200968-3 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Neubaus eines Feuerwehrhauses der Löscheinheit Rheindorf der Freiwilligen Feuerwehr in der Karl-Legien-Straße 192a in Bonn-Graurheindorf
Kerndaten
- Nummer
- 200968-3 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 22.09.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sondersitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Empfehlung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 200968-3 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 37 Feuerwehr und Rettungsdienst Dezernat: Dez. I Neubaus eines Feuerwehrhauses der Löscheinheit Rheindorf der Freiwilligen Feuerwehr in der Karl- Legien-Straße 192a in Bonn-Graurheindorf Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 06.10.2020 Entscheidung Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz Empfehlung Betriebsausschuss SGB Empfehlung Inhalt der Stellungnahme: 1. Notwendigkeit eines zweiten Rettungsweges Die betroffenen Räume im ersten Obergeschoss sind aufgrund der Führung des zweiten Rettungsweges über Fenster und Rettungsgerät der Feuerwehr für die gleichzeitige Nutzung von 30 Personen zugelassen. Allerdings wäre der Unterrichtsraum nach den einschlägigen Normen auch bei Vorhandensein eines baulichen zweiten Rettungsweges nicht für mehr als 40 Personen geeignet. Die Räume werden im alltäglichen Betrieb immer nur von Teileinheiten (Einsatzabteilung/Jugendfeuerwehr/Kinderfeuerwehr/Unterstützungsabteilung/E hrenabteilung) genutzt. Die Übungsdienste von Einsatzabteilung, Jugendfeuerwehr und Kinderfeuerwehr finden zu unterschiedlichen Zeiten statt und überschneiden sich nicht. Die maximale regelmäßige Nutzerzahl ergibt sich damit durch die aktuell 20 Einsatzkräfte starke Einsatzabteilung, die den Raum im Rahmen von ca. 25 theoretischen Unterrichten im Jahr mit durchschnittlich etwa zehn bis 15 Teilnehmer*innen nutzen wird. Zwei bis drei Mal jährlich finden Veranstaltungen (Jahreshauptversammlungen, Weihnachtsfeier, …) statt, bei denen die Teilnehmerzahl 30 auch übersteigen kann. Die Verwaltung hält für diese Zahl an Nutzungen die alternative Verwendung der Fahrzeughalle für verhältnismäßig und aufgrund der größeren Fläche auch für besser geeignet. Ggf. erforderliche bauliche Anpassungen (z. B. ein weiteres Fenster rückseitig) sowie Ergänzungen der Ausstattung (Tische, Bänke, …) können mit vertretbarem Aufwand im Zuge der Baumaßnahme abgebildet werden.Seite 1 von 2 Seite 2 Die jetzige Planung entspricht den Anforderungen des Brandschutzbedarfsplanes für die Löscheinheit Rheindorf. Bei anderen Einheiten wurden in den vergangenen Jahren Feuerwehrgerätehäuser für die gleichen Nutzerzahlen saniert oder wie gerade in Röttgen die Aufenthaltsbereiche auch neu errichtet. Auch in Einheiten mit mehr Mitgliedern ist die hier geplante Bemessung der Nutzerzahl auskömmlich. Seltene Veranstaltungen mit mehr Nutzern werden in den Fahrzeughallen durchgeführt. Sollte sich dieser bei den Löscheinheiten bewährte Standard einmal nicht mehr als auskömmlich erweisen, wäre in Rheindorf auch die Nachrüstung einer Außentreppe möglich und dort nur mit den u. g. Kosten verbunden. Zu erwarten ist der Bedarf dafür jedoch nicht. 2. Machbarkeit eines zweiten Rettungsweges Die Führung eines zweiten baulichen Rettungsweges über das Dach der Fahrzeughalle scheidet aus, da dafür aufgrund des Höhenunterschiedes die Raumhöhe erhöht und eine Treppenanlage in den Unterrichtsraum integriert werden müsste, die neben hohen zusätzlichen Kosten die Nutzfläche des Raumes (und damit auch die maximale Nutzerzahl) deutlich verkleinern würde. Darüber hinaus müsste vom Dach der Fahrzeughalle eine Außentreppe nach unten geführt werden. Die Installation einer Außentreppe dort oder direkt am Unterrichtsraum wäre grundsätzlich möglich, führt aber vor dem Hintergrund der geringen Nutzungsfrequenz (s. o.) zu unverhältnismäßig hohen Kosten (ca. € 20.000 bis 30.000 zuzüglich Umplanungskosten) und zu einer weiteren Verringerung der Stellplatzzahl. Gerade die Anzahl der Stellplätze sollte an diesem Standort möglichst nicht weiter sinken, da ein Ausweichen auf umgebende Parkmöglichkeiten aufgrund der Parksituation in der Umgebung kaum möglich sein wird. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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