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200793-1 AA · Änderungsantrag

Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6920-1 "Rastenweg" im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Ramersdorf zwischen den Straßen Rastenweg, Im Alten Wingert, Königswinterer Straße und der BAB 562 Antrag zur Vorlage 200793

Nummer
200793-1 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
03.06.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz 03.06.2020 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 200793 Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6920-1 "Rastenweg" im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Ramersdorf zwischen den Straßen Rastenweg, Im Alten Wingert, Königswinterer Straße und der BAB 562

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Änderungsantrag
öffentlich
200793-1 AA
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Brigitta Poppe-Reiners
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die
Aufstellung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans Nr. 6920-1 "Rastenweg" im
Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Ramersdorf zwischen
den Straßen Rastenweg, Im Alten Wingert,
Königswinterer Straße und der BAB 562
Antrag zur Vorlage 200793
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 03.06.2020 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Die Verwaltung erarbeitet Vorschläge, wie die zu erwartenden Auswirkungen
auf die Umwelt durch die Aufstellung des Bebauungsplanes abgemildert
werden können.
Dabei werden folgende Maßnahmen in die Prüfung einbezogen:
- Reduzierung der Stellplätze auf das bauordnungsrechtliche vorgegeben
Mindestmaß
- Unterbringung der bauordnungsrechtlich notwendigen Stellplätze in einer
Tiefgarage
- optimierte Plazierung des Gebäudekörpers, so dass möglichst viele
Satzungsbäume erhalten werden können und der Versiegelungsgrad erheblich
reduziert wird.
-Die Mehrgeschossigkeit des Gebäudes zur Schaffung zusätzlichen
Wohnraums
-Darüberhinaus soll
- eine Erhöhung des Energieeffizienzstandards des Gebäudes über den
Standard des KfW-Efizienzhauses 55 EnEV2014 hinaus verfolgt werden
- die ortsnahe Regenwasserversickerung sicher gestellt werdenSeite 1 von 2

Seite 2
- von den 91 zu fällenden Bäumen deutlich mehr als die bisher eingeplanten 22
Bäume auf dem Gelände gepflanzt werden
Begründung
Die Verwaltung führt in ihrer Vorlage aus.
„Durch die Realisierung der vorliegenden Planung werden der Anteil der
versiegelten Fläche sowie die bauliche Dichte im Planungsraum deutlich
zunehmen. Hieraus werden eine Reduktion der Kaltluftproduktion sowie eine
Intensivierung des Wärmeinseleffektes resultieren. Insbesondere für den
Bereich des Parkplatzes muss von einer deutlichen Zunahme der
Wärmebelastung am Tag ausgegangen werden. Eine klimatologische
Untersuchung ist erfolgt, die die Folgewirkungen der Umnutzung des Areals auf
das Klima analysiert und Maßnahmen zu deren Reduzierung beschreibt. Nach
gutachterlicher Bewertung stellt die geplante Begrünung des Parkplatzes den
untersten noch akzeptablen Kompromiss dar.“
Gerade im Hinblick auf die Einhaltung der Klima- und Nachhaltigkeitsziele und
den Trend zur Zunahme der jährlichen Hitzetage und Tropennächte muss es
das Ziel des Verwaltungshandelns sein, die Effekte zur Wahrung der
Gesundheit der Stadtbevölkerung zu minimieren.
Die bestehenden Bäume sichern den Anwohner*innen einen Lärm- und
Luftreinhaltungsschutz. Daher sind so viele Bäume wie möglich zu erhalten
oder nachzupflanzen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 12:04 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de