200642 · Kleine Anfrage
Aufstellung neuer "Citylights"-Werbetafeln
Kerndaten
- Nummer
- 200642
- Art
- Kleine Anfrage
- Veröffentlicht
- 14.08.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
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Kleine Anfrage öffentlich 200642 Fragesteller/in: Herbert Spoelgen Elke Apelt SPD Bezirksfraktion Bonn 08.04.2020 Aufstellung neuer "Citylights"-Werbetafeln Beratungsfolge Rat Kenntnisnahme Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme Fragestellung Die Verwaltung wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wo im Stadtbezirk Bonn wurden seit dem 1. Januar 2020 neue "Citylights"-Werbetafeln aufgestellt? 2. Von wem wurde entschieden, wo die neuen "Citylights"-Werbetafeln aufgestellt werden? 3. Welche politischen Gremien wurden wie an der Entscheidung zur Aufstellung beteiligt? Wenn keine politischen Gremien beteiligt wurden, warum nicht? Warum wurde seitens der Verwaltung vom Verfahren, das in DS 1713508 skizziert wurde, abgewichen? 4. Welche grundsätzlichen Rahmenbedingungen gibt es zur Aufstellung der "Citylights"-Werbetafeln, etwa in den Gestaltungs- und Werbesatzungen, die im Stadtbezirk Bonn gelten (z.B. Mindestbreite von Straßen in Fußgängerzonen, Abständen zu etwaiger Bebauung, ...)? 5. Hat die Stadt Bonn Einfluss auf den gezeigten Inhalt der "Citylights"- Werbetafeln? Wenn ja, inwiefern? 6. Wie hoch sind die Einnahmen für die Stadt aus den neuen "Citylights"- Werbetafeln? Begründung In den letzten Tagen wurden die Fragestellenden aus der Bürgerschaft informiert, dass in der Bonner Innenstadt neue "Citylights"-Werbetafeln aufgestellt wurden. Dabei wurde auch darauf hingewiesen, dass sich durch die Aufstellung das Konfliktpotential zwischen dem Fuß- und dem Radverkehr durch verengte Wege erhöht und Sichtachsen beeinträchtigt werden. Daher ist es von Interesse, welche Vorgaben es beispielsweise, aber nicht nur, in der "Gestaltungs- und Werbesatzung Bonn Innenstadt" dazu konkret gibt. Immerhin wird die Aufstellung von Werbeträgern vor den ansässigen Geschäften streng reguliert und kontrolliert. Um den Mehrwert der "Citylights"-Werbetafeln für die Stadt Bonn bewerten zu können, ist es wichtig, die daraus resultierenden Einnahmen für die StadtkasseSeite 1 von 2 Seite 2 zu kennen. Zu dieser Bewertung gehört auch die Frage, ob die Stadt Bonn Einfluss auf die Inhalte der "Citylights"-Werbetafeln hat, etwa indem ein bestimmter Prozentsatz der Werbung dem örtlichen Handel vorbehalten ist. Schließlich sind die Fragenden verwundert, dass die BV Bonn, aber auch andere politische Gremien, offenbar nicht an der Entscheidung beteiligt wurden. Dies insbesondere, da bei der Beschlussfassung über die "Megalights" (DS 1713508) am 5. Dezember 2017 seitens der Verwaltung eine Vorlage über die "Citylights" für das 1. Quartal 2018 angekündigt wurde. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:07 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de