200935-1 AA · Änderungsantrag
Leihtablets für Schülerinnen und Schüler Antrag zur Vorlage 200935
Kerndaten
- Nummer
- 200935-1 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 04.06.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Schulausschusses Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Änderungsantrag öffentlich 200935-1 AA Antragsteller/in: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Anja Lamodke Leihtablets für Schülerinnen und Schüler Antrag zur Vorlage 200935 Beratungsfolge Schulausschuss 04.06.2020 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Das Bonner Schulamt möge sich bei der Landesregierung NRW a) für eine Planungssicherheit bei Schulsoftware und Plattformen einsetzen und von dieser bestimmte Module empfohlen bekommen, die verbindlich und unter Berücksichtigung des Datenschutzes von allen Schulen genutzt werden können b) Kosten der Pflege und Unterhaltung klären und dabei u.a. die Einstellung von digitale Hausmeister*innen berücksichtigen c) dafür einsetzen, dass die von der Bundesregierung geplanten 500 Millionen € für ein Sofortausstattungsprogramm für bedürftige Schulen und Einzelpersonen schnell und unbürokratisch in Bonn ankommen und ein entsprechendes ein Konzept für NRW (Verteilung der Mittel) schnellstmöglich vorgelegt wird. Die Schulverwaltung organisiert für die Bonner Schülerinnen und Schüler, deren Eltern oder Erziehungsberechtigte Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beziehen a) die Anschaffung eines digitalen Endgeräts (unter Berücksichtigung der Förderung des Bundes von 150€ pro Schülerin oder Schüler) b) kümmert sich um die notwendige Lern- und Anwendersoftware sowie die Wartung der Geräte. Um einen Überblick über den Stand der Digitalisierung und der Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur und Ausstattung der Schulen im Rahmen des Programms gute Schule 2020 (flächendeckende Anbindung der Schulen an das Glasfaser- und WLAN Netz) zu erhalten, erfolgt ein Monitoring zur nächsten Schulausschusssitzung. BegründungSeite 1 von 2 Seite 2 Ein Grossteil der Kommunikation zwischen Schüler- und Lehrerschaft erfolgt derzeit über digitale Medien. Dies ist bedingt durch den Ausbruch der Corona Pandemie, wird aber auch zukünftig weitreichende Folgen haben. Denn Arbeitsmethoden und Kommunikationsplattformen ändern sich in diesen Wochen rasant. Die letzten Wochen zeigen aber auch, dass es, je länger der Präsenzunterricht ausfällt oder nur eingeschränkt stattfindet, es für die Schülerinnen und Schüler wichtig ist, untereinander oder mit der Lehrperson kommunizieren zu können. Arbeitsinhalte, Hausaufgaben, Arbeitsblätter werden via E-Mail, Chat- Tools wie Skype, WhatsApp etc., Blogs, Audio- und Videokonferenzsysteme etc. innerhalb der Schulgemeinschaft geteilt. Aber nicht alle Kommunikationsplattformen entsprechen dem Datenschutz, es gibt eine unüberschaubare Menge von digitalen Medien. Von daher fordert der Schulausschuss das Schulamt auf, in Verhandlungen mit der Landesregierung zu treten, damit in ganz Nordrhein-Westfalen verbindlich bestimmte Programme und Plattformen gelten, die auf Bedienungsfreundlichkeit, Datenschutz, Kosten und Nutzen geprüft wurden. Sowohl der Lehrer- als auch der Schülerschaft gehören Personen an, die zur Risikogruppe gehören. Ihnen wird durch die digitale Plattformen die Teilnahme am Schulgeschehen ermöglicht. Aber jede Schule nutzt eine andere Plattform, programmiert ggf. eigene Webseiten, geht unterschiedlich mit Nutzer- und Zugriffsrechten um. Zudem ist sicherzustellen, dass in Zeiten des Online Lernens aus Gründen der Teilhabegerechtigkeit alle Schülerinnen und Schülern (SuS) Zugang zu digitalen Endgeräten wie Laptops, Computer oder Tablets erhalten. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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