200997-2 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Förderprogramm zur klimafreundlichen Begrünung von Bauten in der klimatisch hochbelasteten Bundesstadt Bonn.
Kerndaten
- Nummer
- 200997-2 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 15.07.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 200997-2 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 56 Amt für Umwelt-, Verbraucherschutz und Lokale Agenda Dezernat: Dez. III Förderprogramm zur klimafreundlichen Begrünung von Bauten in der klimatisch hochbelasteten Bundesstadt Bonn. Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 18.08.2020 Kenntnisnahme Rat 01.09.2020 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung sieht in der Gebäudebegrünung eine sehr gute Möglichkeit sommerliche Hitzebelastungen – insbesondere in verdichteten Innenstadtlagen – zu reduzieren. Dafür geeignete Instrumente hat die Verwaltung in Ihrer Mitteilung (DS200165) zusammengestellt. Sie enthält neben Anreizen für den Bestand auch planungsrechtliche Instrumente, die insbesondere im Neubau greifen. Zu 1.: Mit dem Beschluss „Klimanotstand und Umsetzung Klimamaßnahmen“ (DS200016) des Hauptausschusses vom 7.5.2020 wurde die Verwaltung damit beauftragt, Maßnahmen aus der im Anhang des Beschlusses aufgeführten Tabelle 1 auszudifferenzieren, zu qualifizieren und danach zur Beschlussfassung vorzulegen. Eine dieser Maßnahmen in Tabelle 1 ist ein solches „Beratungs- und Förderprogramm zu Begrünungsmaßnahmen (Dach-, Fassadenbegrünungen…)“. Ein Förderprogramm kann insbesondere für den Gebäudebestand wirksame Anreize zur Begrünung von Dächern und Fassaden setzen. Für diese Maßnahme wird derzeit eine Beschlussvorlage erstellt, welche dem AUV am 18.8. vorgelegt werden soll. Diese Beschlussvorlage wird den Rahmen eines Förderprogramms benennen und erforderliche personelle Ressourcen zur Betreuung des Programms sowie zur Durchführung begleitender Maßnahmen zur Beratung und Bewerbung beschreiben. Zu 2. und 3.: Gemäß dem Ratsbeschluss „Dachbegrünung von Gebäuden“ (DS0912064) aus dem Jahr 2010 werden im Rahmen der Aufstellung vorhabenbezogener Bebauungspläne Dachbegrünungen auf flachen und bis 15° flach geneigten Dächern ab 200m² standardmäßig festgesetzt. Wie in der Mitteilungsvorlage „Fassadenbegrünung von Gebäuden“ (DS200165) ausgeführt, hat die Verwaltung bereits in einigen Fällen darüber hinaus gehende Regelungen, z.B. zur intensiven Begrünung von Tiefgaragendächern oder zur Begrünung von Fassaden, getroffen. Dies erfolgte als Festsetzung in vorhabenbezogenen Bebauungsplänen oder als Regelung in städtebaulichen Verträgen.Seite 1 von 3 Seite 2 In der gleichen Mitteilungsvorlage erläutert die Verwaltung als Ergebnis einer umfassenden Analyse weitergehende Möglichkeiten, um verstärkt Gebäudebegrünungen zu realisieren. Im Hinblick auf Fassadenbegrünungen ist die Verwaltung der Auffassung, dass aufgrund der hohen Relevanz der Situation im Einzelfall keine standardmäßigen Festsetzungen, sondern eine standardmäßige Prüfung der Eignung sinnvoll ist. Die Art und der Umfang einer Fassadenbegrünung stehen u.a. eng im Zusammenhang mit der architektonischen Gestaltung eines Gebäudes. Bereits bei Konzeption des Gebäudes sollte die Begrünung mitgedacht und in das gesamte städtebauliche Konzept integriert werden. Damit Fassadenbegrünungen in Bebauungsplänen konkret genug festgesetzt werden können, um deren rechtliche Verbindlichkeit zu sichern, müssten bereits zum Zeitpunkt der Regelung der Bodennutzung konkrete architektonische Entwürfe vorliegen. Insbesondere bei Angebotsplänen ist dies im Regelfall nicht gegeben. Standardisierte Festsetzungen zur Fassadenbegrünung, bei nicht bekannten Haustypen/- formen und deren Stellung erweisen sich regelmäßig als problematisch in der Umsetzung und ggf. auch hinderlich bei der weiteren Konkretisierung von Planungen. Die Einzelfallbegründung zum Verzicht einer Fassadenbegrünung kann bei Angebotsplänen aus diesen Gründen entfallen. Bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen kann die Fassadenbegrünung dagegen frühzeitigt mitgedacht und auch ins Planungsrecht mit aufgenommen werden. Besonders eignen sich hierfür große Baukörper mit weitgehend fensterlosen Fassaden wie etwa Sport- und Gewerbehallen. Sollte keine Festsetzung getroffen werden können, wird die Verwaltung dies künftig begründen. Anders verhält es sich bei der Dachbegrünung. Hier ist eine allgemeine Formulierung in Bebauungsplänen möglich und wird gemäß des bereits genannten Ratsbeschlusses auch umgesetzt. Bis ca. 25° Dachneigung kann eine flächendeckende Begrünung ohne erheblichen Mehraufwand erreicht werden. Dementsprechend erachtet es die Verwaltung als sinnvoll, den Standard zur Dachbegrünung von bisher 0-15° auf 0-25° Neigung hin auszuweiten. Eine grundsätzliche verpflichtende Dachbegrünung würde die Wahl der Dachform zu deutlich einschränken und wird daher nicht empfohlen. Zu 4.: Die Einhaltung von Festsetzungen oder Verpflichtungen in städtebaulichen Verträgen wird im Rahmen der Prüfung von Baugenehmigungen grundsätzlich geprüft. Bzgl. der Durchführung der Begrünungsmaßnahmen wurde bereits im Rahmen der Mitteilungsvorlage „Fassadenbegrünung von Gebäuden“ (DS200165) festgestellt, dass die fachliche Kompetenz, um Fassadenbegrünungen qualitativ beurteilen zu können, im Bauordnungsamt nicht vorhanden ist. Zudem kann die Überprüfung einer neu angelegten Bepflanzung zum Zeitpunkt der Bauabnahme allenfalls vorläufig erfolgen, da sich die Pflanzen zunächst entwickeln müssen. Um nach der erstmaligen Erstellung auch den Erhalt sicherstellen zu können, wären darüber hinaus auch spätere (stichprobenartige) Kontrollen der Begrünung wünschenswert. Diese Kapazitäten sind im Bauordnungsamt aktuell nicht vorhanden. Die Verwaltung erarbeitet derzeit wie unter 1. dargelegt eine Beschlussvorlage für ein „Beratungs- und Förderprogramm zur Begrünung“. Diese wird auch einen Vorschlag beinhalten, welcher die Kontrolle der Umsetzung geförderter und verbindlich geforderter Begrünungen beinhaltet.Seite 2 von 3 Seite 3 Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:42 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de