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200838-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Situation der freien Träger in der ambulanten Jugendhilfe

Nummer
200838-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
18.05.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 26.05.2020 Kenntnisnahme
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  1. 200838 Situation der freien Träger in der ambulanten Jugendhilfe

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
200838-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
07.05.2020
Situation der freien Träger in der ambulanten
Jugendhilfe
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 26.05.2020 Kenntnisnahme
1. Gibt es Träger, die bedingt durch die Coronakrise ihren Betrieb (teilweise)
einstellen mussten? Wenn ja, gibt Bereiche der Hilfen nach §§ 27ff. SGB VIII,
die besonders betroffen sind?
Im Bereich der Hilfen zur Erziehung bestand zu Beginn der Coronakrise
nachvollziehbarer Weise große Sorge und Unsicherheit. Dies betraf mit
unterschiedlichen Schwerpunkten alle Bereiche der Erziehungshilfe, wobei
bezogen auf die Finanzierung insbesondere bei den ambulanten
Erziehungshilfen große Verunsicherung herrschte.
Erfreulicherweise haben sich diese anfänglichen Sorgen bisher jedoch nicht in
dem Umfang bestätigt, wie ursprünglich befürchtet: Abgesehen von dem
Bereich der Integrationsassistenz an Schulen sowie vereinzelten Angeboten
sozialer Gruppenarbeit sind der Verwaltung im Bereich der Erziehungshilfe
keine Angebote bekannt, die (vorübergehend) eingestellt werden mussten. Vor
allem im ambulanten Bereich kam es nicht zu den befürchteten Einbrüchen,
sondern die ambulanten Hilfen waren im März 2020 insgesamt sogar stärker
ausgelastet als vorher. Dies wurde auch wiederholt von den freien Trägern
bestätigt, zuletzt am 11.05.2020 im Rahmen der AG 78.
2. Wie wird sichergestellt, dass die Angebote der freien Träger bei einer
Rückkehr zur Normalität die Hilfen sofort wieder hochfahren können
(insbesondere bei Schulbegleitungen)?
Für den Bereich der Hilfen zur Erziehung lässt sich festhalten, dass die
bestehenden Hilfen und Angebote auch während der Coronakrise fast
vollständig fortgeführt wurden (vgl. Antwort zu Frage 1); ein „Hochfahren“
erübrigt sich daher.
Ergänzend wurde für den Bereich der Integrationsassistenzen an Schulen
durch die Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters (DS-Nr. 200552)
sichergestellt, dass das zum Wohl der betroffenen Kinder unabdingbare
System der Integrationsassistenzen erhalten bleibt und auch nach den
Schulschließungen ad-hoc wieder funktionsfähig ist.Seite 1 von 3

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3. Wurden den freien Trägern Handlungsempfehlungen zur Arbeitsweise unter
Coronabedingungen gegeben? Wenn nein, warum nicht?
Bereits unmittelbar nach Beginn der Krise hat sich für den Bereich der Hilfen
zur Erziehung ein Krisenstab gebildet. In diesem Krisenstab sind sowohl
Leitungskräfte verschiedener Erziehungshilfeträger als auch Leitungskräfte des
Bonner Amtes für Kinder, Jugend und Familie vertreten. Der Krisenstab hat
sich erstmals bereits am 16.03.2020 zusammengefunden und inzwischen
viermal getagt.
Im Vorfeld der jeweiligen Krisenstabssitzungen wurde bei allen Trägern aktuelle
Probleme u. ä. schriftlich abgefragt, so dass jeder Träger fortwährend die
Möglichkeit hatte, aktuelle Fragestellungen und Rückmeldungen in die
Sitzungen des Krisenstabs einzubringen. Die Ergebnisse der Krisenstäbe
wurden jeweils protokolliert und unmittelbar nach der Sitzung an alle Träger der
Erziehungshilfe versendet.
Im Ergebnis konnten dadurch die jeweils aktuellen Probleme, Themen und
Fragestellungen sehr zeitnah aufgegriffen und geklärt sowie verbindliche
Vorgehensweisen vereinbart und Orientierungshilfen an alle Träger transparent
kommuniziert werden.
Am 11.05.2020 tagte außerdem die „AG 78 HzE“ mit allen Bonner Trägern der
Erziehungshilfe. Die oben geschilderte Vorgehensweise wurde dabei seitens
der Erziehungshilfeträger ausdrücklich gelobt und als sehr hilfreich empfunden.
4. Gibt es Erfahrungen über die Wirksamkeit der Hilfspakete von Landes- oder
Bundesebene und welche Unterstützungen erfahren die freien Träger seitens
der Stadtverwaltung.
Im Bereich der Hilfen zur Erziehung liegen seitens der Bonner Träger bisher
keine Anträge auf Leistungen nach dem SodEG vor. Dies lässt sich
insbesondere dadurch erklären, dass bisher im Bereich der Hilfen zur
Erziehung keine Notwendigkeit bestand, entsprechende Förderungen in
Anspruch zu nehmen, da die meisten Hilfen auch während der Coronakrise
fortgeführt wurden und teilweise stärker ausgelastet waren als vor der
Coronakrise (vgl. Antwort zu Frage 1).
Zudem wurden für den Bereich der Erziehungshilfen im Rahmen der diversen
Krisenstabssitzungen (vgl. Antwort zu Frage 3) unter anderem die
Abrechnungsmodalitäten an die Rahmenbedingungen der Coronakrise
angepasst. So wurde beispielsweise im Bereich der ambulanten
Erziehungshilfe ermöglicht, ergänzend auch Videokonferenzen, Telefonate und
coronabedingte Zusatztätigkeiten abzurechnen.
Darüber hinaus wurde die Finanzierung im Bereich der Integrationsassistenzen
durch die Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters (DS-Nr. 200552)
sichergestellt (vgl. Antwort zu Frage 2).
5. Sind Unterstützungsmodelle wie in Altenkirchen oder Düsseldorf denkbar?
Wenn nein, warum nicht?
In Bonn wurden im Zusammenhang mit der Coronakrise verschiedene
Maßnahmen und Anpassungen im Bereich der Hilfen zur Erziehung
durchgeführt (vgl. die Antworten zu Fragen 4). Dies geschah bereits zu einem
sehr frühen Zeitpunkt und erfolgte angepasst auf die konkrete Situation undSeite 2 von 3

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Trägerlandschaft in Bonn, und zwar wie geschildert in sehr enger und
fortwährender Abstimmung mit den freien Trägern der Erziehungshilfe. Die
getroffenen Maßnahmen wurden – zuletzt in der AG 78 HzE am 11.05.2020 –
von allen Bonner Erziehungshilfeträgern ausdrücklich positiv bewertet und als
sehr hilfreich angesehen. Es besteht daher derzeit – nach aktuellem Stand –
keine Notwendigkeit anderer Unterstützungsmodelle.
6. Gibt es eine einheitliche Regelung für die freien Träger in Bonn/Rhein-Sieg?
Im Bereich der Erziehungshilfen findet ein regelmäßiger Austausch mit den
diversen Jugendämtern des Rhein-Sieg-Kreises statt. Die jeweils kommunal
getroffenen Regelungen sind dabei größtenteils identisch oder zumindest
ähnlich. Gleichwohl gibt es aufgrund der kommunalen Selbstverwaltung auch
einzelne Bereiche, in denen sich die getroffenen Regelungen voneinander
unterscheiden (zum Beispiel bei der Integrationsassistenz an Schulen).
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 10:54 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de