200968-2 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Neubaus eines Feuerwehrhauses der Löscheinheit Rheindorf der Freiwilligen Feuerwehr in der Karl-Legien-Straße 192a in Bonn-Graurheindorf
Kerndaten
- Nummer
- 200968-2 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 25.08.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sondersitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
- Sitzung des Betriebsausschusses SGB Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Empfehlung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 200968-2 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 37 Feuerwehr und Rettungsdienst Dezernat: Dez. I Neubaus eines Feuerwehrhauses der Löscheinheit Rheindorf der Freiwilligen Feuerwehr in der Karl- Legien-Straße 192a in Bonn-Graurheindorf Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 25.08.2020 Entscheidung Betriebsausschuss SGB 26.08.2020 Empfehlung Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz Empfehlung Inhalt der Stellungnahme: In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Verbraucherschutz wurden zum geplanten Neubau noch die unten aufgeführten Fragen gestellt. Diese wurden überwiegend bereits in der Sitzung beantwortet. Es wurde gebeten, die Antworten für die folgenden Beratungen auch schriftlich zur Verfügung zu stellen. Von der SPD-Fraktion wurden als Änderungsantrag folgende Fragen vor der Sitzung gestellt: 1. Warum ist die Einzäunung vor dem Eingangsbereich des geplanten Gebäudes nicht so geplant, dass dadurch ein vollständig eingezäunter Bereich entsteht? Der Eingangsbereich dient auch als Zugang im Einsatzfall, um zu den Schutzkleidungsräumen zu gelangen, ohne durch ausrückende Fahrzeuge gefährdet zu werden. Der Zugang soll ohne Hindernisse schnell und einfach erfolgen können. Eine vollständige Einzäunung wäre auch von der optischen Wirkung unter Umständen nicht wünschenswert. Sofern Bedenken wegen des Abstellens von zum Beispiel Gartenmöbeln oder ähnlichem bestehen, können dafür vielleicht auch andere Lösungen gefunden werden. Die Verwaltung schlägt vor, dies im Zuge der Ausführungsplanung mit der Löscheinheit noch einmal zu prüfen. 2. Ist die geplante Nutzung der Schulungs- und Seminarräume im 1. OG ausreichend, um eine gemeinsame Nutzung aller Kameradinnen und Kameraden der Wehr zu ermöglichen? Die Flächen sind grundsätzlich ausreichend; die Forderungen nach der einschlägigen DIN und dem Brandschutzbedarfsplan werden erfüllt bzw. mehr als erfüllt.Seite 1 von 5 Seite 2 a. Wie viele Kameradinnen und Kameraden sind aktuell insgesamt in allen Abteilungen der FF Graurheindorf aktiv? Wie groß ist die Minimalbesetzung und wie groß die Idealbesetzung der Wehr? Die Löscheinheit Rheindorf hat aktuell insgesamt 50 Mitglieder, bestehend aus Einsatzabteilung (20), Ehrenabteilung (2), Unterstützungsabteilung (8), Jugendfeuerwehr (10) und Kinderfeuerwehr (10). Der Brandschutzbedarfsplan gibt für die Einsatzabteilung eine Sollstärke von 18 Mitgliedern vor. b. Für wie viele Personen sind die Schulungs-, Seminar und Büroräume im 1. OG ausgelegt und zugelassen? Die Räume sind für 30 Personen zugelassen. c. Ist bei der derzeitigen Planung mit Nutzungseinschränkungen zu rechnen? Die Räume werden im normalen Dienstbetrieb immer nur von den Teileinheiten genutzt. Einsatzabteilung und Jugendfeuerwehr üben grundsätzlich immer zu festen und unterschiedlichen Zeiten. Nur bei der Jahreshauptversammlung und zum Beispiel einer Weihnachtsfeier sind in der Regel alle Teileinheiten gleichzeitig betroffen. Mit mehr als 30 Personen ist aber auch dann nicht zu rechnen. Sollte dies einmal vorkommen bzw. so geplant werden, kann die Fahrzeughalle dafür hergerichtet werden. Das ist auch in den meisten anderen Liegenschaften so praktiziert, da die Vorhaltung eines sehr großen Raumes nur für ein bis zwei Nutzungen im Jahr nicht verhältnismäßig wäre. Mit Nutzungseinschränkungen ist daher nicht zu rechnen. d. Wie können vorhandene