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200968-2 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Neubaus eines Feuerwehrhauses der Löscheinheit Rheindorf der Freiwilligen Feuerwehr in der Karl-Legien-Straße 192a in Bonn-Graurheindorf

Nummer
200968-2 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
25.08.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sondersitzung der Bezirksvertretung Bonn 06.10.2020 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Betriebsausschusses SGB 26.08.2020 Empfehlung
  3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 21.04.2021 Empfehlung
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  1. 200968 Neubaus eines Feuerwehrhauses der Löscheinheit Rheindorf der Freiwilligen Feuerwehr in der Karl-Legien-Straße 192a in Bonn-Graurheindorf

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
200968-2 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
37 Feuerwehr und Rettungsdienst
Dezernat:
Dez. I
Neubaus eines Feuerwehrhauses der Löscheinheit
Rheindorf der Freiwilligen Feuerwehr in der Karl-
Legien-Straße 192a in Bonn-Graurheindorf
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 25.08.2020 Entscheidung
Betriebsausschuss SGB 26.08.2020 Empfehlung
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz Empfehlung
Inhalt der Stellungnahme:
In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Verbraucherschutz wurden
zum geplanten Neubau noch die unten aufgeführten Fragen gestellt. Diese
wurden überwiegend bereits in der Sitzung beantwortet. Es wurde gebeten, die
Antworten für die folgenden Beratungen auch schriftlich zur Verfügung zu
stellen.
Von der SPD-Fraktion wurden als Änderungsantrag folgende Fragen vor der
Sitzung gestellt:
1. Warum ist die Einzäunung vor dem Eingangsbereich des geplanten
Gebäudes nicht so geplant, dass dadurch ein vollständig eingezäunter Bereich
entsteht?
Der Eingangsbereich dient auch als Zugang im Einsatzfall, um zu den
Schutzkleidungsräumen zu gelangen, ohne durch ausrückende Fahrzeuge
gefährdet zu werden. Der Zugang soll ohne Hindernisse schnell und einfach
erfolgen können. Eine vollständige Einzäunung wäre auch von der optischen
Wirkung unter Umständen nicht wünschenswert. Sofern Bedenken wegen des
Abstellens von zum Beispiel Gartenmöbeln oder ähnlichem bestehen, können
dafür vielleicht auch andere Lösungen gefunden werden. Die Verwaltung
schlägt vor, dies im Zuge der Ausführungsplanung mit der Löscheinheit noch
einmal zu prüfen.
2. Ist die geplante Nutzung der Schulungs- und Seminarräume im 1. OG
ausreichend, um eine gemeinsame Nutzung aller Kameradinnen und
Kameraden der Wehr zu ermöglichen?
Die Flächen sind grundsätzlich ausreichend; die Forderungen nach der
einschlägigen DIN und dem Brandschutzbedarfsplan werden erfüllt bzw. mehr
als erfüllt.Seite 1 von 5

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a. Wie viele Kameradinnen und Kameraden sind aktuell insgesamt in allen
Abteilungen der FF Graurheindorf aktiv? Wie groß ist die Minimalbesetzung
und wie groß die Idealbesetzung der Wehr?
Die Löscheinheit Rheindorf hat aktuell insgesamt 50 Mitglieder, bestehend aus
Einsatzabteilung (20), Ehrenabteilung (2), Unterstützungsabteilung (8),
Jugendfeuerwehr (10) und Kinderfeuerwehr (10). Der Brandschutzbedarfsplan
gibt für die Einsatzabteilung eine Sollstärke von 18 Mitgliedern vor.
b. Für wie viele Personen sind die Schulungs-, Seminar und Büroräume im 1.
OG ausgelegt und zugelassen?
Die Räume sind für 30 Personen zugelassen.
c. Ist bei der derzeitigen Planung mit Nutzungseinschränkungen zu rechnen?
Die Räume werden im normalen Dienstbetrieb immer nur von den Teileinheiten
genutzt. Einsatzabteilung und Jugendfeuerwehr üben grundsätzlich immer zu
festen und unterschiedlichen Zeiten. Nur bei der Jahreshauptversammlung und
zum Beispiel einer Weihnachtsfeier sind in der Regel alle Teileinheiten
gleichzeitig betroffen. Mit mehr als 30 Personen ist aber auch dann nicht zu
rechnen. Sollte dies einmal vorkommen bzw. so geplant werden, kann die
Fahrzeughalle dafür hergerichtet werden. Das ist auch in den meisten anderen
Liegenschaften so praktiziert, da die Vorhaltung eines sehr großen Raumes nur
für ein bis zwei Nutzungen im Jahr nicht verhältnismäßig wäre. Mit
Nutzungseinschränkungen ist daher nicht zu rechnen.
d. Wie können vorhandene Nutzungseinschränkungen behoben werden?
Siehe bei c)
e. Kann die Zulassung der Schulungs- und Seminarräume 1. OG für eine
größere Personenzahl durch einfache bauliche Maßnahmen, wie bspw. einem
zweiten Rettungsweg über das Dach der eingeschossigen Wagenhalle
erweitert werden?
Das ist hier nicht möglich, da vom Dach der Fahrzeughalle keine Treppe auf
das Grundstück geführt werden kann. Weiterhin ist ein erheblicher
Höhenversatz zwischen Schulungsraum und dem Dach der Fahrzeughalle
vorhanden. Eine dann notwendige Treppenanlage würde vor allem den
Schulungsraum reduzieren.
f. Wie ist die Ausstattung der Räume mit Mobiliar, Stauraum, Medien und
Schulungstechnik etc. geplant?
Für den Neubau ist eine sach- und normgerechte sowie den Anforderungen
des Brandschutzbedarfsplans entsprechende Möblierung und Ausstattung mit
Medientechnik vorgesehen, wie sie vergleichbar in den vergangenen Jahren im
Teilneubau in Röttgen sowie bei der Sanierung in Beuel zur Anwendung
gekommen ist.Seite 2 von 5

