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200968-3 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Neubaus eines Feuerwehrhauses der Löscheinheit Rheindorf der Freiwilligen Feuerwehr in der Karl-Legien-Straße 192a in Bonn-Graurheindorf

Nummer
200968-3 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
22.09.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sondersitzung der Bezirksvertretung Bonn 06.10.2020 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 21.04.2021 Empfehlung
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Übergeordnet

  1. 200968 Neubaus eines Feuerwehrhauses der Löscheinheit Rheindorf der Freiwilligen Feuerwehr in der Karl-Legien-Straße 192a in Bonn-Graurheindorf

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
200968-3 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
37 Feuerwehr und Rettungsdienst
Dezernat:
Dez. I
Neubaus eines Feuerwehrhauses der Löscheinheit
Rheindorf der Freiwilligen Feuerwehr in der Karl-
Legien-Straße 192a in Bonn-Graurheindorf
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 06.10.2020 Entscheidung
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz Empfehlung
Betriebsausschuss SGB Empfehlung
Inhalt der Stellungnahme:
1. Notwendigkeit eines zweiten Rettungsweges
Die betroffenen Räume im ersten Obergeschoss sind aufgrund der Führung
des zweiten Rettungsweges über Fenster und Rettungsgerät der Feuerwehr für
die gleichzeitige Nutzung von 30 Personen zugelassen. Allerdings wäre der
Unterrichtsraum nach den einschlägigen Normen auch bei Vorhandensein
eines baulichen zweiten Rettungsweges nicht für mehr als 40 Personen
geeignet.
Die Räume werden im alltäglichen Betrieb immer nur von Teileinheiten
(Einsatzabteilung/Jugendfeuerwehr/Kinderfeuerwehr/Unterstützungsabteilung/E
hrenabteilung) genutzt. Die Übungsdienste von Einsatzabteilung,
Jugendfeuerwehr und Kinderfeuerwehr finden zu unterschiedlichen Zeiten statt
und überschneiden sich nicht. Die maximale regelmäßige Nutzerzahl ergibt sich
damit durch die aktuell 20 Einsatzkräfte starke Einsatzabteilung, die den Raum
im Rahmen von ca. 25 theoretischen Unterrichten im Jahr mit durchschnittlich
etwa zehn bis 15 Teilnehmer*innen nutzen wird.
Zwei bis drei Mal jährlich finden Veranstaltungen (Jahreshauptversammlungen,
Weihnachtsfeier, …) statt, bei denen die Teilnehmerzahl 30 auch übersteigen
kann. Die Verwaltung hält für diese Zahl an Nutzungen die alternative
Verwendung der Fahrzeughalle für verhältnismäßig und aufgrund der größeren
Fläche auch für besser geeignet. Ggf. erforderliche bauliche Anpassungen (z.
B. ein weiteres Fenster rückseitig) sowie Ergänzungen der Ausstattung (Tische,
Bänke, …) können mit vertretbarem Aufwand im Zuge der Baumaßnahme
abgebildet werden.Seite 1 von 2

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Die jetzige Planung entspricht den Anforderungen des
Brandschutzbedarfsplanes für die Löscheinheit Rheindorf. Bei anderen
Einheiten wurden in den vergangenen Jahren Feuerwehrgerätehäuser für die
gleichen Nutzerzahlen saniert oder wie gerade in Röttgen die
Aufenthaltsbereiche auch neu errichtet. Auch in Einheiten mit mehr Mitgliedern
ist die hier geplante Bemessung der Nutzerzahl auskömmlich. Seltene
Veranstaltungen mit mehr Nutzern werden in den Fahrzeughallen durchgeführt.
Sollte sich dieser bei den Löscheinheiten bewährte Standard einmal nicht mehr
als auskömmlich erweisen, wäre in Rheindorf auch die Nachrüstung einer
Außentreppe möglich und dort nur mit den u. g. Kosten verbunden. Zu erwarten
ist der Bedarf dafür jedoch nicht.
2. Machbarkeit eines zweiten Rettungsweges
Die Führung eines zweiten baulichen Rettungsweges über das Dach der
Fahrzeughalle scheidet aus, da dafür aufgrund des Höhenunterschiedes die
Raumhöhe erhöht und eine Treppenanlage in den Unterrichtsraum integriert
werden müsste, die neben hohen zusätzlichen Kosten die Nutzfläche des
Raumes (und damit auch die maximale Nutzerzahl) deutlich verkleinern würde.
Darüber hinaus müsste vom Dach der Fahrzeughalle eine Außentreppe nach
unten geführt werden. Die Installation einer Außentreppe dort oder direkt am
Unterrichtsraum wäre grundsätzlich möglich, führt aber vor dem Hintergrund
der geringen Nutzungsfrequenz (s. o.) zu unverhältnismäßig hohen Kosten (ca.
€ 20.000 bis 30.000 zuzüglich Umplanungskosten) und zu einer weiteren
Verringerung der Stellplatzzahl. Gerade die Anzahl der Stellplätze sollte an
diesem Standort möglichst nicht weiter sinken, da ein Ausweichen auf
umgebende Parkmöglichkeiten aufgrund der Parksituation in der Umgebung
kaum möglich sein wird.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 10:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de