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200828 · Mitteilungsvorlage

Grundstück in Bonn-Friesdorf, Eltviller Straße 2 - 14/Rüdesheimer Str. 5 - 13 - Nachverdichtung durch Neubau von 10 Mehrfamilienhäusern und einer Tiefgarage Az.: 457349

Nummer
200828
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
11.05.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.06.2020 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Städtebau- und Gestaltungsbeirates 26.08.2020 Anregung
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Untergeordnet

  1. 200828-3 AA Grundstück in Bonn-Friesdorf, Eltviller Straße 2 - 14/Rüdesheimer Str. 5 - 13 - Nachverdichtung durch Neubau von 10 Mehrfamilienhäusern und einer Tiefgarage Az.: 457349 Antrag zur Vorlage 200828
  2. 200828-2 AA Grundstück in Bonn-Friesdorf, Eltviller Straße 2 - 14/Rüdesheimer Str. 5 - 13 - Nachverdichtung durch Neubau von 10 Mehrfamilienhäusern und einer Tiefgarage Az.: 457349 Antrag zur Vorlage 200828
  3. 200828-1 AA Grundstück in Bonn-Friesdorf, Eltviller Straße 2 - 14/Rüdesheimer Str. 5 - 13 - Nachverdichtung durch Neubau von 10 Mehrfamilienhäusern und einer Tiefgarage Az.: 457349 Antrag zur Vorlage 200828
  4. 201223 Große Anfrage zu DS 200828: Grundstück in Bonn Friesdorf, Eltviller Str. 2-14/Rüdesheimer Str. 5-13 Nachverdichtung durch Neubau von 10 Mehrfamilienhäusern und einer Tiefgarage

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
200828
Der Oberbürgermeister
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Grundstück in Bonn-Friesdorf, Eltviller Straße 2 -
14/Rüdesheimer Str. 5 - 13
- Nachverdichtung durch Neubau von 10
Mehrfamilienhäusern und einer Tiefgarage
Az.: 457349
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.06.2020 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Der Bauherr beantragt die Erteilung eines positiven Vorbescheides für die
Nachverdichtung durch Neubau von 10 Mehrfamilienhäusern und einer
Tiefgarage auf dem Grundstück Eltviller Straße 2 – 14 und Rüdesheimer
Straße 5 – 13 in Bonn-Friesdorf.
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich der Fluchtlinienpläne 87/F und 88/F, die
Straßen- und Baufluchten entlang der Eltviller Straße und der Rüdesheimer
Straße festsetzen. Die Art und das Maß der baulichen Nutzung sowie die
Fläche, die überbaut werden soll, sind nach § 34 BauGB zu beurteilen und
müssen sich in diesem unbeplanten Innenbereich in die Umgebungsbebauung
einfügen.
Die geplante Nachverdichtung mit 54 Wohneinheiten wird aus städtebaulicher
Sicht als verträglich erachtet. Dies erfolgt zum einen durch die Errichtung von
zwei Baukörpern mit jeweils drei Wohneinheiten, die eine Verlängerung der
Gebäudezeile Eltviller Straße 10 und 12 in süd-westlicher Richtung um jeweils
ca. 8,60 m darstellen. Zum anderen werden weitere 8 III-geschossige
Baukörper geplant. Sie orientieren sich an den geltenden Fluchtlinienplänen
und bilden in Verbindung mit den bestehenden Baukörpern und der Ausbildung
von Wintergärten/Dachterrassen einen geschützten Innenhofbereich. In jedem
der 8 Baukörper werden jeweils 6 Wohneinheiten geplant. Mit dem gesamten
Vorhaben werden somit 8 x 6 WE + 2 x 3 WE = 54 WE entstehen.
Der Bauherr kommt der Forderung nach begrünten Dachflächen nach, um eine
Regenwasserrückhaltung im Hinblick auf die vorhandene Kanalkapazität zu
gewährleisten.
Zur Unterbringung des ruhenden Verkehrs wird eine Tiefgarage mit 37
Stellplätzen im südlichen Grundstücksbereich errichtet. Außerdem wird eine
Stellplatzanlage mit 8 Stellplätzen im nordwestlichen GrundstücksbereichSeite 1 von 3

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hergestellt. Die bestehenden 22 Stellplätze in der Parkbucht an der Eltviller
Straße, die sich im Eigentum des Bauherrn befindet, bleiben für den Gebäude-
bzw. Wohnungsbestand erhalten.
Abstellplätze für Fahrräder werden sowohl in der Tiefgarage als auch in
überdachten Abstellanlagen in den Innenhöfen geschaffen, so dass 124
Fahrradstellplätze zur Verfügung stehen.
Die Innenhöfe werden durch landschaftsgärtnerische Maßnahmen aufgewertet,
ein neuer Spielbereich wird vorgesehen.
Für die Errichtung der 10 geplanten Wohngebäude mit Tiefgarage müssen 25
Bäume gefällt werden. Ein entsprechender Fällantrag wird Bestandteil des
Baugenehmigungsverfahrens.
Der Bauherr wurde im Rahmen des positiven Vorbescheids darauf
hingewiesen, dass die Bewohner über die beabsichtigten Maßnahmen zeitnah
informiert werden sollten.
Für den nun vorhandenen Planungsstand konnte am 24.03.2020 ein positiver
Vorbescheid erteilt werden.
Über das geplante Vorhaben wurde der Unterausschuss Bauplanung in seiner
Sitzung am 27.04.2020 informiert.
Die Verwaltung bittet nun die Bezirksvertretung Bad Godesberg, ebenfalls von
diesem Vorhaben Kenntnis zu nehmen.
Anlage/n
1 Lageplan Eltviller Straße_Rüdesheimer Straße (öffentlich)Seite 2 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 20:03 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de