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3. Wie viel Außenfläche steht der FF Graurheindorf aktuell und nach Stand der
vorliegenden Planungen zur Verfügung?
Soweit die zur Verfügung stehende Außenfläche reduziert wird, ist es möglich,
die Fläche durch Errichtung einer begehbaren Dachterrasse auf dem Dach der
eingeschossigen Wagenhalle zu kompensieren?
Aktuell stehen auf der Liegenschaft etwa 300 m² Außenfläche zur Verfügung.
Nach der vorliegenden Planung sind es dann etwa 400 m².
Von der CDU-Fraktion wurden in der Sitzung folgende Fragen gestellt und
schriftlich abgegeben:
Wie ist es um Sicherheit rund um das jetzige Grundstück gegeben? Beispiel
Fußweg auf das Grundstück
Das Grundstück liegt in einem verkehrsarmen und wegen der dort vorhandenen
Kurven in der Regel nur langsam befahrenen Bereich. Durch die Anordnung
des jetzigen Gebäudes, das nicht als Unterkunft für die Feuerwehr gebaut
worden war, steht vor dem Gebäude wenig Verkehrsfläche zur Verfügung. Der
Neubau wird so weit wie möglich zurückgesetzt, so dass dann ausreichend
Verkehrsfläche davor zur Verfügung steht.
Sind ausreichend genügend Parkplätze vorhanden?
Die Zahl der Stellplätze ist nicht großzügig bemessen, sollte nach dem Neubau
aber ausreichen. Die Zahl der Stellplätze vergrößert sich von heute sieben auf
dann zehn.
Sind die Zuwege der ankommenden Feuerwehrleute kreuzungsfrei mit denen
der ausrückenden Feuerwehrleute?
Siehe bei Beantwortung von Frage 1 oben.
Ist ein gefahrloses Rangieren vor dem Gerätehaus gegeben?
Beim Rangieren vor einem Gerätehaus ist immer Vorsicht geboten. Das
Gerätehaus liegt aber nicht an einer viel oder schnell befahrenen
Durchgangsstraße. Durch den Neubau entsteht ausreichend Platz vor der
Fahrzeughalle.
Wie ist die Beurteilung eines eventuellen Umzugs der Feuerwehr zu dem
Alternativgrundstück an der Kopenhagener Straße beurteilt worden? Mit
Hinsicht auf den taktischen Einsatzwert.
Zu Beginn des Planungsprozesses vor einigen Jahren wurden auch alternative
Grundstücke untersucht, im Ergebnis aber verworfen. Das Alternativgrundstück
stand der Verwaltung zum damaligen Zeitpunkt nicht zur Verfügung.
Die Lage des derzeit beplanten Grundstücks ist für die Unterkunft der
Löscheinheit gut. Einsatztaktisch ist es gut erreichbar und von dort können
Einsatzstellen ebenfalls gut erreicht werden. Die aktiven Mitglieder der Einheit
wohnen über die Ortsteile Graurheindorf und Auerberg verteilt, die Mitglieder
der Jugendfeuerwehr und der Kinderfeuerwehr wohnen überwiegend im Ortsteil
Graurheindorf. Das alternative Grundstück in Auerberg liegt relativ nahe amSeite 3 von 5

