200828-1 AA · Änderungsantrag
Grundstück in Bonn-Friesdorf, Eltviller Straße 2 - 14/Rüdesheimer Str. 5 - 13 - Nachverdichtung durch Neubau von 10 Mehrfamilienhäusern und einer Tiefgarage Az.: 457349 Antrag zur Vorlage 200828
Kerndaten
- Nummer
- 200828-1 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 09.06.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 200828-1 AA Antragsteller/in: BBB Bezirksfraktion Bad Godesberg Marcel Schmitt 09.06.2020 gez. Jansen Grundstück in Bonn-Friesdorf, Eltviller Straße 2 - 14/Rüdesheimer Str. 5 - 13 - Nachverdichtung durch Neubau von 10 Mehrfamilienhäusern und einer Tiefgarage Az.: 457349 Antrag zur Vorlage 200828 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.06.2020 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags 1. Die Mitteilungsvorlage des Oberbürgermeisters mit der Drucksachennummer 200828 wird zum ordentlichen Tagesordnungspunkt erhoben. 2. Der Oberbürgermeister erläutert in der Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg am 17.Juni 2020, aus welchem Grunde das Bauprojekt den zuständigen Gremien und der Bezirksvertretung Bad Godesberg nicht bereits vor der erfolgten Bescheidung zur Kenntnis gebracht wurde. Darüber hinaus führt er aus, wie viele der geplanten 54 Wohneinheiten im Rahmen des geförderten Wohnungsbaus (Sozialwohnungen) entstehen und wie die durch die Bebauung und die einhergehende Versiegelung verursachten ökologischen und klimatischen Folgen kompensiert bzw. ausgeglichen werden sollen. 3. Die Bezirksvertretung Bad Godesberg fordert den Oberbürgermeister auf, den am 24.März 2020 erlassenen positiven Vorbescheid zugunsten der Errichtung von 10 Mehrfamilienhäusern mit einer Tiefgarage auf dem Grundstück in Bonn-Friesdorf, Eltviller Straße 2 –14/Rüdesheimer Str. 5 – 13; Aktenzeichen: 457349 zurückzunehmen, da die geplante Bebauung sich erkennbar nicht in die Umgebung einfügt und somit gegen das örtliche Baurecht verstößt. 4. Sofern der Investor seine Bauabsicht unverändert weiterverfolgen will, wird er auf die Möglichkeit hingewiesen, einen Antrag auf Einleitung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplans bei der Stadt Bonn einzureichen. Der Rat entscheidet sodann nach vorheriger Anhörung der Bezirksvertretung Bad Godesberg, ob ein Planverfahren mitSeite 1 von 2 Seite 2 vorgeschriebener Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch zugunsten der Planung eingeleitet werden soll oder nicht. Begründung Erläuterung erfolgt mündlich. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 11:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de