200660-ST1 · Stellungnahme der Verwaltung
Finanzielle Auswirkungen der Corona-Krise
Kerndaten
- Nummer
- 200660-ST1
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 21.04.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (9.940 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 200660-ST1 Der Oberbürgermeister Federführung: 20 Stadtkämmerei Dezernat: Dez. II Finanzielle Auswirkungen der Corona-Krise Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen Kenntnisnahme Rat Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung wird um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen gebeten: 1. Hat die Verwaltung die finanziellen Auswirkungen der Corona- Krise auf den städtischen Haushalt, zumindest grob, kalkuliert (z. B. entstehende Mehraufwendungen)? Zu Frage 1: Es handelt sich im vorliegenden Fall eben um nicht kalkulierbare Sachverhalte. Derzeit werden die Mehraufwendungen durch die Budgetverantwortlichen im Rahmen von überplanmäßigen Ausgabeanträgen gemeldet und bereitgestellt. Die Bewirtschaftung erfolgt über extra eingerichtete Kontierungselemente, um zu einem späteren Zeitpunkt die Gesamtkosten zu ermitteln. Ob und in welchem Umfang eine Kostenerstattung durch Bund und/oder Land erfolgen wird, ist derzeit nicht bekannt. 2. Werden die Auswirkungen bereits bei der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2021/2022 berücksichtigt? Zu Frage 2: Die Ämteranmeldungen, die bis zum 13.03.2020 bei der Kämmerei abzugeben waren, enthalten keine coronabedingten Mehraufwendungen bzw. Mindererträge. Der Gesetzgeber schlägt vor, diese Sachverhalte in einer „Nebenrechnung“ auszuweisen, um sich hieraus ergebende Kompensationen durch Bund und/oder Land Ansprüche produktgruppenscharf aufzufangen. Eine genaue Umsetzung oder Anpassung der Kommunalhaushaltsverordnung ist bis zum heutigen Tag noch nicht veröffentlicht. Angedacht ist eine Darstellung der Veränderungen als investives Kontierungselement mit einer 50jährigen Abschreibung, die ab 2025 erstmalig greifen soll. Gegen diesen Vorschlag sprechen allerdingsSeite 1 von 5 Seite 2 Veranschlagungsgrundsätze der doppischen Buchführung. Sollten genaue Vorgaben erfolgen, werden diese vor der Einbringung des HH- Plans am 01.09.2020 umgesetzt. 3. Hat die Verwaltung die Höhe der wegfallenden Gewerbesteuereinnahmen kalkuliert? Zu Frage 3: Derzeit (Stand 17.04.2020) liegen Anträge auf Stundung der Gewerbesteuer in Höhe von rund 1,85 Mio. EUR vor. Diese betreffen allerdings nur das Jahr 2020 und aktuelle Fälligkeiten für Vorjahre. Auf Antrag von Gewerbetreibenden wurden darüber hinaus die Vorauszahlungen für das Jahr 2020 bereits in einem Volumen von etwa 12,3 Mio. EUR herabgesetzt. Weitere Herabsetzungsanträge und Messbescheide über 0,00 EUR erreichen die Verwaltung derzeit täglich in großer Zahl. Wie und in welchem Umfang sich letztlich Einbrüche aufgrund der konjunkturellen Entwicklung (Eintrübung, Rezession) ergeben, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht bestimmt werden. Dies hängt unter anderem in erheblichem Maß von der Dauer des shutdowns für die jeweiligen Branchen und der Ausgestaltung der staatlichen Hilfsmaßnahmen für die Gewerbetreibenden ab. Hier sind auch die Orientierungsdaten des Bundes und des Landes NRW abzuwarten, die voraussichtlich im Mai oder Juni veröffentlicht werden. Festzuhalten bleibt aber auch hier, dass diese Veränderungen in der "Nebenrechnung" platziert werden sollen. 