200786 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Herstellung und Unterhaltung der historischen Wege in Bonn-Geislar
Kerndaten
- Nummer
- 200786
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 11.05.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 200786 Der Oberbürgermeister Federführung: Bürgerbüro/Bürgerbeteiligung/Ombudsstelle Dezernat: Dez. OB 28.04.2020 Bürgerantrag: Herstellung und Unterhaltung der historischen Wege in Bonn-Geislar Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 03.06.2020 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag hat folgenden Wortlaut: Die Bezirksregierung wird gebeten zu beschließen, dass 1. die Flurstücke Gemarkung BNBE, Flur 07, Flurstücke 01789/000; 02472/000, 02488/00 und 03065/000 wieder dem Tiefbauamt der Stadt Bonn zugeordnet werden; 2. auf den Wegen 01789/000 und 03065/000 an den auf der beigefügten Skizze befindlichen Stellen von dem Tiefbauamt der Stadt Bonn zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit je eine Treppe neu errichtet wird; 3. die vorgenannten Flurstücke und die weiteren Flurstücke 03147/000 und 03152/000 künftig von dem Tiefbauamt der Stadt Bonn in verkehrssicheren Zustand unterhalten werden. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag mit Anlagen. Die unterstützenden Unterschriften liegen der Verwaltung vor und können bei Bedarf eingesehen werden. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 9 Bürgerantrag Online Einverständniserklärung für die Erhebung und Verarbeitung von Daten nach der Datenschutzgrundverordnung Zur Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgt auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen die Erhebung und Verarbeitung aller notwendigen personenbezogenen Daten... Dabei handelt es sich insbesondere um Name,, Anschrift,, Kontaktdaten sowie sonstige notwendige Angaben... Diese Daten werden auf dem Server der zuständigen Stelle gespeichert und können nur von berechtigten Personen eingesehen werden... Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten haben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen,, um ein hohes Schutzniveau zu schaffen... Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften... Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Stelle übergeben... Darüber hinaus ist für jede weitere Datenerhebung die Zustimmung des Nutzers erforderlich... Eine automatische Löschung erfolgt nach 111888000 Tagen,, insofern entsprechende Daten nicht weiter benötigt werden... In Fällen mit einer gebührenpflichtigen Verarbeitung kann es vorkommen,, dass zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment--Provider übermittelt werden... Rechte der betroffenen Person::: Auskunft,, Berichtigung,, Löschung und Sperrung,, Widerspruchsrecht Sie haben das Recht,, Ihre Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft abzuändern oder gänzlich zu widerrufen... Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt... Sie können den Widerruf entweder postalisch,, per E--Mail oder per Fax an uns übermitteln... Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw... die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen... Weiterhin können erhobene Daten bei Bedarf korrigiert,, gelöscht oder deren Erhebung eingeschränkt werden... Hiermit versichere ich, der Erhebung und der Verarbeitung meiner Daten zuzustimmen und über meine Rechte belehrt worden zu sein. Datum 28.04.2020 Anrede Vorname Nachname Straße Hausnummer Postleitzahl Ort Telefon E-Mail Betreff Herstellung und Unterhaltung der historischen Wege in Bonn-Geislar Seite 1 von3 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002 ID=KFAS_000111_000000222 333cRy666FrH 222888...000444...222000 111888:::333777Seite 2 von 9 Ihr Antrag An das Bürgerbüro des Bürgermeisters Altes Rathaus, Markt 53111 Bonn Bürgerantrag nach § 24 Gemeindeordnung NRW Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit stelle ich stellvertretend für eine große Anzahl an Mitbürgern in Geislar folgenden Antrag: Die Bezirksregierung wird gebeten zu beschließen, dass 1.die Flurstücke Gemarkung BNBE, Flur 07, Flurstücke 01789/000; 02472/000, 02488/00 und 03065/000 wieder dem Tiefbauamt der Stadt Bonn zugeordnet werden; 2.auf den Wegen 01789/000 und 03065/000 an den auf der beigefügten Skizze befindlichen Stellen von dem Tiefbauamt der Stadt Bonn zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit je eine Treppe neu errichtet wird; 3.die vorgenannten Flurstücke und die weiteren Flurstücke 03147/000 und 03152/000 künftig von dem Tiefbauamt der Stadt Bonn in verkehrssicheren Zustand unterhalten werden. Begründung: I. Es wird zur Verdeutlichung ein farblich gekennzeichneter Auszug aus dem Liegenschaftskataster überreicht. Bei den vorgenannten Parzellen handelt es ich um