← zurück zu 200801

200801-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

KOMMUNALE HANDLUNGSFÄHIGKEIT ERHALTEN – KOMMUNEN UND KOMMUNALE UNTERNEHMEN UNTER DEN RETTUNGSSCHIRM

Nummer
200801-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
04.06.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Rates 22.06.2020 Stellungnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 576,2 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 200801 KOMMUNALE HANDLUNGSFÄHIGKEIT ERHALTEN – KOMMUNEN UND KOMMUNALE UNTERNEHMEN UNTER DEN RETTUNGSSCHIRM

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (16.183 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
200801-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
20 Stadtkämmerei
Dezernat:
Dez. II
05.05.2020
KOMMUNALE HANDLUNGSFÄHIGKEIT
ERHALTEN – KOMMUNEN UND KOMMUNALE
UNTERNEHMEN UNTER DEN
RETTUNGSSCHIRM
Beratungsfolge
Rat 18.06.2020 Stellungnahme
Am 15.05.2020 wurde durch das Bundesfinanzministerium der in der
Anlage näher beschriebene „Kommunale Solidarpakt 2020“
veröffentlicht. Demnach wird in einem Zwei-Stufen-Plan zum einen der
Gewerbesteuerminderertrag des Jahres 2020 abgefedert. Zum anderen
wird endlich die Altschuldenthematik geregelt, die eine Übernahme der
hohen Liquiditätskredite der Städte und Gemeinden vorsieht. Mit diesem
Solidarpakt werden die im Antrag genannten Punkte aus Sicht der
Verwaltung umgesetzt, sobald im Herbst 2020 die gesetzlichen
Grundlagen für die Vorschläge erlassen werden.
Die Verwaltungsspitze steht zudem über weitergehende Hilfen der
kommunalen Haushalte in regelmäßigem Austausch mit den
kommunalen Spitzenverbänden (Deutscher Städtetag, Städtetag NRW),
der Kommunalaufsicht bis hin zu den zuständigen Ministerien von Bund
und Land. Darüber hinaus werden in diesen Gesprächen Maßnahmen
diskutiert, um die krisenbedingten Mehraufwendungen und
Mindererträge des Jahres 2020 sowie der Folgejahre so gering wie
möglich zu halten.
Anlage/n
1 Kommunaler Solidarpakt 2020 (öffentlich)Seite 1 von 9

Hauptgeschäftsführer
An die
- (Ober-)Bürgermeisterinnen und (Ober-)Bürgermeister
der unmittelbaren Mitgliedsstädte
- Mitglieder des Präsidiums und des Hauptausschusses
- Vorsitzende der Fachausschüsse
- Mitgliedsverbände
des Deutschen Städtetages
15.05.2020
Kontakt
Helmut Dedy
helmut.dedy@staedtetag.de
Hausvogteiplatz 1
10117 Berlin
Telefon 030 37711-100
Telefax 030 37711-109
Aktenzeichen
00.06.00 D
www.staedtetag.de
Kommunaler Solidarpakt 2020
Sehr geehrte Damen und Herren,
in den letzten Monaten haben wir uns im Deutschen Städtetag häufiger mit der Frage befasst, wie das
Problem der hohen Kassenkreditbestände vieler Städte gelöst werden kann. Den Überlegungen des Bun-
desfinanzministers, diese sogenannte kommunalen Altschulden zur Hälfte in die Bundesschuld zu über-
führen, sofern die betroffenen Länder die andere Hälfte übernehmen, hatten das Präsidium und der
Hauptausschuss des Deutschen Städtetages nach sehr intensiven Debatten ausdrücklich zugestimmt. Für
uns war klar, es geht um die Zukunftschancen ganzer Regionen.
Seit Beginn der Corona-Pandemie richtete sich unser finanzpolitisches Augenmerk auf die drohenden Ein-
brüche bei den kommunalen Steuereinnahmen. In der gestrigen Steuerschätzung wurden unsere Annah-
men bestätigt, insbesondere die Gewerbesteuereinnahmen gehen deutlich zurück. Wir hatten daher mit
Nachdruck einen kommunalen Rettungsschirm gefordert. Er sollte nicht kompliziert sein, sondern groß,
einfach und schnell. Dies entspricht der Haltung des Präsidiums des Deutschen Städtetages. Es geht da-
rum, die Städte handlungsfähig und investitionsfähig zu halten. Das wird für den gesellschaftlichen Zusam-
menhalt und die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland von zentraler Bedeutung sein. Wichtig ist
aber auch, dass dies nicht durch eine gigantische Neuverschuldung auf Seiten der Kommunen erreicht
werden darf.
Heute hat der Bundesfinanzminister Olaf Scholz darüber informiert, dass er einen „Kommunalen Solidar-
pakt 2020“ vorschlagen wird. Er verbindet den Gedanken der Altschuldenhilfe mit dem Gedanken des Ret-
tungsschirms. Nähere Einzelheiten können Sie den Anlagen entnehmen.Seite 2 von 9

