200786-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Herstellung und Unterhaltung der historischen Wege in Bonn-Geislar
Kerndaten
- Nummer
- 200786-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 10.08.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 200786-1 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Herstellung und Unterhaltung der historischen Wege in Bonn-Geislar Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 11.08.2020 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Der Antragsteller schlägt vor eine Wegeverbindung für Fußgänger zwischen der Fabristraße und dem Schnufertsberg herzustellen. Dazu sollen folgende Flurstücke, welche zur Zeit der Stadt Bonn gehören, entsprechend befestigt werden: Flur 7, Flurstücke: 1789, 2472, 2488, 3065, 3147, 3152 Die Flurstücke 1789 und 3147 sind im B-Plan 7925-18 als Fußweg ausgewiesen. Das Flurstück 3147 befindet sich allerdings zwischen zwei privaten Grundstücken (Flurstücke 3143 und 3148) und ist mit einem Tor versehen. Die städtische Wegeparzelle wurde augenscheinlich im vorderen Bereich gepflastert und dient als Stellplatz. Sie ist im hinteren Bereich durch das oben erwähnte Tor/Zaun zwischen den anliegenden Grundstücken versperrt. Für die Inanspruchnahme liegt keine Genehmigung vor. Das Flurstück 3152 (Wegeparzelle) liegt im östlichen Teil im Landschaftsschutzgebiet „Magdalenenkreuz, Lehberg, Im Hamm, Vilicher Bach und Vilicher Büschelchen“. Für den Ausbau der Wegeverbindung in diesem Bereich wäre daher eine landschaftsrechtliche Befreiung erforderlich. Die Wegparzellen Flurstücke 1789, 2488 und 3152 (in Teilen) wurden als Schützenswertes Biotop in das Biotopkataster NRW aufgenommen. Die Flurstücke 1789, 2472, 2488, 3065, 3147 und 3152 liegen im Außenbereich. Für den Wegebau wäre hier die Eingriffsregelung gem. § 14 Bundesnaturschutzgesetz anzuwenden. Grundsätzlich befürwortet die Verwaltung den Vorschlag eine zweite fußläufige Verbindung zwischen dem Schnufertsberg und der Fabristraße sowie dem Dorf-/Spielplatz herzustellen. Die heutige Route über die Abtstraße genügt aufgrund des starken Gefälles sowie den zumeist schmalen bzw. fehlenden Fußwegen nicht heutigen Standards. Kinder müssen auf dem Weg vom Gebiet Schnufertsberg zum Spiel-/Dorfplatz zweimal die Abtstraße queren. Dagegen könnte über die beantragte Wegeführung eine kurze kreuzungsfreie Wegebeziehung geschaffen werden.Seite 1 von 2 Seite 2 Aufgrund der geringen Breiten der genannten Parzellen merkt die Verwaltung allerdings Folgendes an: Die Parzelle weist vorwiegend durchschnittliche Breiten von etwa 1,20m-1,30m Breite auf und tangiert das B-Plangebiet 7925-18 „Oberdorfstraße“ im südlichen Grenzverlauf zum Bestand. In der textlichen Begründung zur B-Planaufstellung 7925-18 findet die Wegeverbindung im Abschnitt 2. eine Erwähnung als Fuß- und Radweg. Da insbesondere aufgrund der zu geringen Parzellenbreite (Vorhandene Parzellenbreite 1,20m-1,30m) der Nutzungsanspruch weder für einen Fußweg noch für einen kombinierten Fuß-und Radweg gemäß den Regeln der Technik und dem StrWG erfüllt werden kann, wird dringend davon abgeraten, der Verwaltung die Aufgabe zur Errichtung und Unterhaltung dieser Verkehrsanlage zu erteilen. Sofern keine weiteren Flächen zur Verfügung stehen, die eine richtlinienkonforme Gestaltung ermöglichen, kann dem Antrag somit nicht entsprochen werden. Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass die östliche der beiden Wegeverbindungen nahe der Grenze zum Landschaftsschutzgebiet liegt. Da die Freifläche zwischen Fabristraße und Schnufertsberg jedoch als Potenzialfläche für zukünftige Wohnbebauung gewertet wird, sollten die genannten Flurstücke in städtischer Hand verbleiben, um zukünftigen Entwicklungen/Planungen nicht entgegen zu stehen. Eine entsprechende Wegeverbindung könnte in diesem Zusammenhang noch einmal aufgegriffen werden. Auf die parallel zu behandelnden gegenläufigen Bürgeranträge 201040 und 201340 und die hierzu erfolgten Stellungnahmen wird hingewiesen. Insgesamt wird empfohlen keinen Beschluss zu fassen, der die heutige Situation verändert bzw. künftige Optionen zur Weiterentwicklung der Nahmobilität versperrt. In der Konsequenz wird empfohlen, die z.t. gegenläufigen Bürgeranträge 200786, 201040 und 201340 sämtlich abzulehnen und den heutigen Zustand bis auf Weiteres beizubehalten. Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Beuel: Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür maßgeblichen Gründe informiert. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 11:36 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de