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200718-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Verbesserung des Radverkehrs auf dem Kaiser-Karl-Ring

Nummer
200718-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
10.08.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 25.08.2020 Kenntnisnahme
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  1. 200718 Bürgerantrag: Verbesserung des Radverkehrs auf dem Kaiser-Karl-Ring

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
200718-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Verbesserung des Radverkehrs auf
dem Kaiser-Karl-Ring
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 25.08.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung hat die Situation mit folgendem Ergebnis geprüft:
Der Schutzstreifen mit Trennstreifen zum ruhenden Verkehr ist
richtlinienkonform angelegt. Verkehrsplanerisch kann der angezeigte Zustand
nicht geändert werden. Das Schrägparken, durch das der Schutzstreifen
regelwidrig belegt wird, wird verstärkt ordnungsrechtlich sanktioniert werden,
um eine Respektierung des Schutzstreifens zu erreichen.
Der Grünpfeil für Radfahrer wurde kürzlich in die StVO aufgenommen und wird
auch von Seiten der Verwaltung positiv aufgenommen. Dies bedeutet allerdings
nicht, dass dieser an jeder Einmündung auch Sinn ergibt.
Auch sind dabei Konflikte zu berücksichtigen.
Die Verwaltung wird die Anregung, einen Grünpfeil für Radfahrer an der
Kreuzung Kaiser-Karl-Ring/ Dorotheenstraße anzubringen, in die derzeit
anstehenden Untersuchungen für eine Gesamtkonzeption einbeziehen. Dabei
erfolgt eine gesamtstädtische Auswertung potentieller Stellen und die
entsprechende Anordnung durch die Straßenverkehrsbehörde in Abstimmung
mit der Polizei. Die Verwaltung möchte damit proaktiv Verbesserungen für den
Radverkehr im gesamten Stadtgebiet erreichen.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn:
Der Antrag wird bezogen auf die für den Schutzstreifen beantragten
Maßnahmen (Verbreiterung und Einfärbung) abgelehnt.
Soweit die Anregung zum Grünen Pfeil angesprochen ist, wird der
Antragstellende über die weitere Vorgehensweise (Einbeziehung in
Gesamtkonzeption) informiert. Damit ist das formelle in § 24 GO NRW
vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
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