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200935-1 AA · Änderungsantrag

Leihtablets für Schülerinnen und Schüler Antrag zur Vorlage 200935

Nummer
200935-1 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
04.06.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Schulausschusses 04.06.2020 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 200935 Leihtablets für Schülerinnen und Schüler

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Änderungsantrag
öffentlich
200935-1 AA
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Anja Lamodke
Leihtablets für Schülerinnen und Schüler
Antrag zur Vorlage 200935
Beratungsfolge
Schulausschuss 04.06.2020 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Das Bonner Schulamt möge sich bei der Landesregierung NRW
a) für eine Planungssicherheit bei Schulsoftware und Plattformen einsetzen und
von dieser bestimmte Module empfohlen bekommen, die verbindlich und unter
Berücksichtigung des Datenschutzes von allen Schulen genutzt werden können
b) Kosten der Pflege und Unterhaltung klären und dabei u.a. die Einstellung
von digitale Hausmeister*innen berücksichtigen
c) dafür einsetzen, dass die von der Bundesregierung geplanten 500
Millionen € für ein Sofortausstattungsprogramm für bedürftige Schulen und
Einzelpersonen schnell und unbürokratisch in Bonn ankommen und ein
entsprechendes ein Konzept für NRW (Verteilung der Mittel) schnellstmöglich
vorgelegt wird.
Die Schulverwaltung organisiert für die Bonner Schülerinnen und Schüler,
deren Eltern oder Erziehungsberechtigte Leistungen aus dem Bildungs- und
Teilhabepaket beziehen
a) die Anschaffung eines digitalen Endgeräts (unter Berücksichtigung der
Förderung des Bundes von 150€ pro Schülerin oder Schüler)
b) kümmert sich um die notwendige Lern- und Anwendersoftware sowie die
Wartung der Geräte.
Um einen Überblick über den Stand der Digitalisierung und der Maßnahmen
zur Verbesserung der Infrastruktur und Ausstattung der Schulen im Rahmen
des Programms gute Schule 2020 (flächendeckende Anbindung der Schulen
an das Glasfaser- und WLAN Netz) zu erhalten, erfolgt ein Monitoring zur
nächsten Schulausschusssitzung.
BegründungSeite 1 von 2

Seite 2
Ein Grossteil der Kommunikation zwischen Schüler- und Lehrerschaft erfolgt
derzeit über digitale Medien. Dies ist bedingt durch den Ausbruch der Corona
Pandemie, wird aber auch zukünftig weitreichende Folgen haben. Denn
Arbeitsmethoden und Kommunikationsplattformen ändern sich in diesen
Wochen rasant.
Die letzten Wochen zeigen aber auch, dass es, je länger der Präsenzunterricht
ausfällt oder nur eingeschränkt stattfindet, es für die Schülerinnen und Schüler
wichtig ist, untereinander oder mit der Lehrperson kommunizieren zu
können. Arbeitsinhalte, Hausaufgaben, Arbeitsblätter werden via E-Mail, Chat-
Tools wie Skype, WhatsApp etc., Blogs, Audio- und Videokonferenzsysteme
etc. innerhalb der Schulgemeinschaft geteilt. Aber nicht alle
Kommunikationsplattformen entsprechen dem Datenschutz, es gibt eine
unüberschaubare Menge von digitalen Medien. Von daher fordert der
Schulausschuss das Schulamt auf, in Verhandlungen mit der Landesregierung
zu treten, damit in ganz Nordrhein-Westfalen verbindlich bestimmte Programme
und Plattformen gelten, die auf Bedienungsfreundlichkeit, Datenschutz, Kosten
und Nutzen geprüft wurden.
Sowohl der Lehrer- als auch der Schülerschaft gehören Personen an, die zur
Risikogruppe gehören. Ihnen wird durch die digitale Plattformen die Teilnahme
am Schulgeschehen ermöglicht. Aber jede Schule nutzt eine andere Plattform,
programmiert ggf. eigene Webseiten, geht unterschiedlich mit Nutzer- und
Zugriffsrechten um.
Zudem ist sicherzustellen, dass in Zeiten des Online Lernens aus Gründen der
Teilhabegerechtigkeit alle Schülerinnen und Schülern (SuS) Zugang zu
digitalen Endgeräten wie Laptops, Computer oder Tablets erhalten.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 11:33 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de