- 2 -
Auch wenn ein Vorschlag noch kein Gesetz ist – sollte dieser Plan Realität werden, hätten sich unsere ge-
meinsamen Anstrengungen der vergangenen Wochen und Monate mehr als gelohnt. Der Deutsche Städ-
tetag wird den Vorschlag positiv begleiten.
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Dedy
AnlagenSeite 3 von 9

15.05.2020
Ein Schutzschild für unsere Kommunen
Im Kampf gegen die Ausbreitung des Covid-19-Virus haben der Bund und die Länder teils
erhebliche Einschränkungen für das öffentliche Leben, für ganze Branchen und
Wirtschaftsbereiche erlassen müssen, um die Gesundheit und das Leben der Bürgerinnen
und Bürger unseres Landes zu schützen. Parallel dazu hat die Bundesregierung eine Reihe
von Hilfsprogrammen auf den Weg gebracht, die sowohl in Umfang wie in ihrer Reichweite
historisch zu nennen sind. Dazu gehören erhebliche Kreditlinien für Unternehmen, die
Ausweitung der Kurzarbeiterregel für Beschäftigte, Zuschüsse für Solo-Selbstständige und
Kleinstunternehmen, Unterstützung für Familien sowie die Stundung von Steuerzahlungen
und vieles mehr.
Die Ergebnisse der jüngsten Steuerschätzungen spiegeln die Konsequenzen dieser
Entscheidungen sowie der nötigen öffentlichen Einschränkungen wieder, was niemanden
überraschen kann. Städte und Gemeinden, deren Finanzausstattung ohnehin angespannt ist,
müssen mit erheblichen Mindereinnahmen rechnen, insbesondere bei der Gemeindesteuer,
die eine wichtige Einnahmequelle von Kommunen ist.
Mit Blick auf das kommende Jahr stehen viele Städte und Gemeinden nun vor der bangen
Frage, wie sie auf diese Einbußen reagieren sollen. Viele Kommunen stellen in den nächsten
Wochen ihre Haushalte auf und brauchen für ihre Investitionen Planungssicherheit. Zum
jetzigen Zeitpunkt größere Sparprogramme aufzulegen oder wichtige Angebote zu kürzen,
wäre gesellschaftlich unerwünscht, ökonomisch unsinnig und kontraproduktiv, weil sie eine
Wiederbelebung der Konjunktur abwürgen könnten. Deshalb schlägt Bundesfinanzminister
Olaf Scholz (SPD) einen Schutzschild von Bund und Ländern vor, um die Kommunen zu
stützen. Olaf Scholz: „Dieser Schutzschild soll Städte und Gemeinden nicht nur durch die
aktuell schwierige Situation bringen, sondern dauerhaft in die Lage versetzen soll, ihren
Aufgaben noch besser erledigen zu können.“
Der Schutzschild besteht aus zwei Komponenten: Erstens der akuten Nothilfe, die durch den
Wegfall wichtiger Einnahmen bei der Gewerbesteuer für die Kommunen entstanden ist, und
allen Städten und Gemeinden offensteht. Zweitens, einer Altschuldenhilfe, also einer
langfristigen Übernahme von Kassenkrediten hochverschuldeter Städte und Gemeinden,
damit diese Kommunen künftig wieder handlungsfähiger sein können. Die Kosten für diesen
Schutzschild von insgesamt fast 57 Milliarden Euro wird der Bund zur Hälfte übernehmen.
Die andere Hälfte entfällt auf die eigentlich jeweils verantwortlichen Länder, in denen die
Kommunen liegen. Diese einmalige Hilfe des Bundes für die betroffenen Städte und
Gemeinden soll noch in diesem Jahr wirksam werden; die dafür nötige Verfassungsänderung
(Art. 109 Abs. 1 GG) sollte deshalb bis Ende dieses Jahres von Bundestag und Bundesrat
verabschiedet werden.
I. Kommunaler Corona-Solidarpakt
Nach der jüngsten Steuerschätzung müssen die Kommunen in diesem Jahr pandemie-
bedingt ein Minus bei den Gewerbesteuern in Höhe von 11,8 Mrd. Euro verkraften. Die
Bundesregierung will die Städte und Gemeinden mit diesem Problem aber nicht alleineSeite 4 von 9

