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200660-ST1 · Stellungnahme der Verwaltung

Finanzielle Auswirkungen der Corona-Krise

Nummer
200660-ST1
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
21.04.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
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  1. 200660 Finanzielle Auswirkungen der Corona-Krise

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
200660-ST1
Der Oberbürgermeister
Federführung:
20 Stadtkämmerei
Dezernat:
Dez. II
Finanzielle Auswirkungen der Corona-Krise
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen Kenntnisnahme
Rat Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung wird um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen gebeten:
1. Hat die Verwaltung die finanziellen Auswirkungen der Corona-
Krise auf den städtischen Haushalt, zumindest grob, kalkuliert (z.
B. entstehende Mehraufwendungen)?
Zu Frage 1:
Es handelt sich im vorliegenden Fall eben um nicht kalkulierbare
Sachverhalte. Derzeit werden die Mehraufwendungen durch die
Budgetverantwortlichen im Rahmen von überplanmäßigen
Ausgabeanträgen gemeldet und bereitgestellt. Die Bewirtschaftung
erfolgt über extra eingerichtete Kontierungselemente, um zu einem
späteren Zeitpunkt die Gesamtkosten zu ermitteln. Ob und in welchem
Umfang eine Kostenerstattung durch Bund und/oder Land erfolgen wird,
ist derzeit nicht bekannt.
2. Werden die Auswirkungen bereits bei der Aufstellung des
Doppelhaushaltes 2021/2022 berücksichtigt?
Zu Frage 2:
Die Ämteranmeldungen, die bis zum 13.03.2020 bei der Kämmerei
abzugeben waren, enthalten keine coronabedingten
Mehraufwendungen bzw. Mindererträge. Der Gesetzgeber schlägt vor,
diese Sachverhalte in einer „Nebenrechnung“ auszuweisen, um sich
hieraus ergebende Kompensationen durch Bund und/oder Land
Ansprüche produktgruppenscharf aufzufangen. Eine genaue
Umsetzung oder Anpassung der Kommunalhaushaltsverordnung ist bis
zum heutigen Tag noch nicht veröffentlicht. Angedacht ist eine
Darstellung der Veränderungen als investives Kontierungselement mit
einer 50jährigen Abschreibung, die ab 2025 erstmalig greifen soll.
Gegen diesen Vorschlag sprechen allerdingsSeite 1 von 5

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Veranschlagungsgrundsätze der doppischen Buchführung. Sollten
genaue Vorgaben erfolgen, werden diese vor der Einbringung des HH-
Plans am 01.09.2020 umgesetzt.
3. Hat die Verwaltung die Höhe der wegfallenden
Gewerbesteuereinnahmen kalkuliert?
Zu Frage 3:
Derzeit (Stand 17.04.2020) liegen Anträge auf Stundung
der Gewerbesteuer in Höhe von rund 1,85 Mio. EUR vor. Diese
betreffen allerdings nur das Jahr 2020 und aktuelle Fälligkeiten für
Vorjahre. Auf Antrag von Gewerbetreibenden wurden darüber hinaus
die Vorauszahlungen für das Jahr 2020 bereits in einem Volumen von
etwa 12,3 Mio. EUR herabgesetzt. Weitere Herabsetzungsanträge und
Messbescheide über 0,00 EUR erreichen die Verwaltung derzeit täglich
in großer Zahl.
Wie und in welchem Umfang sich letztlich Einbrüche aufgrund der
konjunkturellen Entwicklung (Eintrübung, Rezession) ergeben, kann
zum jetzigen Zeitpunkt nicht bestimmt werden. Dies hängt unter
anderem in erheblichem Maß von der Dauer des shutdowns für die
jeweiligen Branchen und der Ausgestaltung der staatlichen
Hilfsmaßnahmen für die Gewerbetreibenden ab.
Hier sind auch die Orientierungsdaten des Bundes und des Landes
NRW abzuwarten, die voraussichtlich im Mai oder Juni veröffentlicht
werden.
Festzuhalten bleibt aber auch hier, dass diese Veränderungen in der
"Nebenrechnung" platziert werden sollen.
4. Welche Kosten werden durch die Landesregierung erstattet, wie
hoch ist der Deckungsbeitrag bei der Landeserstattung?
Zu Frage 4:
Wie bereits erläutert ist diese Frage noch nicht zu beantworten, da
keine gesetzliche Regelung oder Verordnung erlassen wurde. Der
Städtetag NRW fordert die Landesregierung auf, ein
Kommunalhilfspaket aufzulegen, die alle Auswirkungen der
kommunalen Familie kompensieren soll.
5. Sind schon jetzt negative Auswirkungen auf freiwillige Leistungen
absehbar?
Zu Frage 5:
Der Landesgesetzgeber hat in der vergangenen Woche beschlossen,
Nachtragshaushalte aufgrund corona-bedingter Sachverhalte nicht
zuzulassen. Der Erlass einer Haushaltssperre wäre möglich, sendetSeite 2 von 5

