200801 · Antrag
KOMMUNALE HANDLUNGSFÄHIGKEIT ERHALTEN – KOMMUNEN UND KOMMUNALE UNTERNEHMEN UNTER DEN RETTUNGSSCHIRM
Kerndaten
- Nummer
- 200801
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 18.05.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Antrag öffentlich 200801 Antragsteller/in: Dipl.-Ing. Angelika Esch SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn 05.05.2020 KOMMUNALE HANDLUNGSFÄHIGKEIT ERHALTEN – KOMMUNEN UND KOMMUNALE UNTERNEHMEN UNTER DEN RETTUNGSSCHIRM Beratungsfolge Rat 18.06.2020 Entscheidung Inhalt des Antrags 1. Der Rat beschließt nachfolgende Resolution. 2. Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, sich für die unten aufgeführten Forderungen, gegenüber der Landesregierung einzusetzen. 3. Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, sich mit weiteren Kommunen gemeinsam für diese Ziele einzusetzen. Die Corona-Pandemie, ihre Bekämpfung und die sich daraus ergebenen Folgen werden zu allererst in den Kommunen und den Kreisen relevant. Die Kommunen sind – wie in so vielen Politikbereichen – auch im Gesundheitsschutz das Fundament und die Stützen unseres Landes. Die Kommunen stehen nun vor großen Herausforderungen, die sich aus der krisenhaften Situation ergeben. Die Kommunen in NRW haben in den vergangenen Jahren große Anstrengungen unternommen – teilweise auch mit Hilfe des Stärkungspakt Stadtfinanzen – um ihre Haushalte auszugleichen und ihre hohen Kassenkredite abzubauen. Unterstützt wurden sie dabei durch eine gute Konjunkturlage und positive Steuereinnahmen. Dieses Bild dürfte sich bald dramatisch verändern. Angesichts der nunmehr zurecht erleichterten Möglichkeit Vorauszahlungen auf die Gewerbesteuer zu stunden, von der viele betroffenen Unternehmen Gebrauch machen müssen, ist zu befürchten, dass Kommunalhaushalte flächendeckend unter Druck geraten.Seite 1 von 4 Seite 2 Es rächt sich jetzt, dass große Probleme im Bereich der Kommunalfinanzen durch die Landesregierung nicht angegangen und eine Lösung verschleppt wurde. Die Kommunen tragen weiterhin über 70% der Kosten für die Geflüchtetenversorgung, genauso wie es keine Lösung für die drängende Altschuldenproblematik gibt. Angesicht der eingebrochenen Nachfrage in vielen Wirtschaftsbereichen ist von nachhaltigen Einbrüchen der Steuereinnahmen der Kommunen auszugehen. Die Einkommensteueranteile, die Anteile an der Umsatzsteuer und insbesondere die Einzahlungen aus der Gewerbesteuer werden deutlich absinken. Auch über den kommunalen Finanzausgleich werden die Kommunen mittelbar durch wegbrechende Steuereinnahmen in Folge der Corona- Krise geschädigt. Sinkt das Steueraufkommen insgesamt, sinkt auch die Summe der Verbundsteuern an denen die Kommunen über das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) mit 23 Prozent beteiligt werden. Gleichzeitig werden sich die Kommunen steigender Kosten ausgesetzt sehen, auf deren Höhe sie keinerlei Einfluss haben. Insbesondere im Gesundheitsbereich und der Sozialkosten ist mit steigenden Ausgaben zu rechnen. Kommunale Unternehmen sind ebenso von der Krise betroffen und werden über die Kommunen zu stützen sein. Kommunale Einrichtungen wie Schwimmbäder, Bibliotheken oder Theater und Museen können derzeit keinerlei Deckungsbeitrag zu den weiterlaufenden Kosten erwirtschaften. Der Landtag hat in seltener fraktionsübergreifender Einmütigkeit am 24. März 2020 einen Nachtragshaushalt und einen Rettungsschirm („Sondervermögen zur Finanzierung aller direkten und indirekten Folgen der Bewältigung der Corona-Krise“) beschlossen, mit dessen Hilfe 25 Milliarden Euro zur Abfederung der Corona-Folgen eingesetzt werden sollen. Das Land will sich des geschaffenen Sondervermögens auch bedienen, um eigene Steuermindereinnahmen des Landes auszugleichen. Die Kommunen brauchen eine gleichgeartete Möglichkeit sich ihre finanziellen Handlungsmöglichkeiten zu erhalten.Seite 2 von 4 Seite 3 Genau diese finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen, die jetzt krisenbedingt verlorenzugehen droht, wird zur Überwindung der Krise aber dringender benötigt denn je. Die Kommunen stellen den größten öffentlichen Auftraggeber in NRW dar. Ihr Auftragsvolumen trägt in nicht unwesentlichem Maße zur wirtschaftlichen Nachfrage bei nordrhein- westfälischen Unternehmen bei. In Zeiten wegbrechender wirtschaftlicher Nachfrage gilt es das Auftragsvolumen der Kommunen in größtmöglichem Umfang zu erhalten, um die Unternehmen nicht zusätzlich unter Druck zu setzen, sondern positive wirtschaftliche Impulse zu setzen. Gerade jetzt sind auch die Kommunen gefordert, mit gezielten Maßnahmen den von der Krise in existenzgefährdender Weise betroffenen Menschen, Unternehmen, Freiberuflern und Soloselbständigen in allen Bereichen unserer Wirtschaft, insbesondere auch in den für unsere Innenstädte und Stadtteilzentren strukturell bedeutsamen Bereichen des stationären Einzelhandels und der Gastronomie, aber auch z.B. den Kulturschaffenden und Vereinen zu helfen. Wenn dies nicht gelingt, werden sich unsere örtliche Gesellschaft, unser Wirtschaftsleben vor Ort und unsere Innenstädte und Stadtteilzentren in dramatischer Weise negativ verändern. Vor diesem Hintergrund brauchen die Kommunen eine echte Förderung und nicht lediglich haushaltsrechtliche Erleichterungen oder weitere Schulden, die den ohnehin übergroßen Schuldenberg der Kommunen zusätzlich erhöhen. Konkret fordern wir die Landesregierung auf, Mittel aus dem Sondervermögen zur Finanzierung aller direkten und indirekten Folgen der Bewältigung der Corona-Krise zur Kompensation kommunaler Steuerausfälle zur Verfügung zu stellen, kommunale Unternehmen in den Rettungsschirm des Landes einzubeziehen, die in den Kommunen zusätzlich benötigte Liquidität sicherzustellen und in diesem Zusammenhang auch die Altschuldenfrage endlich zu klären. In dieser schweren und nie dagewesenen Zeit kommt es auf ein Zusammenspiel der politischen Kräfte aller staatlichen Ebenen an, um den Wohlstand, den Fortschritt und den sozialen Frieden im Land zu wahren und zu mehren. Die Corona-Krise darf nicht zur VerschärfungSeite 3 von 4 Seite 4 der gesellschaftlichen Folgen ungleicher Lebensverhältnisse in den Kommunen beitragen und somit zur weiteren Spaltung unserer Gesellschaft sowie der kommunalen Familie führen. Begründung Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de