15.05.2020
lassen. Alle betroffenen Kommunen bekommen deshalb die Möglichkeit, einen
pauschalierten Ausgleich für ihre geringeren Gewerbesteuer-Einnahmen zu erhalten. Der
Bund und das jeweilige Land übernehmen jeweils hälftig die Kosten für diesen Ausgleich.
Damit erhalten die Städte und Gemeinden die nötige finanzielle Sicherheit, dass sie in diesen
Krisenzeiten weiterhin ihre Angebote aufrecht und ihre Investitionsleistungen hochhalten
können, weil Bund und Land ihre Mindereinnahmen in 2020 auffangen. Kommunen in allen
16 Bundesländer könnten von diesen Maßnahmen profitieren, solange die jeweilige
Landesregierung, die eigentlich für die Finanzausstattung der Kommunen alleine zuständig
ist, die Hälfte der Kosten übernimmt.
II. Kommunale Altschuldenhilfe
Der Grad der Verschuldung in vielen Städten und Gemeinden hat ein bedrohliches Ausmaß
angenommen, wofür vielfach strukturelle Ursachen in den Kommunen der Grund sind. Etwa
2000 Kommunen im gesamten Bundesgebiet verfügen über ein solch hohes Maß an so
genannten Kassenkrediten (insgesamt ca. 45 Mrd. Euro in 2018), dass allein die Bedienung
der Zinsen die Kommunen vor eine kaum lösbare Situation stellt. Wichtige Ausgaben für
Investitionen und Modernisierungen sowie für Service-Angebote müssen deshalb in diesen
Orten unterbleiben. In Krisenzeiten wie der aktuellen Corona-Pandemie verstärkt sich dieser
Effekt in den Kommunen noch, die mit immer weniger Geld auskommen müssen.
Bundesfinanzminister Olaf Scholz schlägt eine kommunale Altschuldenhilfe vor, um diese
stark belasteten Städte und Gemeinden einmalig zu entlasten. Der Bund würde die Hälfte
der Verbindlichkeiten übernehmen, das jeweilige Land, in der sich die Kommune befindet,
die andere Hälfte.
Alle Länder, in denen sich betroffene Kommunen befinden, haben die Möglichkeit zur
Teilnahme („opt-in“) an der Altschuldenhilfe. Als übermäßig gelten Liquiditätskredite einer
Kommune dann, wenn sie nicht für Investitionen oder Kommunalvermögen aufgenommen
worden sind, sondern für eigene Zwecke und einen Sockelbetrag von 100 Euro pro
Einwohner überschreiten. Das sind Liquiditätskredite in Höhe von 22,6 Mrd. Euro, die der
Bund übernehmen wird. Bereits angelaufene kommunale Entschuldungsprogramme in
Niedersachsen, Hessen, Saarland und Brandenburg werden ebenso wie die Stadtstaaten bei
der Altschuldenhilfe berücksichtigt.
In einem zweistufigen Verfahren werden die Schulden übernommen. In einem ersten Schritt
übernimmt das jeweilige Land die besagten Kredite einer Kommune zu einem konkreten
Stichtag komplett. Anschließend übernimmt der Bund die Hälfte dieser Schulden vom Land.
Damit ermöglichen wir hochverschuldeten Kommunen einen Neustart. Die Länder
verpflichten sich, künftig dafür zu sorgen, dass nicht erneut übermäßige kommunale
Liquiditätskredite aufgebaut werden. Für die einmalige Übernahme der Landesschulden
durch den Bund bedarf es einer Verfassungsänderung. Die Schuldenbremse wäre von dieser
Übernahme nicht tangiert, weil es sich letztlich um eine Umbuchung von Schulden handelt
und nicht um die Aufnahme neuer Verbindlichkeiten.
Bundesfinanzminister Olaf Scholz: „Der kommunale Schutzschild ist eine echte Hilfe für
unsere Städte und Gemeinden, die besonders unter ihrer finanziellen Situation zu leidenSeite 5 von 9