Seite 3
aber ein negatives Signal, da diese Maßnahme zusätzliche Belastungen
der Bürgerinnen und Bürger mit sich bringen würde. Ob und in welchem
Umfang eine Verschärfung der Bewirtschaftungsverfügung notwendig
wird, wird nach Erlass der landesrechtlichen Regelungen über einen
evtl. finanziellen Ausgleich entschieden.
6. Wie wirkt sich die Krise auf den zwingenden Haushaltsausgleich
aus?
Zu Frage 6:
Aus der Beantwortung der o.g. Fragestellung wird die Systematik zum
Umgang mit den Mehraufwendungen und Mindererträgen deutlich. Der
„klassische“ Haushalt (ohne „Coronaeffekte“) muss ab dem Jahr 2021
ausgeglichen sein.
Anlage/n
1 Kommunal-Gipfel mit Herrn Ministerpräsidenten Armin Laschet (öffentlich)Seite 3 von 5

Geschäftsführer
An die
- (Ober-)Bürgermeisterinnen und (Ober-)Bürgermeister
der Mitgliedsstädte
- Mitglieder des Vorstandes
- Mitglieder des Gesundheitsausschusses
- Mitglieder des Finanzausschusses
- Mitglieder des Rechts- und Verfassungsausschusses
- Vorsitzende der Fachausschüsse
des Städtetages Nordrhein-Westfalen
08.04.2020
Kontakt
Helmut Dedy
helmut.dedy@staedtetag.de
Gereonstraße 18 - 32
50670 Köln
Telefon 0221 3771-230
Telefax 0221 3771-128
Aktenzeichen
00.06.00 D
www.staedtetag-nrw.de
Kommunal-Gipfel mit Herrn Ministerpräsidenten Armin Laschet am 7. April 2020
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ministerpräsident Armin Laschet hat die Präsidenten und Hauptgeschäftsführer der kommunalen Spitzen-
verbände am gestrigen Dienstag zu einem Austausch per Videokonferenz eingeladen. Die Kommunalmi-
nisterin Ina Scharrenbach hat ebenfalls an dem Gespräch teilgenommen.
Themen des Gesprächs waren insbesondere die gemeinsame Bewältigung der Krise, das Kommunal-
schutzpaket, die Kommunalwahlen im Herbst sowie Rückkehr-Strategien zur Normalität.
Der Ministerpräsident betonte, dass die Menschen gerade in Krisenzeiten auf einen funktionierenden
Staat und staatliche Leistungen vertrauen. Die Rolle der Kommunen ist dabei besonders hervorzuheben.
Der Vorsitzende des Städtetages NRW, Oberbürgermeister Thomas Hunsteger-Petermann, versicherte,
dass die Städte ihr Bestes leisten, um die Gesundheit der Menschen zu schützen und diese Krise zu meis-
tern. Die Arbeit der allgemeinen Verwaltung steht dabei nicht still. Vielmehr werden neue Kommuni-
kationswege und Verfahren gefunden, etwa bei der Offenlegung von B-Plänen, bei online KfZ-Zulassungen
oder anderen Genehmigungsverfahren.
Gemeinsame Bewältigung der Krise
Die kommunalen Spitzenverbände betonten, dass eine gute Kommunikation und Einbindung in die Pro-
zesse sehr wichtig sind. Angemerkt wurde, dass es gerade mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit
und Soziales an einer guten und strukturierten Kommunikation mangelt. Hier gibt es keinen Austausch mit
der kommunalen Seite im Vorfeld von Entscheidungen. Städtetag, Landkreistag und Gemeindebund kriti-
sierten, dass Entscheidungen des MAGS regelmäßig sehr überraschend kommen. Dies erschwert unnötig
die Umsetzung vor Ort. Die Spitzenverbände baten in diesem Zusammenhang auch darum, regelmäßig in
die Sitzungen der zur Krisenbewältigung geschaffenen Gremien der Landesregierung einbezogen zu wer-
den.Seite 4 von 5

