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200642 · Kleine Anfrage

Aufstellung neuer "Citylights"-Werbetafeln

Nummer
200642
Art
Kleine Anfrage
Veröffentlicht
14.08.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
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Kleine Anfrage
öffentlich
200642
Fragesteller/in:
Herbert Spoelgen
Elke Apelt
SPD Bezirksfraktion Bonn
08.04.2020
Aufstellung neuer "Citylights"-Werbetafeln
Beratungsfolge
Rat Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Fragestellung
Die Verwaltung wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
1. Wo im Stadtbezirk Bonn wurden seit dem 1. Januar 2020
neue "Citylights"-Werbetafeln aufgestellt?
2. Von wem wurde entschieden, wo die neuen "Citylights"-Werbetafeln
aufgestellt werden?
3. Welche politischen Gremien wurden wie an der Entscheidung zur
Aufstellung beteiligt? Wenn keine politischen Gremien beteiligt wurden,
warum nicht? Warum wurde seitens der Verwaltung vom Verfahren, das
in DS 1713508 skizziert wurde, abgewichen?
4. Welche grundsätzlichen Rahmenbedingungen gibt es zur Aufstellung
der "Citylights"-Werbetafeln, etwa in den Gestaltungs- und
Werbesatzungen, die im Stadtbezirk Bonn gelten (z.B.
Mindestbreite von Straßen in Fußgängerzonen, Abständen zu etwaiger
Bebauung, ...)?
5. Hat die Stadt Bonn Einfluss auf den gezeigten Inhalt der "Citylights"-
Werbetafeln? Wenn ja, inwiefern?
6. Wie hoch sind die Einnahmen für die Stadt aus den neuen "Citylights"-
Werbetafeln?
Begründung
In den letzten Tagen wurden die Fragestellenden aus der Bürgerschaft
informiert, dass in der Bonner Innenstadt neue "Citylights"-Werbetafeln
aufgestellt wurden. Dabei wurde auch darauf hingewiesen, dass sich durch die
Aufstellung das Konfliktpotential zwischen dem Fuß- und dem Radverkehr
durch verengte Wege erhöht und Sichtachsen beeinträchtigt werden. Daher ist
es von Interesse, welche Vorgaben es beispielsweise, aber nicht nur, in der
"Gestaltungs- und Werbesatzung Bonn Innenstadt" dazu konkret gibt. Immerhin
wird die Aufstellung von Werbeträgern vor den ansässigen Geschäften streng
reguliert und kontrolliert.
Um den Mehrwert der "Citylights"-Werbetafeln für die Stadt Bonn bewerten zu
können, ist es wichtig, die daraus resultierenden Einnahmen für die StadtkasseSeite 1 von 2

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zu kennen. Zu dieser Bewertung gehört auch die Frage, ob die Stadt Bonn
Einfluss auf die Inhalte der "Citylights"-Werbetafeln hat, etwa indem ein
bestimmter Prozentsatz der Werbung dem örtlichen Handel vorbehalten ist.
Schließlich sind die Fragenden verwundert, dass die BV Bonn, aber auch
andere politische Gremien, offenbar nicht an der Entscheidung beteiligt wurden.
Dies insbesondere, da bei der Beschlussfassung über die "Megalights" (DS
1713508) am 5. Dezember 2017 seitens der Verwaltung eine Vorlage über die
"Citylights" für das 1. Quartal 2018 angekündigt wurde.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 22:07 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de