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201000-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Unbefristete Finanzierung und Ausstattung der Quartiersmanagements/Nachbarschaftszentren in den Bad Godesberger Stadtteilen

Nummer
201000-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
12.06.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.06.2020 Anregung
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Übergeordnet

  1. 201000 Unbefristete Finanzierung und Ausstattung der Quartiersmanagements/Nachbarschaftszentren in den Bad Godesberger Stadtteilen

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
201000-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
Unbefristete Finanzierung und Ausstattung der
Quartiersmanagements/Nachbarschaftszentren in
den Bad Godesberger Stadtteilen
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.06.2020 Anregung
Inhalt der Stellungnahme:
Der Verwaltung ist an einer Kontinuität in der Aufgabenwahrnehmung sehr
gelegen. Aus diesem Grunde wird die Durchführung der
Quartiersmanagements sowie der Betrieb der Nachbarschaftszentren für die
Jahre 2021/2022 auch weiterhin fortgeführt.
Die Verwaltung steht in einem engen Austausch mit den zuständigen
Wohlfahrtsträgern und Vereinen. Zusätzlich wird die Entwicklung der Bonner
Quartiersmanagements und Nachbarschaftszentren seit dem 01.01.2018
fortlaufend evaluiert. Notwendige Anpassungsbedarfe z.B. in der jeweiligen
Ausrichtung, Finanzierung, Ausgestaltung der Arbeit vor Ort, Entwicklung von
Methoden und Verfahren der Quartiersarbeit aber auch die Entwicklung von
unterschiedlichen Verstetigungsprozessen und die Anwendung von
Sozialplanungsinstrumenten werden regelmäßig auch unter Einbeziehung der
zuständigen Träger verwaltungsintern geprüft und umgesetzt. Über die
Strategien und die perspektivische Weiterentwicklung im Bereich der
Gemeinwesenarbeit wird regelmäßig berichtet (z. B. DS-Nr. 1811482).
Die zeitliche Befristung der jeweiligen Förderung der in der Gemeinwesenarbeit
tätigen Träger resultiert jedoch nicht ausschließlich auf dem „Projektcharakter“.
Die Quartiersmanagements sowie die Nachbarschaftszentren werden auf der
Grundlage des geltenden kommunalen Haushaltsrechts durch die Stadt Bonn
finanziell gefördert.
Die Durchführung dieser Aufgabe ist eine freiwillige Leistung. Gemäß dem
kommunalen Haushaltsrecht können freiwillige Leistungen einer Kommune nur
dann übernommen werden, wenn die Kommune nach ordnungsgemäßer
Erfüllung der Pflichtaufgaben noch finanzielle Mittel zur Verfügung hat. Insofern
kann sich eine veränderte Ausgaben- und Einnahmensituation auf freiwillige
Ausgaben, und somit auf eine Förderzusage für die Durchführung von
freiwilligen Leistungen, auswirken.
Vor diesem Hintergrund aber auch mit Hinblick auf die besondere
Haushaltslage der Bundesstadt Bonn könnte zwar eine unbefristete
Finanzierungszusage den benannten Einrichtungen Planungssicherheit
suggerieren, jedoch nicht zu einer Rechtssicherheit beitragen.Seite 1 von 2

Seite 2
Eine zeitlich unbefristete Förderung der Quartiersmanagements sowie der
Nachbarschaftszentren ist daher derzeit nicht umsetzbar, wird aber davon
unabhängig von der Verwaltung mit einer langfristigen Ausrichtung
weiterverfolgt.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 11:33 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de