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200801 · Antrag

KOMMUNALE HANDLUNGSFÄHIGKEIT ERHALTEN – KOMMUNEN UND KOMMUNALE UNTERNEHMEN UNTER DEN RETTUNGSSCHIRM

Nummer
200801
Art
Antrag
Veröffentlicht
18.05.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 18.05.2020
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 22.06.2020

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Rates 22.06.2020 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 73,4 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 200801-1 ST KOMMUNALE HANDLUNGSFÄHIGKEIT ERHALTEN – KOMMUNEN UND KOMMUNALE UNTERNEHMEN UNTER DEN RETTUNGSSCHIRM

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Antrag
öffentlich
200801
Antragsteller/in:
Dipl.-Ing. Angelika Esch
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
05.05.2020
KOMMUNALE HANDLUNGSFÄHIGKEIT
ERHALTEN – KOMMUNEN UND KOMMUNALE
UNTERNEHMEN UNTER DEN
RETTUNGSSCHIRM
Beratungsfolge
Rat 18.06.2020 Entscheidung
Inhalt des Antrags
1. Der Rat beschließt nachfolgende Resolution.
2. Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, sich für die unten
aufgeführten Forderungen, gegenüber der Landesregierung einzusetzen.
3. Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, sich mit weiteren
Kommunen gemeinsam für diese Ziele einzusetzen.
Die Corona-Pandemie, ihre Bekämpfung und die sich daraus ergebenen
Folgen werden zu allererst in den Kommunen und den Kreisen relevant.
Die Kommunen sind – wie in so vielen Politikbereichen – auch im
Gesundheitsschutz das Fundament und die Stützen unseres Landes.
Die Kommunen stehen nun vor großen Herausforderungen, die sich aus
der krisenhaften Situation ergeben.
Die Kommunen in NRW haben in den vergangenen Jahren große
Anstrengungen unternommen – teilweise auch mit Hilfe des
Stärkungspakt Stadtfinanzen – um ihre Haushalte auszugleichen und
ihre hohen Kassenkredite abzubauen. Unterstützt wurden sie dabei
durch eine gute Konjunkturlage und positive Steuereinnahmen. Dieses
Bild dürfte sich bald dramatisch verändern.
Angesichts der nunmehr zurecht erleichterten Möglichkeit
Vorauszahlungen auf die Gewerbesteuer zu stunden, von der viele
betroffenen Unternehmen Gebrauch machen müssen, ist zu befürchten,
dass Kommunalhaushalte flächendeckend unter Druck geraten.Seite 1 von 4

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Es rächt sich jetzt, dass große Probleme im Bereich der
Kommunalfinanzen durch die Landesregierung nicht angegangen und
eine Lösung verschleppt wurde. Die Kommunen tragen weiterhin über
70% der Kosten für die Geflüchtetenversorgung, genauso wie es keine
Lösung für die drängende Altschuldenproblematik gibt.
Angesicht der eingebrochenen Nachfrage in vielen Wirtschaftsbereichen
ist von nachhaltigen Einbrüchen der Steuereinnahmen der Kommunen
auszugehen. Die Einkommensteueranteile, die Anteile an der
Umsatzsteuer und insbesondere die Einzahlungen aus der
Gewerbesteuer werden deutlich absinken.
Auch über den kommunalen Finanzausgleich werden die Kommunen
mittelbar durch wegbrechende Steuereinnahmen in Folge der Corona-
Krise geschädigt. Sinkt das Steueraufkommen insgesamt, sinkt auch die
Summe der Verbundsteuern an denen die Kommunen über das
Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) mit 23 Prozent beteiligt werden.
Gleichzeitig werden sich die Kommunen steigender Kosten ausgesetzt
sehen, auf deren Höhe sie keinerlei Einfluss haben. Insbesondere im
Gesundheitsbereich und der Sozialkosten ist mit steigenden Ausgaben
zu rechnen. Kommunale Unternehmen sind ebenso von der Krise
betroffen und werden über die Kommunen zu stützen sein. Kommunale
Einrichtungen wie Schwimmbäder, Bibliotheken oder Theater und
Museen können derzeit keinerlei Deckungsbeitrag zu den
weiterlaufenden Kosten erwirtschaften.
Der Landtag hat in seltener fraktionsübergreifender Einmütigkeit am 24.
März 2020 einen Nachtragshaushalt und einen Rettungsschirm
(„Sondervermögen zur Finanzierung aller direkten und indirekten Folgen
der Bewältigung der Corona-Krise“) beschlossen, mit dessen Hilfe 25
Milliarden Euro zur Abfederung der Corona-Folgen eingesetzt werden
sollen.
Das Land will sich des geschaffenen Sondervermögens auch bedienen,
um eigene Steuermindereinnahmen des Landes auszugleichen. Die
Kommunen brauchen eine gleichgeartete Möglichkeit sich ihre
finanziellen Handlungsmöglichkeiten zu erhalten.Seite 2 von 4

