf der Basis heutiger Planungsregeln und Kenntnisse neu zu ermitteln. Dabei sind auch zu betrachten: 1 a. Veränderungen der Bevölkerungszahl, -struktur, des Einkaufsverhaltens, der Mobilität und Wirkung des Online-Handels; 1 b. die Vermeidung schädlicher Auswirkungen auf den zentralen Versorgunsgbereich (BauGB §34 Abs. 3) in Mehlem. Eine Neuschaffung von zusätzlicher großer Verkaufsfläche an der Schlossallee befände sich in deutlicher Randlage zum Kernzentrum. Dazu fehlt im bestehenden EHZK aus 2008/2012 die Untersuchung der Auswirkungen auf die vorhandene Einzelhandelsstruktur, die Angebotsvielfalt und die städtebauliche Gestalt des derzeit aktiven Zentrums zwischen Bodenstaffstraße, Marktplatz, Kirche, Meckenheimer Straße und Dreholzstraße. 1 c. der Bedarf für weitere Randsortimentsangebote auf o.g. neuer Verkaufsfläche; 1 d. der Einfluss der umliegenden vorhandenen und geplanten Versorgungsmöglichkeiten (nicht integrierter Versorgungsbereich an der Drachenburgstraße, Supermarktprojekt in Niederbachem, Neubauvorhaben 7014-1 Lannesdorf, EKZ Berkum, D-Zentrum Rüngsdorf). 2. einen Rahmen für den stadtplanerischen Umgang mit vorhandenen und zu erwartenden schädlichen ökonomischen Prozessen (u.a. Trading Down) und städtebaulichen Prozessen (u.a. Leerstände) im Kernzentrum von Mehlem zu formulieren; 3. den Freiraumschutz durch sparsamen Flächenverbrauch, Erhalt von Grünflächen und Baumbestand, Auslastung vorhandener Infrastruktur einzubeziehen; 4. eine vorausschauende Rahmensetzung zum Parkraumangebot und zur Parkraumart (PKW, Zweiräder, Antriebsarten, über-/unterirdisch) im Zentrum zu schaffen; 5. die Flächenentwicklung im Einzelhandel zu berücksichtigen, dies ist wesentlich für eine nachhaltige Konzeptgestaltung; 6. den Findungsprozess für die aktualisierte Fassung des EHZK für Mehlem nachvollziehbar zu halten; 7. einen Zeitpunkt für die nächste Re-evaluierung des EHKZ für Mehlem vorzusehen. Bis zum Ergebnis und formalen Abschluss dieser Aktualisierung sollen keine bauleitplanerischen Änderungen in der Zentrumerweiterungszone 1 (Schlossallee) laut Drucksache 1113540 für das Plangebiet 267 (Mehlem) getroffen werden. Dementsprechend ist die Verwaltung bezüglich der Umsetzung des Beschlusses zur Drucksache 1811316 „Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7213-2, Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Mehlem, „Schlossallee““ zu unterrichten und um entsprechendes Handeln zu bitten. Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von3 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 3 von 4 Einverständniserklärung für die Erhebung und Verarbeitung von Daten nach der Datenschutzgrundverordnung Zur Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgt auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen die Erhebung und Verarbeitung aller notwendigen personenbezogenen Daten. Dabei handelt es sich insbesondere um Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie sonstige notwendige Angaben. Diese Daten werden auf dem Server der zuständigen Stelle gespeichert und können nur von berechtigten Personen eingesehen werden. Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten haben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Darüber hinaus ist für jede weitere Datenerhebung die Zustimmung des Nutzers erforderlich. Eine automatische Löschung erfolgt nach 180 Tagen, insofern entsprechende Daten nicht weiter benötigt werden. In Fällen mit einer gebührenpflichtigen Verarbeitung kann es vorkommen, dass zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Provider übermittelt werden. Rechte der betroffenen Person: Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung, Widerspruchsrecht Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft abzuändern oder gänzlich zu widerrufen. 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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:29 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de