historische Wege im Ortsbereich Bonn-Geislar. Die Wegeparzellen im Antrag zu 1.) sind aktuell dem Liegenschaftsamt zugeordnet und in dem Auszug gelb markiert. Die Wegeparzellen 03147/000 und 03152/000 sind aktuell hingegen dem Tiefbauamt zugeordnet und in dem Auszug grün markiert. Das Tiefbauamt sollte die Wege in verkehrssicheren Zustand unterhalten, während das Liegenschaftsamt die Wegeparzellen lediglich vermarktet, d.h. vermietet oder verpachtet, aber nicht in verkehrssicherem Zustand unterhält. Erhebliche Vorleistungen wurden bereits erbracht: Im Dezember 2019 hat der Unterzeichner die gelb markierten Wege gepachtet. Zäune, Tore und andere Hindernisse auf den Wegen wurden mit Unterstützung des Liegenschaftsamtes bereits beseitigt. Zudem wurde sämtliche Wegeparzelle bereits mit erheblichem privaten Aufwand gerodet und von Wurzeln befreit. Mit dem Verschnitt wurde eine ca. 24 Meter lange sog. Benjeshecke gebaut. Auf dem Foto 1 ist der Zustand bis Ende Januar 2020 zu sehen, auf dem Foto 2 der aktuelle Zustand am 30.03.2020. Alle im Antrag zu 1.) genannten Wege sind gerodet, von Wurzeln befreit, begradigt und mit Rasensaat versehen und könnten in diesem Zustand dem Tiefbauamt zugeordnet werden. II. Heute ist wieder allen Bürgern Geislars das Betreten und die Benutzung der historischen Wege in verkehrssicherem Zustand ermöglichen. Kinder aus dem Unterdorf (Fabristr.) können wieder über die Wege den Kindergarten im Oberdorf (Schnufertsberg) erreichen können, ohne entlang der vielbefahrenen Abtstr. gehen zu müssen. Für ältere Mitbürger haben die Wege und Gärten als Naherholung einen hohen Wert. zu 1: Eine einheitliche Zuständigkeit innerhalb der Stadtverwaltung für alle Wege ist dringend erforderlich. Die Wege sollten wieder einheitlich dem Tiefbauamt zugeordnet werden, das zugleich auch für die Pflege und Unterhaltung der Wege zuständig ist. Hier ist zunächst der Gleichklang des Verwaltungshandelns wiederherzustellen. Es ist den Bürgern nicht vermittelbar, dass für ein Wegstück das Liegenschaftsamt, für das nächste Wegstück des gleichen Wegen das Tiefbauamt zuständig ist. zu 2: Auf dem Foto 2 ist zu erkennen, dass der Weg 01789/000 am Hang steil verläuft. Bei Regen und Feuchtigkeit ist dieses steile Stück rutschig und gefährlich, weil insbesondere ältere Bürger, aber auch Kindergartenkinder auf dem Weg vom oder zum Kindergarten ausrutschen und sich verletzen können. Zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit ist an dieser Stelle der Bau einer kleinen Treppe zwingend erforderlich. Seite 2 von3 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 3 von 9 Ganz ähnlich verhält es sich auf dem Weg 03065/000. Auch dort befindet sich ein kleines, sehr steiles Stück, das derzeit nur schlecht gegangen werden kann. Die Die entsprechenden Stellen, an denen kleine Treppe gebaut werden müssten, sind auf der Skizze mit I und II gekennzeichnet. Der Bau der Treppen ist für die Wiederherstellung der Verkehrssicherheit unumgänglich. Das Tiefbauamt setzt sich einem hohen Risiko aus, weil die Wege an den steilen Stellen unsicher sind und ein hoches Verletzungsrisiko besteht. zu 3: Da die Wege gerodet, begradigt und mit Rasen begrünt wurden bzw. es in unmittelbarer Zukunft sein werden, ist mit einer intensiven Nutzung durch die Geislarer Bürger zu rechnen. Damit die Wege in verkehrssicherem Zustand verbleiben und die Stadt Bonn sich keinen Schadensersatzpflichten aussetzt, müssen die Wege in Zukunft dauerhaft von der Stadt Bonn gepflegt werden. Eine regelmäßige Pflege (einmal halbjährlich dürfte ausreichen) der Wege verursacht nur geringe Kosten. Durch eine regelmäßige Pflege der Wege wird auch vermieden, dass die Wege im Laufe der Zeit wieder zuwachsen und dann erst wieder mit erheblichen Aufwand gerodet werden müssen. Dass der Antragsteller von den Bürgern Geislars unterstützt wird, die ebenfalls eine Wiederherstellung der Wege wünschen, wird dadurch deutlich, dass in einer vorbildlichen privaten Aktion die Wege von Bürgern Geislars instandgesetzt wurden. Eine breite Mehrheit der Geislarer Bürger befürwortet diesen Antrag, wie aus den drei beigefügten Unterschriftenlisten hervorgeht. Auch der Bürgerverein Geislars unterstützt diesen Antrag, kann einen ursprünglich beabsichtigten eigenen Bürgerantrag derzeit wegen der Coronakrise nicht stellen. Der Antragsteller bedankt sich für die Unterstützung seines Antrages und steht bei Rückfragen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Weitere Datei hinzufügen Weitere Datei hinzufügen Seite 3 von3 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 4 von 9 Seite 5 von 9 Seite 6 von 9 Seite 7 von 9 Seite 8 von 9 Seite 9 von 9
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:25 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de