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Genau diese finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen, die jetzt
krisenbedingt verlorenzugehen droht, wird zur Überwindung der Krise
aber dringender benötigt denn je. Die Kommunen stellen den größten
öffentlichen Auftraggeber in NRW dar. Ihr Auftragsvolumen trägt in nicht
unwesentlichem Maße zur wirtschaftlichen Nachfrage bei nordrhein-
westfälischen Unternehmen bei. In Zeiten wegbrechender
wirtschaftlicher Nachfrage gilt es das Auftragsvolumen der Kommunen in
größtmöglichem Umfang zu erhalten, um die Unternehmen nicht
zusätzlich unter Druck zu setzen, sondern positive wirtschaftliche
Impulse zu setzen.
Gerade jetzt sind auch die Kommunen gefordert, mit gezielten
Maßnahmen den von der Krise in existenzgefährdender Weise
betroffenen Menschen, Unternehmen, Freiberuflern und
Soloselbständigen in allen Bereichen unserer Wirtschaft, insbesondere
auch in den für unsere Innenstädte und Stadtteilzentren strukturell
bedeutsamen Bereichen des stationären Einzelhandels und der
Gastronomie, aber auch z.B. den Kulturschaffenden und Vereinen zu
helfen.
Wenn dies nicht gelingt, werden sich unsere örtliche Gesellschaft, unser
Wirtschaftsleben vor Ort und unsere Innenstädte und Stadtteilzentren in
dramatischer Weise negativ verändern.
Vor diesem Hintergrund brauchen die Kommunen eine echte Förderung
und nicht lediglich haushaltsrechtliche Erleichterungen oder weitere
Schulden, die den ohnehin übergroßen Schuldenberg der Kommunen
zusätzlich erhöhen.
Konkret fordern wir die Landesregierung auf,
 Mittel aus dem Sondervermögen zur Finanzierung aller direkten und
indirekten Folgen der Bewältigung der Corona-Krise zur Kompensation
kommunaler Steuerausfälle zur Verfügung zu stellen,
 kommunale Unternehmen in den Rettungsschirm des Landes
einzubeziehen,
 die in den Kommunen zusätzlich benötigte Liquidität sicherzustellen und
in diesem Zusammenhang auch die Altschuldenfrage endlich zu klären.
In dieser schweren und nie dagewesenen Zeit kommt es auf ein
Zusammenspiel der politischen Kräfte aller staatlichen Ebenen an, um
den Wohlstand, den Fortschritt und den sozialen Frieden im Land zu
wahren und zu mehren. Die Corona-Krise darf nicht zur VerschärfungSeite 3 von 4

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der gesellschaftlichen Folgen ungleicher Lebensverhältnisse in den
Kommunen beitragen und somit zur weiteren Spaltung unserer
Gesellschaft sowie der kommunalen Familie führen.
Begründung
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 17:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de