4. Welche Kosten werden durch die Landesregierung erstattet, wie hoch ist der Deckungsbeitrag bei der Landeserstattung? Zu Frage 4: Wie bereits erläutert ist diese Frage noch nicht zu beantworten, da keine gesetzliche Regelung oder Verordnung erlassen wurde. Der Städtetag NRW fordert die Landesregierung auf, ein Kommunalhilfspaket aufzulegen, die alle Auswirkungen der kommunalen Familie kompensieren soll. 5. Sind schon jetzt negative Auswirkungen auf freiwillige Leistungen absehbar? Zu Frage 5: Der Landesgesetzgeber hat in der vergangenen Woche beschlossen, Nachtragshaushalte aufgrund corona-bedingter Sachverhalte nicht zuzulassen. Der Erlass einer Haushaltssperre wäre möglich, sendetSeite 2 von 5 Seite 3 aber ein negatives Signal, da diese Maßnahme zusätzliche Belastungen der Bürgerinnen und Bürger mit sich bringen würde. Ob und in welchem Umfang eine Verschärfung der Bewirtschaftungsverfügung notwendig wird, wird nach Erlass der landesrechtlichen Regelungen über einen evtl. finanziellen Ausgleich entschieden. 6. Wie wirkt sich die Krise auf den zwingenden Haushaltsausgleich aus? Zu Frage 6: Aus der Beantwortung der o.g. Fragestellung wird die Systematik zum Umgang mit den Mehraufwendungen und Mindererträgen deutlich. Der „klassische“ Haushalt (ohne „Coronaeffekte“) muss ab dem Jahr 2021 ausgeglichen sein. Anlage/n 1 Kommunal-Gipfel mit Herrn Ministerpräsidenten Armin Laschet (öffentlich)Seite 3 von 5 Geschäftsführer An die - (Ober-)Bürgermeisterinnen und (Ober-)Bürgermeister der Mitgliedsstädte - Mitglieder des Vorstandes - Mitglieder des Gesundheitsausschusses - Mitglieder des Finanzausschusses - Mitglieder des Rechts- und Verfassungsausschusses - Vorsitzende der Fachausschüsse des Städtetages Nordrhein-Westfalen 08.04.2020 Kontakt Helmut Dedy helmut.dedy@staedtetag.de Gereonstraße 18 - 32 50670 Köln Telefon 0221 3771-230 Telefax 0221 3771-128 Aktenzeichen 00.06.00 D www.staedtetag-nrw.de Kommunal-Gipfel mit Herrn Ministerpräsidenten Armin Laschet am 7. April 2020 Sehr geehrte Damen und Herren, Ministerpräsident Armin Laschet hat die Präsidenten und Hauptgeschäftsführer der kommunalen Spitzen- verbände am gestrigen Dienstag zu einem Austausch per Videokonferenz eingeladen. Die Kommunalmi- nisterin Ina Scharrenbach hat ebenfalls an dem Gespräch teilgenommen. Themen des Gesprächs waren insbesondere die gemeinsame Bewältigung der Krise, das Kommunal- schutzpaket, die Kommunalwahlen im Herbst sowie Rückkehr-Strategien zur Normalität. Der Ministerpräsident betonte, dass die Menschen gerade in Krisenzeiten auf einen funktionierenden Staat und staatliche Leistungen vertrauen. Die Rolle der Kommunen ist dabei besonders hervorzuheben. Der Vorsitzende des Städtetages NRW, Oberbürgermeister Thomas Hunsteger-Petermann, versicherte, dass die Städte ihr Bestes leisten, um die Gesundheit der Menschen zu schützen und diese Krise zu meis- tern. Die Arbeit der allgemeinen Verwaltung steht dabei nicht still. Vielmehr werden neue Kommuni- kationswege und Verfahren gefunden, etwa bei der Offenlegung von B-Plänen, bei online KfZ-Zulassungen oder anderen Genehmigungsverfahren. Gemeinsame Bewältigung der Krise Die kommunalen Spitzenverbände betonten, dass eine gute Kommunikation und Einbindung in die Pro- zesse sehr wichtig sind. Angemerkt wurde, dass es gerade mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales an einer guten und strukturierten Kommunikation mangelt. Hier gibt es keinen Austausch mit der kommunalen Seite im Vorfeld