15.05.2020
haben. Mit einem Akt der Solidarität übernimmt der Bund einmalig die Schulden der
Kommunen und verschafft ihnen den dringend nötigen Raum zum Atmen. Insbesondere in
diesen Krisenzeiten ist es wichtig, dass unsere Städte und Gemeinden handlungsfähig sind
und ihre Ausgaben und Leistungen nicht verringern müssen.“
Zeitplan:
Ressortabstimmung: Juni 2020
Kabinettsbeschluss: bis zur Sommerpause 2020
Bundestag: 1. Lesung im September 2020
2./3. Lesung im November 2020
Bundesrat: November 2020Seite 6 von 9

Kommunaler Solidarpakt 2020
 Kompensation der Gewerbesteuerausfälle (11,8 Mrd. €)
 Die Steuerschätzung zeigt, dass 2020 aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkungen der CO-
VID-19-Pandemie insbesondere mit hohen Gewerbesteuerausfällen der Gemeinden zu rech-
nen ist.
 Davon sind alle Gemeinden betroffen, besonders aber die wirtschafts- und aufkommensstar-
ken, da sie mit entsprechend hohen Einnahmeeinbußen konfrontiert sind.
 Der Bund wird die Gemeinden massiv unterstützen: Die Gewerbesteuerausfälle werden vom
Bund – zusammen und je zur Hälfte mit den eigentlich verantwortlichen Ländern – ersetzt.
 Übernahme kommunaler Liquiditätskredite (ca. 45 Mrd. €)
 Unverändert sind viele Kommunen in Deutschland mit übermäßig hohen Liquiditätskredit-
schulden belastet, die ihnen jeden Handlungsspielraum für die Sicherung der kommunalen
Daseinsvorsorge nehmen.
 Die Lösung dieser Problematik ist bereits ein Auftrag der Koalitionsvereinbarung 2018. Auch
im Bericht der Kommission Gleichwertige Lebensverhältnisse wurde Mitte 2019 diese gerade
für finanzschwächere Kommunen sehr belastende Hypothek als eines der wesentlichen Prob-
leme identifiziert. Das Bundeskabinett hat erklärt, bei einer gemeinsam mit den Ländern an-
zustrebenden solidarischen Lösung des Problems einen einmaligen Beitrag leisten zu wollen.
 Der Bund bietet den Kommunen an, die übermäßigen Liquiditätskredite der Kommunen – je
zur Hälfte mit den jeweiligen Ländern – durch eine im Jahr 2020 zu verabschiedende gesetzli-
che Maßnahme zu übernehmen und damit allen betroffenen Kommunen einen Neustart mit
einer „Stunde Null“ zu ermöglichen.Seite 7 von 9