- 2 -
Kommunalschutzpaket
Ministerin Ina Scharrenbach machte noch keine konkreten Aussagen zum Volumen und den Maßnahmen
des von der Landesregierung beschlossenen Kommunalschutzpakets. Die Ministerin hält es für wichtig, die
kommunalen Einnahmeausfälle und Mehrausgaben zunächst zu beziffern. Sie verwies zudem auf die noch
nicht verplanten Mittel aus dem Stärkungspakt.
Aus Sicht der Städte ist es wichtig, in einem weiteren Schritt mit dem Land nicht nur über Akuthilfen, son-
dern über die Gemeindefinanzierung insgesamt zu sprechen. Je länger der shutdown anhält, desto massi-
ver werden die Steuereinnahmen der Städte wegbrechen. Gleichzeitig steigen die Ausgaben.
Eine in diesem Zusammenhang noch ungeklärte Finanzierungsfrage sind die Kosten für provisorische Kran-
kenhäuser und Quarantänepflegeeinrichtungen. Diese müssen gegebenenfalls von den Kommunen errich-
tet und betrieben werden. Der Städtetag fordert die Landesregierung auf, die investiven und die Betriebs-
kosten zu übernehmen, soweit sie nicht durch Dritte, insbesondere Kranken- bzw. Pflegekassen übernom-
men werden.
Kommunalwahlen
Mögliche Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Kommunalwahlen im Herbst wurden nicht disku-
tiert. Der Ministerpräsident hob die Bedeutung der Wahlen als das Fundament unserer demokratischen
Grundordnung hervor.
Die kommunalen Spitzenverbände korrigierten den entstandenen Eindruck, sich für eine Verschiebung der
Kommunalwahlen ausgesprochen oder Zweifel an deren Durchführung geäußert zu haben. Es bestand
zwischen allen Beteiligten Einigkeit, dass Fragen zu den Wahlvorbereitungen rechtzeitig besprochen wer-
den müssen.
Rückkehr zur Normalität
Es war zwischen den Beteiligten unbestritten, dass die Gesundheit der Menschen jetzt höchste Priorität
haben muss. Es braucht die geltenden Beschränkungen, um das Gesundheitssystem nicht unter Stress zu
setzen. Wichtig ist aber auch, rechtzeitig Antworten zu finden zur notwendigen Dauer der Maßnahmen
und zu einer stufenweisen Rückkehr zur Normalität.
Der Vorsitzende hat nachdrücklich für ein koordiniertes Verfahren geworben. Es braucht aus Sicht der
Städte zwingend bundeseinheitliche Regelungen. Auch ein eventuelles Stufenmodell kann und muss klare
Handlungsanweisungen definieren. Die Beteiligten machten deutlich, dass die Kommunen eine angemes-
sene Vorlaufzeit benötigten, um getroffene Verabredungen entsprechend umsetzen zu können und den
Alltag wieder hochzufahren. Dies ist unter anderem für Schulen und Kindertagesstätten von besonderer
Bedeutung.
Die kommunalen Spitzenverbände appellierten, den praktischen Blick der Kommunen beim Wiederhoch-
fahren des Alltags zu berücksichtigen. Die Städte sind krisenerprobt und können praktische Folgen einzel-
ner Maßnahmen gut einschätzen. Die Vorsitzende bat ausdrücklich darum, den kommunalen Sachver-
stand bei der weiteren Arbeit zur Bewältigung der Pandemie zu berücksichtigen.
Mit freundlichen Grüßen
Helmut DedySeite 5 von 5

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Datenstand: 03.11.2026, 06:30 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de