von Entscheidungen. Städtetag, Landkreistag und Gemeindebund kriti- sierten, dass Entscheidungen des MAGS regelmäßig sehr überraschend kommen. Dies erschwert unnötig die Umsetzung vor Ort. Die Spitzenverbände baten in diesem Zusammenhang auch darum, regelmäßig in die Sitzungen der zur Krisenbewältigung geschaffenen Gremien der Landesregierung einbezogen zu wer- den.Seite 4 von 5 - 2 - Kommunalschutzpaket Ministerin Ina Scharrenbach machte noch keine konkreten Aussagen zum Volumen und den Maßnahmen des von der Landesregierung beschlossenen Kommunalschutzpakets. Die Ministerin hält es für wichtig, die kommunalen Einnahmeausfälle und Mehrausgaben zunächst zu beziffern. Sie verwies zudem auf die noch nicht verplanten Mittel aus dem Stärkungspakt. Aus Sicht der Städte ist es wichtig, in einem weiteren Schritt mit dem Land nicht nur über Akuthilfen, son- dern über die Gemeindefinanzierung insgesamt zu sprechen. Je länger der shutdown anhält, desto massi- ver werden die Steuereinnahmen der Städte wegbrechen. Gleichzeitig steigen die Ausgaben. Eine in diesem Zusammenhang noch ungeklärte Finanzierungsfrage sind die Kosten für provisorische Kran- kenhäuser und Quarantänepflegeeinrichtungen. Diese müssen gegebenenfalls von den Kommunen errich- tet und betrieben werden. Der Städtetag fordert die Landesregierung auf, die investiven und die Betriebs- kosten zu übernehmen, soweit sie nicht durch Dritte, insbesondere Kranken- bzw. Pflegekassen übernom- men werden. Kommunalwahlen Mögliche Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Kommunalwahlen im Herbst wurden nicht disku- tiert. Der Ministerpräsident hob die Bedeutung der Wahlen als das Fundament unserer demokratischen Grundordnung hervor. Die kommunalen Spitzenverbände korrigierten den entstandenen Eindruck, sich für eine Verschiebung der Kommunalwahlen ausgesprochen oder Zweifel an deren Durchführung geäußert zu haben. Es bestand zwischen allen Beteiligten Einigkeit, dass Fragen zu den Wahlvorbereitungen rechtzeitig besprochen wer- den müssen. Rückkehr zur Normalität Es war zwischen den Beteiligten unbestritten, dass die Gesundheit der Menschen jetzt höchste Priorität haben muss. Es braucht die geltenden Beschränkungen, um das Gesundheitssystem nicht unter Stress zu setzen. Wichtig ist aber auch, rechtzeitig Antworten zu finden zur notwendigen Dauer der Maßnahmen und zu einer stufenweisen Rückkehr zur Normalität. Der Vorsitzende hat nachdrücklich für ein koordiniertes Verfahren geworben. Es braucht aus Sicht der Städte zwingend bundeseinheitliche Regelungen. Auch ein eventuelles Stufenmodell kann und muss klare Handlungsanweisungen definieren. Die Beteiligten machten deutlich, dass die Kommunen eine angemes- sene Vorlaufzeit benötigten, um getroffene Verabredungen entsprechend umsetzen zu können und den Alltag wieder hochzufahren. Dies ist unter anderem für Schulen und Kindertagesstätten von besonderer Bedeutung. Die kommunalen Spitzenverbände appellierten, den praktischen Blick der Kommunen beim Wiederhoch- fahren des Alltags zu berücksichtigen. Die Städte sind krisenerprobt und können praktische Folgen einzel- ner Maßnahmen gut einschätzen. Die Vorsitzende bat ausdrücklich darum, den kommunalen Sachver- stand bei der weiteren Arbeit zur Bewältigung der Pandemie zu berücksichtigen. Mit freundlichen Grüßen Helmut DedySeite 5 von 5
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 06:30 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de