200838 · Dringlichkeitsantrag
Situation der freien Träger in der ambulanten Jugendhilfe
Kerndaten
- Nummer
- 200838
- Art
- Dringlichkeitsantrag
- Veröffentlicht
- 07.05.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Entscheidung federführend
Dateien
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Dringlichkeitsantrag öffentlich 200838 Antragsteller/in: Dörthe Ewald M.A. Gieslint Grenz SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn 07.05.2020 Situation der freien Träger in der ambulanten Jugendhilfe Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 26.05.2020 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Die Träger der freien ambulanten Jugendhilfe stehen durch die Corona-Krise vor besonderen wirtschaftlichen Herausforderungen. Damit die Trägerlandschaft in der ambulanten Jugendhilfe nicht zusammenbricht, und dadurch den Hilfesuchenden nicht mehr zur Verfügung steht, muss rechtzeitig über stützende Maßnahmen beraten werden. Das kann nicht erst in der August-Sitzung des Jugendhilfeausschusses beraten werden. Inhalt des Dringlichkeitsantrags Die Verwaltung berichtet über die aktuelle Situation der freien Träger in der ambulanten Jugendhilfe im Zuge der Corona-Krise. Besonders die nachfolgenden Fragen sind von besonderem Interesse: 1. Gibt es Träger die bedingt durch die Coronakrise ihren Betrieb (teilweise) einstellen mussten? Wenn ja, gibt es Bereiche der Hilfen nach §27ff SGBVIII, die besonders betroffen sind? 2. Wie wird sichergestellt, dass die Angebote der freien Träger bei einer Rückkehr zur Normalität die Hilfen sofort wieder hochfahren können (Insbesondere die Schulbegleitungen)? 3. Wurden den freien Trägern Handlungsempfehlungen zur Arbeitsweise unter Coronabedingungen gegeben? Wenn nein, warum nicht? 4. Gibt es Erfahrungen über die Wirksamkeit der Hilfspakete von Landes- oder Bundesebene und welche Unterstützungen erfahren die freien Träger seitens der Stadtverwaltung? 5. Sind Untersützungsmodelle wie in Altenkirchen oder Düsseldorf denkbar? Wenn nein, warum nicht? (Siehe Anlage) 6. Gibt es eine einheitliche Regelung für die freien Träger in Bonn/Rhein- Sieg? Begründung Familien die Hilfen gem. §27ff SGBVIII erhalten sind auch ohne Coronakrise schon deutlich belastet. Es ist daher notwendig die Hilfen aufrechtzuerhaltenSeite 1 von 2 Seite 2 und auch nach einer Rückkehr zu einer Normalität den Familien den vollen Leistungsumfang zu ermöglichen. Es ist zu befürchten das trotz der Hilfspakete der Bundes- und Landesregierung freie Träger diese Krise nicht überstehen werden. Es ist zu befürchten das Fachkräfte in Kurzarbeit nicht langfristig im Hilfesystem bleiben und nach Krise nicht mehr in der hiesigen Trägerlandschaft zur Verfügung stehen. Anlage/n 1 HzERegelungambulant Du?sseldorf (öffentlich) 2 Anschreiben freie Tra?ger Notlagenvereinbarung 300320 (öffentlich)Seite 2 von 2
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