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200997 · Antrag

Förderprogramm zur klimafreundlichen Begrünung von Bauten in der klimatisch hochbelasteten Bundesstadt Bonn.

Nummer
200997
Art
Antrag
Veröffentlicht
26.05.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 26.05.2020
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 01.09.2020

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Rates 22.06.2020 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Rates 01.09.2020 Entscheidung federführend
  3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz 18.08.2020 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 65 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 200997-2 ST Förderprogramm zur klimafreundlichen Begrünung von Bauten in der klimatisch hochbelasteten Bundesstadt Bonn.

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Antrag
öffentlich
200997
Antragsteller/in:
BBB Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Marcel Schmitt
26.05.2020
Förderprogramm zur klimafreundlichen Begrünung
von Bauten in der klimatisch hochbelasteten
Bundesstadt Bonn.
Beratungsfolge
Rat 18.06.2020 Entscheidung
Inhalt des Antrags
1. Die Bundesstadt Bonn legt nach dem Vorbild von Köln, Hannover,
Hamburg und Frankfurt am Main ein Förderprogramm zur Hof-, Dach-
und Fassadenbegrünung auf, um so Anreize für eine freiwillige
Umsetzung klimaschützender Maßnahmen zu setzen. Die Verwaltung
wird beauftragt, die entsprechenden Vorgaben so rechtzeitig vorzulegen,
dass Haushaltsansätze für dieses Förderprogramm im Haushalt
2021/2022 eingestellt werden können.
2. Bei allen Bebauungsplänen wird vor dem Hintergrund einer nachhaltigen
Stadtentwicklung und einer doppelten Innenentwicklung nach Möglichkeit
die Begrünung baulicher Anlagen verbindlich geregelt. Ist dies nach
Ansicht der Verwaltung trotz der erwiesenen positiven klimatischen
Wirkungen von Begrünungen nicht möglich, ist dies im Einzelfall zu
begründen.
3. Wenn stattdessen ein städtebaulicher Vertrag Vorgaben dazu festlegen
soll, sind die vorgesehenen Verpflichtungen des Bauherrn dem Stadtrat in
der Beratungsunterlage detailliert darzustellen.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, künftig sicherzustellen, dass die
Umsetzung der beschlossenen und vereinbarten Maßnahmen
ausreichend überprüft werden kann.
Begründung
Da Gebäudebegrünungen nach Mitteilung der Verwaltung (Drucksache
200165) generell positiven Einfluss auf das Mikro- / Stadtklima durch
Verdunstungskühlung und Verschattung haben, Staub und Luftschadstoffe
binden und filtern und einen natürlichen Hitzeschutz bilden, müssen sie
stringenter als bislang in der klimatisch extrem vorbelasteten Stadt Bonn
realisiert werden. Beispielhaft zur dringenden Notwendigkeit sei dazu auf dieSeite 1 von 2

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Aussage von Professor Maximilian Weigend, Professor für Biodiversität der
Pflanzen am Nees-Institut in Bonn-Poppelsdorf, der auch Leiter der
Botanischen Gärten der Universität Bonn ist, im Bonner Generalanzeiger vom
9. März 2020 zitiert: "Das Bonner Becken zählt zu den wärmsten Stellen in
Deutschland. Wir registrieren die mildesten Winter, die wenigsten Frostnächte
und unterdurchschnittlich wenig Niederschläge. Die Bonner Innenstadt kann
man getrost als Trocken-Insel bezeichnen". Dem gegen zu steuern ist dringend
geboten.
Da die Eignung der Fassadenbegrünung je nach Einzelfall sehr unterschiedlich
sein kann, soll statt einer Satzung auf Festsetzungen in vorhabenbezogenen
Bebauungsplänen sowie die Schaffung finanzieller Anreize für freiwillige
nachträgliche Maßnahmen im Gebäudebestand zurückgegriffen werden.
Notwendig wird aber sein, künftig seitens der Verwaltung die Einhaltung und
Umsetzung der aufgegebenen oder vereinbarten Maßnahmen vor Ort durch
ausreichende Kontrollen sicherzustellen.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 07:27 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de