200838-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Situation der freien Träger in der ambulanten Jugendhilfe
Kerndaten
- Nummer
- 200838-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 18.05.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 200838-1 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V 07.05.2020 Situation der freien Träger in der ambulanten Jugendhilfe Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 26.05.2020 Kenntnisnahme 1. Gibt es Träger, die bedingt durch die Coronakrise ihren Betrieb (teilweise) einstellen mussten? Wenn ja, gibt Bereiche der Hilfen nach §§ 27ff. SGB VIII, die besonders betroffen sind? Im Bereich der Hilfen zur Erziehung bestand zu Beginn der Coronakrise nachvollziehbarer Weise große Sorge und Unsicherheit. Dies betraf mit unterschiedlichen Schwerpunkten alle Bereiche der Erziehungshilfe, wobei bezogen auf die Finanzierung insbesondere bei den ambulanten Erziehungshilfen große Verunsicherung herrschte. Erfreulicherweise haben sich diese anfänglichen Sorgen bisher jedoch nicht in dem Umfang bestätigt, wie ursprünglich befürchtet: Abgesehen von dem Bereich der Integrationsassistenz an Schulen sowie vereinzelten Angeboten sozialer Gruppenarbeit sind der Verwaltung im Bereich der Erziehungshilfe keine Angebote bekannt, die (vorübergehend) eingestellt werden mussten. Vor allem im ambulanten Bereich kam es nicht zu den befürchteten Einbrüchen, sondern die ambulanten Hilfen waren im März 2020 insgesamt sogar stärker ausgelastet als vorher. Dies wurde auch wiederholt von den freien Trägern bestätigt, zuletzt am 11.05.2020 im Rahmen der AG 78. 2. Wie wird sichergestellt, dass die Angebote der freien Träger bei einer Rückkehr zur Normalität die Hilfen sofort wieder hochfahren können (insbesondere bei Schulbegleitungen)? Für den Bereich der Hilfen zur Erziehung lässt sich festhalten, dass die bestehenden Hilfen und Angebote auch während der Coronakrise fast vollständig fortgeführt wurden (vgl. Antwort zu Frage 1); ein „Hochfahren“ erübrigt sich daher. Ergänzend wurde für den Bereich der Integrationsassistenzen an Schulen durch die Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters (DS-Nr. 200552) sichergestellt, dass das zum Wohl der betroffenen Kinder unabdingbare System der Integrationsassistenzen erhalten bleibt und auch nach den Schulschließungen ad-hoc wieder funktionsfähig ist.Seite 1 von 3 Seite 2 3. Wurden den freien Trägern Handlungsempfehlungen zur Arbeitsweise unter Coronabedingungen gegeben? Wenn nein, warum nicht? Bereits unmittelbar nach Beginn der Krise hat sich für den Bereich der Hilfen zur Erziehung ein Krisenstab gebildet. In diesem Krisenstab sind sowohl Leitungskräfte verschiedener Erziehungshilfeträger als auch Leitungskräfte des Bonner Amtes für Kinder, Jugend und Familie vertreten. Der Krisenstab hat sich erstmals bereits am 16.03.2020 zusammengefunden und inzwischen viermal getagt. Im Vorfeld der jeweiligen Krisenstabssitzungen wurde bei allen Trägern aktuelle Probleme u. ä. schriftlich abgefragt, so dass jeder Träger fortwährend die Möglichkeit hatte, aktuelle Fragestellungen und Rückmeldungen in die Sitzungen des Krisenstabs einzubringen. Die Ergebnisse der Krisenstäbe wurden jeweils protokolliert und unmittelbar nach der Sitzung an alle Träger der Erziehungshilfe versendet. Im Ergebnis konnten dadurch die jeweils aktuellen Probleme, Themen und Fragestellungen sehr zeitnah aufgegriffen und geklärt sowie verbindliche Vorgehensweisen vereinbart und Orientierungshilfen an alle Träger transparent kommuniziert werden. Am 11.05.2020 tagte außerdem die „AG 78 HzE“ mit allen Bonner Trägern der Erziehungshilfe. Die oben geschilderte Vorgehensweise wurde dabei seitens der Erziehungshilfeträger ausdrücklich gelobt und als sehr hilfreich empfunden. 4. Gibt es Erfahrungen über die Wirksamkeit der Hilfspakete von Landes- oder Bundesebene und welche Unterstützungen erfahren die freien Träger seitens der Stadtverwaltung. Im Bereich der Hilfen zur Erziehung liegen seitens der Bonner Träger bisher keine Anträge auf Leistungen nach dem SodEG vor. Dies lässt sich insbesondere dadurch erklären, dass bisher im Bereich der Hilfen zur Erziehung keine Notwendigkeit bestand, entsprechende Förderungen in Anspruch zu nehmen, da die meisten Hilfen auch während der Coronakrise fortgeführt wurden und teilweise stärker ausgelastet waren als vor der Coronakrise (vgl. Antwort zu Frage 1). Zudem wurden für den Bereich der Erziehungshilfen im Rahmen der diversen Krisenstabssitzungen (vgl. Antwort zu Frage 3) unter anderem die Abrechnungsmodalitäten an die Rahmenbedingungen der Coronakrise angepasst. So wurde beispielsweise im Bereich der ambulanten Erziehungshilfe ermöglicht, ergänzend auch Videokonferenzen, Telefonate und coronabedingte Zusatztätigkeiten abzurechnen. Darüber hinaus wurde die Finanzierung im Bereich der Integrationsassistenzen durch die Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters (DS-Nr. 200552) sichergestellt (vgl. Antwort zu Frage 2). 5. Sind Unterstützungsmodelle wie in Altenkirchen oder Düsseldorf denkbar? Wenn nein, warum nicht? In Bonn wurden im Zusammenhang mit der Coronakrise verschiedene Maßnahmen und Anpassungen im Bereich der Hilfen zur Erziehung durchgeführt (vgl. die Antworten zu Fragen 4). Dies geschah bereits zu einem sehr frühen Zeitpunkt und erfolgte angepasst auf die konkrete Situation undSeite 2 von 3 Seite 3 Trägerlandschaft in Bonn, und zwar wie geschildert in sehr enger und fortwährender Abstimmung mit den freien Trägern der Erziehungshilfe. Die getroffenen Maßnahmen wurden – zuletzt in der AG 78 HzE am 11.05.2020 – von allen Bonner Erziehungshilfeträgern ausdrücklich positiv bewertet und als sehr hilfreich angesehen. Es besteht daher derzeit – nach aktuellem Stand – keine Notwendigkeit anderer Unterstützungsmodelle. 6. Gibt es eine einheitliche Regelung für die freien Träger in Bonn/Rhein-Sieg? Im Bereich der Erziehungshilfen findet ein regelmäßiger Austausch mit den diversen Jugendämtern des Rhein-Sieg-Kreises statt. Die jeweils kommunal getroffenen Regelungen sind dabei größtenteils identisch oder zumindest ähnlich. Gleichwohl gibt es aufgrund der kommunalen Selbstverwaltung auch einzelne Bereiche, in denen sich die getroffenen Regelungen voneinander unterscheiden (zum Beispiel bei der Integrationsassistenz an Schulen). Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:54 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de