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200838 · Dringlichkeitsantrag

Situation der freien Träger in der ambulanten Jugendhilfe

Nummer
200838
Art
Dringlichkeitsantrag
Veröffentlicht
07.05.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 07.05.2020
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 26.05.2020

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 26.05.2020 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 61,1 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 200838-1 ST Situation der freien Träger in der ambulanten Jugendhilfe

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Dringlichkeitsantrag
öffentlich
200838
Antragsteller/in:
Dörthe Ewald
M.A. Gieslint Grenz
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
07.05.2020
Situation der freien Träger in der ambulanten
Jugendhilfe
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 26.05.2020 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Die Träger der freien ambulanten Jugendhilfe stehen durch die Corona-Krise
vor besonderen wirtschaftlichen Herausforderungen. Damit die
Trägerlandschaft in der ambulanten Jugendhilfe nicht zusammenbricht, und
dadurch den Hilfesuchenden nicht mehr zur Verfügung steht, muss rechtzeitig
über stützende Maßnahmen beraten werden. Das kann nicht erst in der
August-Sitzung des Jugendhilfeausschusses beraten werden.
Inhalt des Dringlichkeitsantrags
Die Verwaltung berichtet über die aktuelle Situation der freien Träger in der
ambulanten Jugendhilfe im Zuge der Corona-Krise. Besonders die
nachfolgenden Fragen sind von besonderem Interesse:
1. Gibt es Träger die bedingt durch die Coronakrise ihren Betrieb
(teilweise) einstellen mussten? Wenn ja, gibt es Bereiche der Hilfen
nach §27ff SGBVIII, die besonders betroffen sind?
2. Wie wird sichergestellt, dass die Angebote der freien Träger bei einer
Rückkehr zur Normalität die Hilfen sofort wieder hochfahren können
(Insbesondere die Schulbegleitungen)?
3. Wurden den freien Trägern Handlungsempfehlungen zur Arbeitsweise
unter Coronabedingungen gegeben? Wenn nein, warum nicht?
4. Gibt es Erfahrungen über die Wirksamkeit der Hilfspakete von Landes-
oder Bundesebene und welche Unterstützungen erfahren die freien
Träger seitens der Stadtverwaltung?
5. Sind Untersützungsmodelle wie in Altenkirchen oder Düsseldorf
denkbar? Wenn nein, warum nicht? (Siehe Anlage)
6. Gibt es eine einheitliche Regelung für die freien Träger in Bonn/Rhein-
Sieg?
Begründung
Familien die Hilfen gem. §27ff SGBVIII erhalten sind auch ohne Coronakrise
schon deutlich belastet. Es ist daher notwendig die Hilfen aufrechtzuerhaltenSeite 1 von 2

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und auch nach einer Rückkehr zu einer Normalität den Familien den vollen
Leistungsumfang zu ermöglichen. Es ist zu befürchten das trotz der Hilfspakete
der Bundes- und Landesregierung freie Träger diese Krise nicht überstehen
werden. Es ist zu befürchten das Fachkräfte in Kurzarbeit nicht langfristig im
Hilfesystem bleiben und nach Krise nicht mehr in der hiesigen Trägerlandschaft
zur Verfügung stehen.
Anlage/n
1 HzERegelungambulant Du?sseldorf (öffentlich)
2 Anschreiben freie Tra?ger Notlagenvereinbarung 300320 (öffentlich)Seite 2 von 2

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