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200786-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Herstellung und Unterhaltung der historischen Wege in Bonn-Geislar

Nummer
200786-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
10.08.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 09.12.2020 Kenntnisnahme
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  1. 200786 Bürgerantrag: Herstellung und Unterhaltung der historischen Wege in Bonn-Geislar

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
200786-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Herstellung und Unterhaltung der
historischen Wege in Bonn-Geislar
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 11.08.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Der Antragsteller schlägt vor eine Wegeverbindung für Fußgänger zwischen
der Fabristraße und dem Schnufertsberg herzustellen. Dazu sollen folgende
Flurstücke, welche zur Zeit der Stadt Bonn gehören, entsprechend befestigt
werden:
Flur 7, Flurstücke: 1789, 2472, 2488, 3065, 3147, 3152
Die Flurstücke 1789 und 3147 sind im B-Plan 7925-18 als Fußweg
ausgewiesen. Das Flurstück 3147 befindet sich allerdings zwischen zwei
privaten Grundstücken (Flurstücke 3143 und 3148) und ist mit einem Tor
versehen. Die städtische Wegeparzelle wurde augenscheinlich im vorderen
Bereich gepflastert und dient als Stellplatz. Sie ist im hinteren Bereich durch
das oben erwähnte Tor/Zaun zwischen den anliegenden Grundstücken
versperrt. Für die Inanspruchnahme liegt keine Genehmigung vor.
Das Flurstück 3152 (Wegeparzelle) liegt im östlichen Teil im
Landschaftsschutzgebiet „Magdalenenkreuz, Lehberg, Im Hamm, Vilicher Bach
und Vilicher Büschelchen“. Für den Ausbau der Wegeverbindung in diesem
Bereich wäre daher eine landschaftsrechtliche Befreiung erforderlich.
Die Wegparzellen Flurstücke 1789, 2488 und 3152 (in Teilen) wurden als
Schützenswertes Biotop in das Biotopkataster NRW aufgenommen.
Die Flurstücke 1789, 2472, 2488, 3065, 3147 und 3152 liegen im
Außenbereich. Für den Wegebau wäre hier die Eingriffsregelung gem. § 14
Bundesnaturschutzgesetz anzuwenden.
Grundsätzlich befürwortet die Verwaltung den Vorschlag eine zweite fußläufige
Verbindung zwischen dem Schnufertsberg und der Fabristraße sowie dem
Dorf-/Spielplatz herzustellen. Die heutige Route über die Abtstraße genügt
aufgrund des starken Gefälles sowie den zumeist schmalen bzw. fehlenden
Fußwegen nicht heutigen Standards. Kinder müssen auf dem Weg vom Gebiet
Schnufertsberg zum Spiel-/Dorfplatz zweimal die Abtstraße queren. Dagegen
könnte über die beantragte Wegeführung eine kurze kreuzungsfreie
Wegebeziehung geschaffen werden.Seite 1 von 2

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Aufgrund der geringen Breiten der genannten Parzellen merkt die Verwaltung
allerdings Folgendes an:
Die Parzelle weist vorwiegend durchschnittliche Breiten von etwa 1,20m-1,30m
Breite auf und tangiert das B-Plangebiet 7925-18 „Oberdorfstraße“ im südlichen
Grenzverlauf zum Bestand.
In der textlichen Begründung zur B-Planaufstellung 7925-18 findet die
Wegeverbindung im Abschnitt 2. eine Erwähnung als Fuß- und Radweg.
Da insbesondere aufgrund der zu geringen Parzellenbreite (Vorhandene
Parzellenbreite 1,20m-1,30m) der Nutzungsanspruch weder für einen Fußweg
noch für einen kombinierten Fuß-und Radweg gemäß den Regeln der Technik
und dem StrWG erfüllt werden kann, wird dringend davon abgeraten, der
Verwaltung die Aufgabe zur Errichtung und Unterhaltung dieser
Verkehrsanlage zu erteilen. Sofern keine weiteren Flächen zur Verfügung
stehen, die eine richtlinienkonforme Gestaltung ermöglichen, kann dem Antrag
somit nicht entsprochen werden. Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass die
östliche der beiden Wegeverbindungen nahe der Grenze zum
Landschaftsschutzgebiet liegt.
Da die Freifläche zwischen Fabristraße und Schnufertsberg jedoch als
Potenzialfläche für zukünftige Wohnbebauung gewertet wird, sollten die
genannten Flurstücke in städtischer Hand verbleiben, um zukünftigen
Entwicklungen/Planungen nicht entgegen zu stehen. Eine entsprechende
Wegeverbindung könnte in diesem Zusammenhang noch einmal aufgegriffen
werden.
Auf die parallel zu behandelnden gegenläufigen Bürgeranträge 201040 und
201340 und die hierzu erfolgten Stellungnahmen wird hingewiesen.
Insgesamt wird empfohlen keinen Beschluss zu fassen, der die heutige
Situation verändert bzw. künftige Optionen zur Weiterentwicklung der
Nahmobilität versperrt. In der Konsequenz wird empfohlen, die z.t.
gegenläufigen Bürgeranträge 200786, 201040 und 201340 sämtlich
abzulehnen und den heutigen Zustand bis auf Weiteres beizubehalten.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Beuel:
Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den
Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür
maßgeblichen Gründe informiert. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für
die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum
Abschluss gelangt.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 11:36 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de