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200786 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Herstellung und Unterhaltung der historischen Wege in Bonn-Geislar

Nummer
200786
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
11.05.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 11.05.2020
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 09.12.2020

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 09.12.2020 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 200786-1 ST Bürgerantrag: Herstellung und Unterhaltung der historischen Wege in Bonn-Geislar

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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
200786
Der Oberbürgermeister
Federführung:
Bürgerbüro/Bürgerbeteiligung/Ombudsstelle
Dezernat:
Dez. OB
28.04.2020
Bürgerantrag: Herstellung und Unterhaltung der
historischen Wege in Bonn-Geislar
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 03.06.2020 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
Die Bezirksregierung wird gebeten zu beschließen, dass
1. die Flurstücke Gemarkung BNBE, Flur 07, Flurstücke 01789/000;
02472/000, 02488/00 und 03065/000 wieder dem Tiefbauamt der Stadt
Bonn zugeordnet werden;
2. auf den Wegen 01789/000 und 03065/000 an den auf der beigefügten
Skizze befindlichen Stellen von dem Tiefbauamt der Stadt Bonn zur
Wiederherstellung der Verkehrssicherheit je eine Treppe neu errichtet
wird;
3. die vorgenannten Flurstücke und die weiteren Flurstücke 03147/000
und 03152/000 künftig von dem Tiefbauamt der Stadt Bonn in
verkehrssicheren Zustand unterhalten werden.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag mit
Anlagen.
Die unterstützenden Unterschriften liegen der Verwaltung vor und können bei
Bedarf eingesehen werden.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 9

Bürgerantrag Online
Einverständniserklärung für die Erhebung und Verarbeitung von Daten nach der
Datenschutzgrundverordnung
Zur Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgt auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen die Erhebung und
Verarbeitung aller notwendigen personenbezogenen Daten... Dabei handelt es sich insbesondere um
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Server der zuständigen Stelle gespeichert und können nur von berechtigten Personen eingesehen
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Rechte der betroffenen Person::: Auskunft,, Berichtigung,, Löschung und Sperrung,, Widerspruchsrecht
Sie haben das Recht,, Ihre Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die
Zukunft abzuändern oder gänzlich zu widerrufen... Durch den Widerruf der Einwilligung wird die
Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt...
Sie können den Widerruf entweder postalisch,, per E--Mail oder per Fax an uns übermitteln... Es
entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw... die Übermittlungskosten nach
den bestehenden Basistarifen...
Weiterhin können erhobene Daten bei Bedarf korrigiert,, gelöscht oder deren Erhebung eingeschränkt
werden...
Hiermit versichere ich, der Erhebung und der Verarbeitung meiner Daten zuzustimmen und über meine Rechte belehrt
worden zu sein.
Datum
28.04.2020
Anrede Vorname Nachname
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Telefon E-Mail
Betreff
Herstellung und Unterhaltung der historischen Wege in Bonn-Geislar
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PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002
ID=KFAS_000111_000000222
333cRy666FrH
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Ihr Antrag
An das
Bürgerbüro des Bürgermeisters
Altes Rathaus, Markt
53111 Bonn
Bürgerantrag nach § 24 Gemeindeordnung NRW
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit stelle ich stellvertretend für eine große Anzahl an Mitbürgern in Geislar folgenden Antrag:
Die Bezirksregierung wird gebeten zu beschließen, dass
1.die Flurstücke Gemarkung BNBE, Flur 07, Flurstücke 01789/000; 02472/000, 02488/00 und 03065/000 wieder
dem Tiefbauamt der Stadt Bonn zugeordnet werden;
2.auf den Wegen 01789/000 und 03065/000 an den auf der beigefügten Skizze befindlichen Stellen von dem
Tiefbauamt der Stadt Bonn zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit je eine Treppe neu errichtet wird;
3.die vorgenannten Flurstücke und die weiteren Flurstücke 03147/000 und 03152/000 künftig von dem
Tiefbauamt der Stadt Bonn in verkehrssicheren Zustand unterhalten werden.
Begründung:
I.
Es wird zur Verdeutlichung ein farblich gekennzeichneter Auszug aus dem Liegenschaftskataster überreicht.
Bei den vorgenannten Parzellen handelt es ich um historische Wege im Ortsbereich Bonn-Geislar.
Die Wegeparzellen im Antrag zu 1.) sind aktuell dem Liegenschaftsamt zugeordnet und in dem Auszug gelb
markiert.
Die Wegeparzellen 03147/000 und 03152/000 sind aktuell hingegen dem Tiefbauamt zugeordnet und in dem
Auszug grün markiert.
Das Tiefbauamt sollte die Wege in verkehrssicheren Zustand unterhalten, während das Liegenschaftsamt die
Wegeparzellen lediglich vermarktet, d.h. vermietet oder verpachtet, aber nicht in verkehrssicherem Zustand
unterhält.
Erhebliche Vorleistungen wurden bereits erbracht:
Im Dezember 2019 hat der Unterzeichner die gelb markierten Wege gepachtet. Zäune, Tore und andere
Hindernisse auf den Wegen wurden mit Unterstützung des Liegenschaftsamtes bereits beseitigt. Zudem wurde
sämtliche Wegeparzelle bereits mit erheblichem privaten Aufwand gerodet und von Wurzeln befreit. Mit dem
Verschnitt wurde eine ca. 24 Meter lange sog. Benjeshecke gebaut. Auf dem Foto 1 ist der Zustand bis Ende
Januar 2020 zu sehen, auf dem Foto 2 der aktuelle Zustand am 30.03.2020. Alle im Antrag zu 1.) genannten Wege
sind gerodet, von Wurzeln befreit, begradigt und mit Rasensaat versehen und könnten in diesem Zustand dem
Tiefbauamt zugeordnet werden.
II.
Heute ist wieder allen Bürgern Geislars das Betreten und die Benutzung der historischen Wege in
verkehrssicherem Zustand ermöglichen. Kinder aus dem Unterdorf (Fabristr.) können wieder über die Wege den
Kindergarten im Oberdorf (Schnufertsberg) erreichen können, ohne entlang der vielbefahrenen Abtstr. gehen zu
müssen. Für ältere Mitbürger haben die Wege und Gärten als Naherholung einen hohen Wert.
zu 1:
Eine einheitliche Zuständigkeit innerhalb der Stadtverwaltung für alle Wege ist dringend erforderlich. Die Wege
sollten wieder einheitlich dem Tiefbauamt zugeordnet werden, das zugleich auch für die Pflege und
Unterhaltung der Wege zuständig ist. Hier ist zunächst der Gleichklang des Verwaltungshandelns
wiederherzustellen. Es ist den Bürgern nicht vermittelbar, dass für ein Wegstück das Liegenschaftsamt, für das
nächste Wegstück des gleichen Wegen das Tiefbauamt zuständig ist.
zu 2:
Auf dem Foto 2 ist zu erkennen, dass der Weg 01789/000 am Hang steil verläuft. Bei Regen und Feuchtigkeit ist
dieses steile Stück rutschig und gefährlich, weil insbesondere ältere Bürger, aber auch Kindergartenkinder auf
dem Weg vom oder zum Kindergarten ausrutschen und sich verletzen können. Zur Wiederherstellung der
Verkehrssicherheit ist an dieser Stelle der Bau einer kleinen Treppe zwingend erforderlich.
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Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 3 von 9