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Ausrückebezirk der Löscheinheit Buschdorf, was nicht ideal ist. Beide
Grundstücke sind unter diesen Aspekten in Bezug auf ihre Lage möglich, das
Bestandsgrundstück ist aus einsatzaktischen Gründen leicht vorteilhaft.
Und wie ist der direkte Vergleich zwischen den beiden Grundstücken unter der
Berücksichtigung der baulichen Vorschriften für ein Feuerwehrgerätehaus?
Der geplante Neubau erfüllt mit Ausnahme der Stellplatzanzahl die Vorschriften
für ein Gerätehaus nach DIN und die Maßgaben des
Brandschutzbedarfsplanes. Das alternative Grundstück ist geringfügig größer
und eine neue Baulichkeit würde entsprechend geplant. Es ist daher nicht
anzunehmen, dass bei einem Grundstückstausch weniger finanzielle Mittel
aufgewendet werden müssen, das Gegenteil dürfte der Fall sein. Die bisherigen
Planungsaufwendungen in der Größenordnung von ca. 65.000,00 € wären
verloren. Das alternative Grundstück wurde in der Sitzung mit den Stadtwerken
gehörend an der Kopenhagener Straße und Ecke Tilsiter Straße angegeben.
Es handelt sich um eine große Grünfläche mit einem kleinen Trafohaus bebaut,
welche unmittelbar an Wohnbebauung angrenzt. Die Grundstücksgröße beträgt
etwa 1.080 m2, während am aktuell vorgesehenen Standort etwa 800 m2 zur
Verfügung stehen. Für das jetzige Grundstück ist Planungs- und Baurecht
gegeben. Dies ist beim alternativen Grundstück fraglich. An drei Seiten
unmittelbar an die jetzige Grünfläche angrenzend liegt Wohnbebauung, die bei
einer neu vorgesehenen Nutzung durch einen Feuerwehrstandort besondere
Aufwendungen für den Emissionsschutz erforderlich machen oder aber die
Planung gänzlich verhindern könnte. Das Grundstück grenz an ein „Reines
Wohngebiet“ an. Der fragliche Teilbereich ist zwar als „öffentliche
Versorgungsanlage“ ausgewiesen, ob das Gebäude der Freiwilligen Feuerwehr
dieser Nutzung untergeordnet werden kann, ob eine Befreiung beantragt
werden müsste, deren positiver Bescheid aufgrund zu erwartender
Nachbareinsprüche zumindest infrage gestellt werden muss, oder ob sogar der
Bebauungsplan geändert werden müsste, wäre noch zu klären.
Reinigungskosten 3.357,45 Euro? Bisher haben die freiwilligen Einheiten die
Reinigung selbst übernommen.
Es handelt sich um die abschließende Grundreinigung, die vor Übergabe an die
Feuerwehr erfolgen und nicht von den Ehrenamtlichen übernommen werden
soll.
Warum wird die Aufstellfläche für das Stromaggregat nicht zumindest mit einem
Carport für den Wetterschutz überbaut?
Das im Plan eingezeichnete Notstromaggregat wird dort nur im Nutzungsfall
abgestellt. Das Gerät wird im Lager in der Holtorfer Straße in der Halle
abgestellt. Es muss aber ein Aufstellort am Gerätehaus möglich sein. Dort ist
dann auch eine Einspeisestelle in das Hausnetz vorbereitet.
Seit den Umplanungen und folgenden Umgestaltungen des Dorfplatzes in
Rheindorf vor vielen Jahren besteht die dringende Notwendigkeit für eine
bauliche Erneuerung. Die Trennung von Fahrzeughalle und Unterkunft durch
die Straße muss beseitigt werden. Der Brandschutzbedarfsplan hat den
Neubau als dringlich eingestuft. Dort ist auch darauf hingewiesen, dass die
Fahrzeughalle für aktuelle Fahrzeuge zu niedrig ist. Konkret bedeutet dies,Seite 4 von 5

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dass bei der Feuerwehr Bonn außer dem der Einheit im Moment zur Verfügung
gestellten Löschfahrzeug kein weiteres adäquates Fahrzeug vorhanden ist. Das
dort stationierte Fahrzeug ist 18 Jahre alt und steht in zwei Jahren zur
Ersatzbeschaffung an. Eine weitere Verzögerung der Baumaßnahme macht
erhebliche Aufwendungen bei der Fahrzeugtechnik für das Altfahrzeug, ein
Mietfahrzeug oder den übergangsweisen Kauf eines Gebrauchtfahrzeugs
wahrscheinlich. Unabhängig von diesen Aspekten ist die gesamte Baulichkeit
seit vielen Jahren in einem dringend erneuerungswürdigen Zustand. Die
Verwaltung ist der Auffassung, dass die vorgelegte Neubauplanung am jetzigen
Standort ohne Verzögerung weiter fortzusetzen ist.
Die Situation wurde nochmals mit der Leitung der Löscheinheit Rheindorf
besprochen. Die Löscheinheit Rheindorf möchte an der vorgelegten Planung
und am jetzigen Standort festhalten. Detailfragen zur Bauausführung können in
der weiteren Planung geprüft und unter Umständen noch verändert werden.
Der Neubau soll ohne weitere Verzögerungen realisiert werden.
Anlage/n
KeineSeite 5 von 5

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Datenstand: 03.11.2026, 10:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de