Nutzungseinschränkungen behoben werden? Siehe bei c) e. Kann die Zulassung der Schulungs- und Seminarräume 1. OG für eine größere Personenzahl durch einfache bauliche Maßnahmen, wie bspw. einem zweiten Rettungsweg über das Dach der eingeschossigen Wagenhalle erweitert werden? Das ist hier nicht möglich, da vom Dach der Fahrzeughalle keine Treppe auf das Grundstück geführt werden kann. Weiterhin ist ein erheblicher Höhenversatz zwischen Schulungsraum und dem Dach der Fahrzeughalle vorhanden. Eine dann notwendige Treppenanlage würde vor allem den Schulungsraum reduzieren. f. Wie ist die Ausstattung der Räume mit Mobiliar, Stauraum, Medien und Schulungstechnik etc. geplant? Für den Neubau ist eine sach- und normgerechte sowie den Anforderungen des Brandschutzbedarfsplans entsprechende Möblierung und Ausstattung mit Medientechnik vorgesehen, wie sie vergleichbar in den vergangenen Jahren im Teilneubau in Röttgen sowie bei der Sanierung in Beuel zur Anwendung gekommen ist.Seite 2 von 5 Seite 3 3. Wie viel Außenfläche steht der FF Graurheindorf aktuell und nach Stand der vorliegenden Planungen zur Verfügung? Soweit die zur Verfügung stehende Außenfläche reduziert wird, ist es möglich, die Fläche durch Errichtung einer begehbaren Dachterrasse auf dem Dach der eingeschossigen Wagenhalle zu kompensieren? Aktuell stehen auf der Liegenschaft etwa 300 m² Außenfläche zur Verfügung. Nach der vorliegenden Planung sind es dann etwa 400 m². Von der CDU-Fraktion wurden in der Sitzung folgende Fragen gestellt und schriftlich abgegeben: Wie ist es um Sicherheit rund um das jetzige Grundstück gegeben? Beispiel Fußweg auf das Grundstück Das Grundstück liegt in einem verkehrsarmen und wegen der dort vorhandenen Kurven in der Regel nur langsam befahrenen Bereich. Durch die Anordnung des jetzigen Gebäudes, das nicht als Unterkunft für die Feuerwehr gebaut worden war, steht vor dem Gebäude wenig Verkehrsfläche zur Verfügung. Der Neubau wird so weit wie möglich zurückgesetzt, so dass dann ausreichend Verkehrsfläche davor zur Verfügung steht. Sind ausreichend genügend Parkplätze vorhanden? Die Zahl der Stellplätze ist nicht großzügig bemessen, sollte nach dem Neubau aber ausreichen. Die Zahl der Stellplätze vergrößert sich von heute sieben auf dann zehn. Sind die Zuwege der ankommenden Feuerwehrleute kreuzungsfrei mit denen der ausrückenden Feuerwehrleute? Siehe bei Beantwortung von Frage 1 oben. Ist ein gefahrloses Rangieren vor dem Gerätehaus gegeben? Beim Rangieren vor einem Gerätehaus ist immer Vorsicht geboten. Das Gerätehaus liegt aber nicht an einer viel oder schnell befahrenen Durchgangsstraße. Durch den Neubau entsteht ausreichend Platz vor der Fahrzeughalle. Wie ist die Beurteilung eines eventuellen Umzugs der Feuerwehr zu dem Alternativgrundstück an der Kopenhagener Straße beurteilt worden? Mit Hinsicht auf den taktischen Einsatzwert. Zu Beginn des Planungsprozesses vor einigen Jahren wurden auch alternative Grundstücke untersucht, im Ergebnis aber verworfen. Das Alternativgrundstück stand der Verwaltung zum damaligen Zeitpunkt nicht zur Verfügung. Die Lage des derzeit beplanten Grundstücks ist für die Unterkunft der Löscheinheit gut. Einsatztaktisch ist es gut erreichbar und von dort können Einsatzstellen ebenfalls gut erreicht werden. Die aktiven Mitglieder der Einheit wohnen über die Ortsteile Graurheindorf und Auerberg verteilt, die Mitglieder der Jugendfeuerwehr und der Kinderfeuerwehr wohnen überwiegend im Ortsteil Graurheindorf. Das alternative Grundstück in Auerberg liegt relativ nahe amSeite 3 von 5 Seite 4 Ausrückebezirk der Löscheinheit Buschdorf, was nicht ideal ist. Beide Grundstücke sind unter diesen Aspekten in Bezug auf ihre Lage möglich, das Bestandsgrundstück ist aus einsatzaktischen Gründen leicht vorteilhaft. Und wie ist der direkte Vergleich zwischen den beiden Grundstücken unter der Berücksichtigung der baulichen Vorschriften für ein Feuerwehrgerätehaus? Der geplante