I. Eckpunkte des Kommunalen Solidarpaktes 2020
Kompensation der Gewerbesteuerausfälle
 Der Bund gewährt den Gemeinden gemeinsam mit den Ländern jeweils zu gleichen Teilen einen
pauschalierten Ausgleich für die 2020 durch die Folgewirkungen der COVID-19-Pandemie zu er-
wartenden kommunalen Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer. Diese Maßnahme erstreckt
sich auf alle Länder, unabhängig von der Teilnahme an der Kommunalen Altschuldenhilfe.
 Die dadurch erreichte Stärkung der durch die COVID-19-Pandemie verschlechterte Finanzsituation
der Gemeinden soll zügig nach Inkrafttreten des Kommunalen Solidarpakts noch in diesem Jahr
erfolgen.
 Diese einmalige Hilfe des Bundes an die Kommunen erfolgt über pauschalierte Zuweisungen. Dies
erfordert mit Blick auf Art. 104a Abs. 1 und Art. 109 Abs. 1 GG eine entsprechende Verfassungsän-
derung.
Kommunale Altschuldenhilfe
 Bund und teilnehmende Länder entlasten jeweils zu gleichen Teilen Kommunen mit übermäßigen
Liquiditätskrediten im Rahmen einer einmaligen Maßnahme. Alle Länder mit betroffenen Kommu-
nen haben die Möglichkeit zur Teilnahme („opt-in“). Es erfolgt keine Mitfinanzierung durch nicht-
teilnehmende Länder.
 Als übermäßig gelten diejenigen Liquiditätskredite einer Kommune zum Stichtag 31. Dezember
2019, die für eigene Zwecke und nicht zur Finanzierung von Investitionen oder anderem Kommu-
nalvermögen verwendet wurden und einen Sockelbetrag von 100 Euro je Einwohner überschrei-
ten.
 Die bereits erfolgten Liquiditätskredit-Entschuldungen durch die Länder Niedersachsen (Zukunfts-
vertrag), Hessen (Hessenkasse), Saarland (Saarlandpakt) und Brandenburg (Teilentschuldung
kreisfreie Städte) werden ebenso wie die Stadtstaaten bei der kommunalen Altschuldenhilfe ent-
sprechend berücksichtigt.
 Die kommunale Altschuldenhilfe erfolgt als zweistufige Schuldübernahme. In einem ersten Schritt
übernimmt das Land die übermäßigen Liquiditätskredite seiner Kommunen zu einem Stichtag
komplett in seine Schuld. Anschließend übernimmt der Bund vom Land Schulden in Höhe von 50
Prozent der vom Land übernommenen Liquiditätskredite.
 Die an der Entschuldungsmaßnahme teilnehmenden Länder verpflichten sich, einen erneuten
Aufbau übermäßiger kommunaler Liquiditätskredite zu verhindern. Der Rahmen für die hierzu
notwendigen Elemente im Haushalts- und Aufsichtsrecht der Länder wird bundesrechtlich festge-
legt.
 Für die kommunale Altschuldenhilfe bedarf es mit Blick auf Art. 104a Abs. 1 und Art. 109 Abs. 1
GG der Schaffung einer verfassungsrechtlichen Grundlage für die einmalige Übernahme von Lan-
desschulden sowie der hierauf bezogenen inhaltlich beschränkten Ermächtigung des Bundes für
haushaltsrechtliche Anforderungen an die Länder, die den erneuten Aufbau übermäßiger Liquidi-
tätskredite verhindern soll. Die Schuldenbremse wird von der Schuldübernahme nicht berührt
und bleibt unangetastet.Seite 8 von 9

Paritätische Finanzierung der AAÜG
 Der Bund erhöht seinen Anteil an den Lasten aus den Zusatzversorgungssystemen der ehemaligen
DDR (AAÜG) ab dem Jahr 2021 um 10%-Punkte auf 50 %. Die ostdeutschen Länder nutzen die ge-
wonnenen finanziellen Spielräume zur Lösung noch bestehender Altschuldenprobleme der kom-
munalen Wohnungswirtschaft sowie zur Stärkung kommunaler Investitionen.
II. Zweistufige Schuldübernahme bei der kommunalen Altschuldenhilfe
Bundeshaushalt
Landeshaushalt
Land X
Kommune 1 Kommune 2 Kommune 3 Kommune …
Schuldeintritt des Bundes in die
Landesschuld zu 50 % der über-
nommenen Liquiditätskredite
Schuldeintritt des Landes in die Ver-
träge aller übermäßigen Liquiditäts-
kredite der jeweiligen Kommunen
Erhöhung der
Bundesschuld
um 50 % der
übernommenen
Liquiditätskre-
dite des Landes
X
Erhöhung der Lan-
desschuld um 100
% der übernom-
menen Liquidi-
tätskredite (netto
50%)Seite 9 von 9

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 05:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de