Ganz ähnlich verhält es sich auf dem Weg 03065/000. Auch dort befindet sich ein kleines, sehr steiles Stück, das
derzeit nur schlecht gegangen werden kann. Die
Die entsprechenden Stellen, an denen kleine Treppe gebaut werden müssten, sind auf der Skizze mit I und II
gekennzeichnet. Der Bau der Treppen ist für die Wiederherstellung der Verkehrssicherheit unumgänglich. Das
Tiefbauamt setzt sich einem hohen Risiko aus, weil die Wege an den steilen Stellen unsicher sind und ein hoches
Verletzungsrisiko besteht.
zu 3:
Da die Wege gerodet, begradigt und mit Rasen begrünt wurden bzw. es in unmittelbarer Zukunft sein werden,
ist mit einer intensiven Nutzung durch die Geislarer Bürger zu rechnen.
Damit die Wege in verkehrssicherem Zustand verbleiben und die Stadt Bonn sich keinen Schadensersatzpflichten
aussetzt, müssen die Wege in Zukunft dauerhaft von der Stadt Bonn gepflegt werden. Eine regelmäßige Pflege
(einmal halbjährlich dürfte ausreichen) der Wege verursacht nur geringe Kosten. Durch eine regelmäßige Pflege
der Wege wird auch vermieden, dass die Wege im Laufe der Zeit wieder zuwachsen und dann erst wieder mit
erheblichen Aufwand gerodet werden müssen.
Dass der Antragsteller von den Bürgern Geislars unterstützt wird, die ebenfalls eine Wiederherstellung der Wege
wünschen, wird dadurch deutlich, dass in einer vorbildlichen privaten Aktion die Wege von Bürgern Geislars
instandgesetzt wurden. Eine breite Mehrheit der Geislarer Bürger befürwortet diesen Antrag, wie aus den drei
beigefügten Unterschriftenlisten hervorgeht. Auch der Bürgerverein Geislars unterstützt diesen Antrag, kann
einen ursprünglich beabsichtigten eigenen Bürgerantrag derzeit wegen der Coronakrise nicht stellen.
Der Antragsteller bedankt sich für die Unterstützung seines Antrages und steht bei Rückfragen gerne zur
Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
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Datenstand: 02.11.2026, 17:25 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de