Neubau erfüllt mit Ausnahme der Stellplatzanzahl die Vorschriften für ein Gerätehaus nach DIN und die Maßgaben des Brandschutzbedarfsplanes. Das alternative Grundstück ist geringfügig größer und eine neue Baulichkeit würde entsprechend geplant. Es ist daher nicht anzunehmen, dass bei einem Grundstückstausch weniger finanzielle Mittel aufgewendet werden müssen, das Gegenteil dürfte der Fall sein. Die bisherigen Planungsaufwendungen in der Größenordnung von ca. 65.000,00 € wären verloren. Das alternative Grundstück wurde in der Sitzung mit den Stadtwerken gehörend an der Kopenhagener Straße und Ecke Tilsiter Straße angegeben. Es handelt sich um eine große Grünfläche mit einem kleinen Trafohaus bebaut, welche unmittelbar an Wohnbebauung angrenzt. Die Grundstücksgröße beträgt etwa 1.080 m2, während am aktuell vorgesehenen Standort etwa 800 m2 zur Verfügung stehen. Für das jetzige Grundstück ist Planungs- und Baurecht gegeben. Dies ist beim alternativen Grundstück fraglich. An drei Seiten unmittelbar an die jetzige Grünfläche angrenzend liegt Wohnbebauung, die bei einer neu vorgesehenen Nutzung durch einen Feuerwehrstandort besondere Aufwendungen für den Emissionsschutz erforderlich machen oder aber die Planung gänzlich verhindern könnte. Das Grundstück grenz an ein „Reines Wohngebiet“ an. Der fragliche Teilbereich ist zwar als „öffentliche Versorgungsanlage“ ausgewiesen, ob das Gebäude der Freiwilligen Feuerwehr dieser Nutzung untergeordnet werden kann, ob eine Befreiung beantragt werden müsste, deren positiver Bescheid aufgrund zu erwartender Nachbareinsprüche zumindest infrage gestellt werden muss, oder ob sogar der Bebauungsplan geändert werden müsste, wäre noch zu klären. Reinigungskosten 3.357,45 Euro? Bisher haben die freiwilligen Einheiten die Reinigung selbst übernommen. Es handelt sich um die abschließende Grundreinigung, die vor Übergabe an die Feuerwehr erfolgen und nicht von den Ehrenamtlichen übernommen werden soll. Warum wird die Aufstellfläche für das Stromaggregat nicht zumindest mit einem Carport für den Wetterschutz überbaut? Das im Plan eingezeichnete Notstromaggregat wird dort nur im Nutzungsfall abgestellt. Das Gerät wird im Lager in der Holtorfer Straße in der Halle abgestellt. Es muss aber ein Aufstellort am Gerätehaus möglich sein. Dort ist dann auch eine Einspeisestelle in das Hausnetz vorbereitet. Seit den Umplanungen und folgenden Umgestaltungen des Dorfplatzes in Rheindorf vor vielen Jahren besteht die dringende Notwendigkeit für eine bauliche Erneuerung. Die Trennung von Fahrzeughalle und Unterkunft durch die Straße muss beseitigt werden. Der Brandschutzbedarfsplan hat den Neubau als dringlich eingestuft. Dort ist auch darauf hingewiesen, dass die Fahrzeughalle für aktuelle Fahrzeuge zu niedrig ist. Konkret bedeutet dies,Seite 4 von 5 Seite 5 dass bei der Feuerwehr Bonn außer dem der Einheit im Moment zur Verfügung gestellten Löschfahrzeug kein weiteres adäquates Fahrzeug vorhanden ist. Das dort stationierte Fahrzeug ist 18 Jahre alt und steht in zwei Jahren zur Ersatzbeschaffung an. Eine weitere Verzögerung der Baumaßnahme macht erhebliche Aufwendungen bei der Fahrzeugtechnik für das Altfahrzeug, ein Mietfahrzeug oder den übergangsweisen Kauf eines Gebrauchtfahrzeugs wahrscheinlich. Unabhängig von diesen Aspekten ist die gesamte Baulichkeit seit vielen Jahren in einem dringend erneuerungswürdigen Zustand. Die Verwaltung ist der Auffassung, dass die vorgelegte Neubauplanung am jetzigen Standort ohne Verzögerung weiter fortzusetzen ist. Die Situation wurde nochmals mit der Leitung der Löscheinheit Rheindorf besprochen. Die Löscheinheit Rheindorf möchte an der vorgelegten Planung und am jetzigen Standort festhalten. Detailfragen zur Bauausführung können in der weiteren Planung geprüft und unter Umständen noch verändert werden. Der Neubau soll ohne weitere Verzögerungen realisiert werden. Anlage/n KeineSeite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de