200968-07 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Neubaus eines Feuerwehrhauses der Löscheinheit Rheindorf der Freiwilligen Feuerwehr in der Karl-Legien-Straße 192a in Bonn-Graurheindorf
Kerndaten
- Nummer
- 200968-07 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 18.05.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 200968-07 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: Neubaus eines Feuerwehrhauses der Löscheinheit Rheindorf der Freiwilligen Feuerwehr in der Karl- Legien-Straße 192a in Bonn-Graurheindorf Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 18.05.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zu 200968-06AA, beraten am 21.4.2021 im Ausschusses für Umwelt, Klima und lokale Agenda. Zu 1. Der Neubau soll nach Möglichkeit in Holzbauweise errichtet werden. Dabei wird das Holz zertifiziert nachhaltig und nach Möglichkeit regional beschafft. Gegen die Ausführung des Gebäudes in Holzbauweise sprechen folgende Gründe: Der Standort des geplanten Neubaus befindet sich im Hochwasserschutzgebiet. Dementsprechend ist der Fundament- und Sockelbereich mit wasserundurchlässigem Beton sowie die Tore der Fahrzeughalle und Eingangstüre mit mobilen Hochwasserschutzelementen zu versehen. Das Eigengewicht der massiven Bauweise verhindert im Hochwasserfall den Auftrieb des Gebäudes. Die Ausführung des Gebäudes in der – im Vergleich – leichten Holzbauweise würde im Hochwasserfall ggfs. zum Auftrieb des Gebäudes und dann zu ggfs. erheblichen Schäden führen. Zum jetzigen Planungsstand - Abschluss der Entwurfsplanung – wäre eine komplette Neuplanung der Vor- und Entwurfsplanung erforderlich, aus der sich zusätzliche Planungskosten sowie eine zeitliche Verzögerung von mindestens einem halben Jahr ergeben. Gemäß Auskunft der Feuerwehr steigt mit jedem Monat der Fertigstellungsverzögerung das Ausfallrisiko der Einheit, da die vorhandene Fahrzeughalle auf Grund ihrer Höhe nur noch wenige Einsatzfahrzeuge aufnimmt, die ihre geplante Lebensdauer teilweise bereits erheblich überschritten haben.Seite 1 von 3 Seite 2 Zu 2. und 3. Das Gebäude soll mindestens den Energieeffizienzstandard KFW40 erfüllen. und Zudem wird die Wärmeversorgung durch erneuerbare Energien sichergestellt. Das Gebäude fällt nicht unter die Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV), da die Nutzungszeiten weniger als vier Monate im Jahr betragen. Dennoch erfüllen die Außenbauteile, bis auf die transparenten Bauteile (Fenster und Hallentore, den KfW 40 Standard. Die Fenster könnten ohne Zeitverlust aber mit höheren Kosten in einem höheren Standard ausgeschrieben und eingebaut werden. Bei den Hallentoren ist dies jedoch nicht möglich, da sie mit der dafür notwendigen Verglasung zu schwer werden würden. Zu berücksichtigen ist auch, dass die Fahrzeughalle, in der Heizperiode auf durchgängig 11°C und nur in Ausnahmefällen bis 19°C beheizt wird. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit wurde eine auf die Nutzung abgestimmte Anlagentechnik geplant, die eine kurzfristige Aufheizung des nur sporadisch genutzten Gebäudes sowie die kurzfristige Warmwasserbereitung unter Einhaltung der vorgegebenen Wasserhygiene erlaubt. Dies ist mit den für den KfW 40 Standard geforderten Niedertemperatursystemen (Wärmepumpen oder Solarthermie) nicht möglich. Daher ist die Realisierung des KfW 40 Standards für dieses Gebäude nicht möglich. Zu 4. Es wird eine Außentreppen als zweiter baulicher Rettungsweg eingeplant. Dabei wird eine Lösung gefunden, die platzminimierend wirkt und damit eine angedeutete Reduzierung an Stellplätzen minimiert wird. Die Führung eines zweiten baulichen Rettungsweges über das Dach der Fahrzeughalle ist mit erheblichen zusätzlichen Maßnahmen verbunden, die zu ca. 145.000,-€ Mehrkosten führen würden, da dafür aufgrund des Höhenunterschiedes die Raumhöhe erhöht und eine Treppenanlage in den Unterrichtsraum integriert werden müsste, die die Nutzfläche des Raumes (und damit auch die maximale Nutzerzahl)verkleinern würde. Darüber hinaus müsste vom Dach der Fahrzeughalle eine Außentreppe nach unten geführt werden. Auch die Installation einer Außentreppe dort oder direkt am Unterrichtsraum wäre grundsätzlich möglich, führt aber vor dem Hintergrund der geringen Nutzungsfrequenz zu weiteren, unverhältnismäßig hohen Kosten (ca. 20.000 bis 30.000 € zuzüglich Umplanungskosten) und zu einer weiteren Verringerung der Stellplatzzahl. Gerade die Anzahl der Stellplätze sollte an diesem Standort möglichst nicht weiter sinken, da ein Ausweichen auf umgebende Parkmöglichkeiten aufgrund der Parksituation in der Umgebung kaum möglich sein wird. Die Stellplatzzahl richtet sich im Übrigen nach der DIN 14092, die mind. 12 Stellplätze empfiehlt und sich an die vorhandenen Sitzplätze in den Einsatzfahrzeugen, hier 17 Plätze, orientiert. Die geplante Anzahl von 10 Stellplätzen hat die Feuerwehr akzeptiert, da die zur Verfügung stehende Grundstücksfläche nicht mehr Stellplätze ermöglicht. Eine weitere Verringerung wird als kritisch eingeschätzt.Seite 2 von 3 Seite 3 Zu 5. Eine Fassadenbegrünung des Gebäudes soll geprüft werden. Aufgrund der Anordnung der Hallentore und Fensteranlagen bietet sich nur die Nord-West Fassade und die Nord-Ost-Fassade zur Fassadenbegrünung an. Da der Standort mit Ausrichtung nach Norden für viele Pflanzen ungünstig ist, der Grundstücksbereich zwischen Hauswand und Straße in diesem Bereich zu schmal für spalierartige Befestigungen ist und zu wenig Regenwasser versickern könnte, kann eine Begrünung nur bodengebunden mit Kletterpflanzen wie z.B. dem Wald-Geißblatt, der Berg-Waldrebe oder der Pfeifenwinde erfolgen. Der Pflegeaufwand für andere Begrünungsarten wäre nur mit einer zusätzlichen Installation einer Bewässerung realistisch. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de