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200642-3 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Aufstellung neuer "Citylights"-Werbetafeln

Nummer
200642-3 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
13.08.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
200642-3 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
03 Amt für Wirtschaftsförderung
Dezernat:
Dez. OB
Aufstellung neuer "Citylights"-Werbetafeln
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Rat Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Beantwortung der Kleinen Anfrage erfolgt ziffernweise.
Zu Ziffer 1:
Bei den in Rede stehenden Werbeträgern handelt es sich nicht um City-Light-
Poster (CLP), sondern um so genannte Cityscreens (CIS), also City-Lights in
digitaler Ausführung mittels Monitor. Vergleichbar sind diese Werbeträger mit
den sogenannten Stadtinformationsanlagen, die in den 80er und 90er Jahren
mit je einer Werbefläche und einem Stadtplan ausgerüstet waren und so auch
der Bundesstadt Bonn die Gelegenheit zum Informationstransport an die
Bürgerinnen und Bürger gibt.
Der Konzessionär DSM Deutsche Städte Medien GmbH ist zur Einholung
sämtlicher öffentlich-rechtlicher Genehmigungen, insbesondere
Baugenehmigungen, die für die Aufstellung von Werbeanlagen im öffentlichen
Raum erforderlich sind, verpflichtet. Auf dieser Grundlage wurden dem
Konzessionär DSM 19 digitale Cityscreen-Standorte genehmigt, davon
entfallen neun Baugenehmigungen auf die Bonner Innenstadt und zehn
Standorte auf den Stadtteil Bad Godesberg. Beigefügt ist eine Liste der bislang
im Stadtbereich „Bonn-Innenstadt“ und „Innenstadt Bad Godesberg“ erteilten
Baugenehmigungen.
Zu Ziffer 2:
Federführend für die Koordination hinsichtlich der grundsätzlichen
Standortentscheidungen war seinerzeit das Amt für Wirtschaftsförderung unter
Einbindung des Bauordnungsamtes, des Stadtplanungsamtes einschließlich
UDB sowie den Stadtwerken Bonn. Die Standortvorschläge wurden vom
Konzessionär eingebracht. Baugenehmigungen werden und wurden nur im
Einklang mit den beschlossenen Standortvorgaben und unter Beteiligung
verschiedener Fachämter erteilt.
Zu Ziffer 3:
Die im Jahr 2016 durch den Rat beschlossene Vergabe der Werberechte inkl.
des zonalen Konzepts zu möglichen Standortbereichen für WerbeanlagenSeite 1 von 2

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enthält für die Bonner Innenstadt die Aufstellung von 17 City-Light-Postern
(CLP) sowie 8 City-Light-Säulen (CLS). Der Konzessionsnehmer ist verpflichtet,
mind. 20% der Neuaufstellungen in digitaler Form zu erbringen. Eine erneute
Beschlussfassung in den politischen Gremien ist nur in den Fällen der
Abweichung vom Zonenkonzept vorgesehen.
Das Werbekonzept des Konzessionärs DSM Deutsche Städte Medien Ströer
wurde im Juli 2017 in den Bezirksvertretungen Bonn Mitte, Beuel, Bad
Godesberg und Hardtberg vorgestellt. Die seinerzeit noch im Konzept
vorgestellten City-Light-Säulen wurden in einem Gespräch am 14.6.2018
zwischen dem Konzessionär DSM Ströer und Amt 03, Amt 33, Amt 61, Amt 62
sowie den Stadtwerken Bonn in den kleineren Werbeträger CIS Cityscreens
unter Beibehaltung der verabschiedeten Standorte umgewandelt und die
bereits auf CLS eingebrachten Bauanträge auf CIS umgestellt.
Zu Ziffer 4:
Baugenehmigungen für Werbeanlagen setzen eine planungsrechtliche und
baurechtliche Konformität mit den gesetzlichen Vorgaben voraus. Konkret
bedarf es in diesen Fällen weiterer Prüfungen bezüglich
- der vertraglichen Rechte durch die Stadtwerke Bonn,
- der funktionalen und denkmalrechtlichen Situation, gegebenenfalls ein
Abgleich mit einer Gestaltungssatzung,
- der straßenverkehrsrechtlichen Aspekte,
- sowie der detaillierten planungsrechtlichen Vorgaben.
Die Beantwortung der Fragen 5. und 6. erfolgt in einer separaten
nichtöffentlichen Stellungnahme.
Anlage/n
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