200840-1 AA · Änderungsantrag
Fortschreibung des Nahverkehrsplans – Maßnahmen zum Fahrplanwechsel im Dezember 2020 (Teilweise Fortführung der Lead City Angebotsverbesserungen) Antrag zur Vorlage 200840
Kerndaten
- Nummer
- 200840-1 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 18.06.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses Finanzen- und Beteiligungen Empfehlung
- Sondersitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 200840-1 AA Antragsteller/in: Dr. rer. nat. Stephan Eickschen Gabi Mayer Dr. Helmut Redeker Dipl.-Ing. Angelika Esch SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn 04.06.2020 Fortschreibung des Nahverkehrsplans – Maßnahmen zum Fahrplanwechsel im Dezember 2020 (Teilweise Fortführung der Lead City Angebotsverbesserungen) Antrag zur Vorlage 200840 Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen 04.06.2020 Empfehlung Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 17.06.2020 Empfehlung Rat 18.06.2020 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags 1. Die ehemaligen Lead-City-Maßnahmen zur Verbesserung des Nahverkehrsangebotes (Fahrplanausweitungen) werden zunächst bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2021 weitergeführt. Hierzu zählt nicht das 365 € Ticket, die Nachfrage hat, erwartungsgemäß, nicht die die gewünschten Effekte gebracht. 2. Die Maßnahmen werden unter Einbeziehung der Ergebnisse des Mobilitätsmanagements evaluiert. 3. Die Verwaltung wird aufgefordert, unter Beteiligung der SWBV, in Abstimmung mit Politik und Verwaltung und unter Einbeziehung der dann vorliegenden Evaluationsergebnisse ein Nahverkehrskonzept zu entwickeln. Dieses Konzept soll das Ziel der Klimaneutralität Bonns bis 2035 unterstützen und insbesondere Angebotsverbesserungen vorsehen, die den Bonnerinnen und Bonnern den Umstieg vom Auto auf den Nahverkehr erleichtern. 4. Auch die Ergänzung des Fuhrparks um Kleinbusse oder die Einbeziehung des Modells von Anrufsammeltaxen ist insbesondere unter dem Gesichtspunkt Klimaschutz zu betrachten, aber auch der möglichen Einsparung, die ein "on-demand"-Service ermöglichen kann. 5. Zur Finanzierung sind die Förderungsmöglichkeiten von Bundes- und Landesregierung auszuschöpfen. BegründungSeite 1 von 2 Seite 2 Die Fahrplanänderungen in Zusammenhang mit Lead City wurden ganz überwiegend erst im August 2019 eingeführt. Sie konnten sich nicht ausreichend etablieren, um umfassend evaluiert zu werden. Üblicherweise werden neue oder geänderte Angebote zwei Jahre evaluiert, bevor Anpassungen erfolgen. Zudem hat sich das Verhalten der Nutzerinnen und Nutzer in Zeiten der Corona-Pandemie, offensichtlich, deutlich verändert. Viele Bus- und Bahnkund*innen meiden derzeit Bus und Bahn, sie nutzen nach Möglichkeit andere Fortbewegungsmittel für ihre Strecken. Auch die Lead-City- Maßnahmen lassen sich deshalb erst im kommenden Jahr seriös bewerten. Der Bedeutung des Klimaschutzes wird eine Angebotskürzung nicht gerecht. Vielmehr muss der Nahverkehrsplan der Bundesstadt Bonn die Klimaschutzziele aufgreifen und in diesem Sinne das Angebot verbessern. Damit dies gelingt, sollen die Stadtwerke gemeinsam mit Politik und Verwaltung ein Konzept entwickeln, das auch neue Möglichkeiten, die Ergänzung des Fuhrparks um nachfrageorientierte und weniger klimabelastende Fahrzeuge, einbezieht. Bei der Haushaltsaufstellung für den Haushalt 21/22 soll ein Schwerpunkt Klimaschutz gebildet werden. Hierfür müssen Haushaltsmittel in ausreichendem Maß eingeplant werden. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 07:12 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de