201000-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Unbefristete Finanzierung und Ausstattung der Quartiersmanagements/Nachbarschaftszentren in den Bad Godesberger Stadtteilen
Kerndaten
- Nummer
- 201000-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 12.06.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 201000-1 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V Unbefristete Finanzierung und Ausstattung der Quartiersmanagements/Nachbarschaftszentren in den Bad Godesberger Stadtteilen Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.06.2020 Anregung Inhalt der Stellungnahme: Der Verwaltung ist an einer Kontinuität in der Aufgabenwahrnehmung sehr gelegen. Aus diesem Grunde wird die Durchführung der Quartiersmanagements sowie der Betrieb der Nachbarschaftszentren für die Jahre 2021/2022 auch weiterhin fortgeführt. Die Verwaltung steht in einem engen Austausch mit den zuständigen Wohlfahrtsträgern und Vereinen. Zusätzlich wird die Entwicklung der Bonner Quartiersmanagements und Nachbarschaftszentren seit dem 01.01.2018 fortlaufend evaluiert. Notwendige Anpassungsbedarfe z.B. in der jeweiligen Ausrichtung, Finanzierung, Ausgestaltung der Arbeit vor Ort, Entwicklung von Methoden und Verfahren der Quartiersarbeit aber auch die Entwicklung von unterschiedlichen Verstetigungsprozessen und die Anwendung von Sozialplanungsinstrumenten werden regelmäßig auch unter Einbeziehung der zuständigen Träger verwaltungsintern geprüft und umgesetzt. Über die Strategien und die perspektivische Weiterentwicklung im Bereich der Gemeinwesenarbeit wird regelmäßig berichtet (z. B. DS-Nr. 1811482). Die zeitliche Befristung der jeweiligen Förderung der in der Gemeinwesenarbeit tätigen Träger resultiert jedoch nicht ausschließlich auf dem „Projektcharakter“. Die Quartiersmanagements sowie die Nachbarschaftszentren werden auf der Grundlage des geltenden kommunalen Haushaltsrechts durch die Stadt Bonn finanziell gefördert. Die Durchführung dieser Aufgabe ist eine freiwillige Leistung. Gemäß dem kommunalen Haushaltsrecht können freiwillige Leistungen einer Kommune nur dann übernommen werden, wenn die Kommune nach ordnungsgemäßer Erfüllung der Pflichtaufgaben noch finanzielle Mittel zur Verfügung hat. Insofern kann sich eine veränderte Ausgaben- und Einnahmensituation auf freiwillige Ausgaben, und somit auf eine Förderzusage für die Durchführung von freiwilligen Leistungen, auswirken. Vor diesem Hintergrund aber auch mit Hinblick auf die besondere Haushaltslage der Bundesstadt Bonn könnte zwar eine unbefristete Finanzierungszusage den benannten Einrichtungen Planungssicherheit suggerieren, jedoch nicht zu einer Rechtssicherheit beitragen.Seite 1 von 2 Seite 2 Eine zeitlich unbefristete Förderung der Quartiersmanagements sowie der Nachbarschaftszentren ist daher derzeit nicht umsetzbar, wird aber davon unabhängig von der Verwaltung mit einer langfristigen Ausrichtung weiterverfolgt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 11:33 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de