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200840-3 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Fortschreibung des Nahverkehrsplans – Maßnahmen zum Fahrplanwechsel im Dezember 2020 (Teilweise Fortführung der Lead City Angebotsverbesserungen)

Nummer
200840-3 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
17.06.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.06.2020 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 18.06.2020 Entscheidung federführend
  3. Sondersitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 17.06.2020 Empfehlung
  4. Sitzung noch nicht verknüpft Empfehlung
  5. Sitzung noch nicht verknüpft Empfehlung
  6. Sitzung noch nicht verknüpft Empfehlung
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  1. 200840 Fortschreibung des Nahverkehrsplans – Maßnahmen zum Fahrplanwechsel im Dezember 2020 (Teilweise Fortführung der Lead City Angebotsverbesserungen)

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  1. 200840-1 Aktueller Stand zur Fortführung der Lead City Angebotsverbesserungen

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
200840-3 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Fortschreibung des Nahverkehrsplans –
Maßnahmen zum Fahrplanwechsel im Dezember
2020 (Teilweise Fortführung der Lead City
Angebotsverbesserungen)
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 16.06.2020 Empfehlung
Bezirksvertretung Hardtberg 16.06.2020 Empfehlung
Bezirksvertretung Bonn 16.06.2020 Empfehlung
Ausschuss für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz
17.06.2020 Empfehlung
Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.06.2020 Empfehlung
Rat 18.06.2020 Entscheidung
Inhalt der Stellungnahme:
Nach intensivem Kontakt mit dem Fördergeber Bund informierte dieser am
11.06.2020 die Stadtverwaltung, dass die Kosten der Lead City –
Angebotsverbesserungen bis 30.06.2021 weiterhin mit 95 % gefördert werden
können, unabhängig von einer Befristung dieser Angebotsverbesserungen.
Hierzu werden 27 Mio. € vorbehaltlich der Zustimmung des Bundestages zum
Haushalt 2021 im November 2020 für 2021 zur Verfügung gestellt. Die
Verwaltung wird, nach entsprechender Beschlussfassung der politischen
Gremien, einen entsprechenden Antrag für 2021 erstellen. Sollten die Anträge
der fünf Modellstädte das zur Verfügung gestellte Finanzvolumen von 27
Mio.€ übersteigen, so wird dieses proportional auf die Modellstädte
aufgeteilt. Hintergrund der geplanten Verlängerung der Modellvorhaben durch
den Bund ist, dass die zu Beginn des Modellvorhabens geplante Evaluierung
aufgrund der Pandemie in 2020 nicht abgeschlossen werden kann und dies in
der ersten Jahreshälfte 2021 nachgeholt werden soll.
Zudem kann die Verwaltung berichten, dass erneut Gespräche mit dem Bund
geführt wurden über eine mögliche Verlängerung der Lead City – Förderung,
über den 30.06.2021 hinaus. Für eine weitere Verlängerung von „Lead City“
gibt es jedoch seitens des Bundes nach wie vor keine positiven Signale.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 10:42 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de