200608-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag : Beibehaltung der gegenwärtigen Einbahnstraßenregelung für die Nikolausstr. in Bonn-Kessenich / Ablehnung DS 1911474 (alt: Ds-Nr.: 1911474ST11)
Kerndaten
- Nummer
- 200608-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 02.04.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sondersitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 200608-1 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Bürgerantrag : Beibehaltung der gegenwärtigen Einbahnstraßenregelung für die Nikolausstr. in Bonn-Kessenich / Ablehnung DS 1911474 (alt: Ds- Nr.: 1911474ST11) Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 21.04.2020 Entscheidung Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung hat am 27.06. und 09.07.2019 Verkehrszählungen in der Nikolausstraße, in Höhe des Krankenhauses, durchgeführt. Diese Zählungen haben ergeben, dass in der jeweiligen Spitzenstunde zwischen 8:00 und 9:00 Uhr 201 Kraftfahrzeuge bzw. 192 Kraftfahrzeuge die Nikolausstraße befuhren. Am Tag verkehren hochgerechnet rund 2000 Kfz in diesem Abschnitt. Diese Belastungszahlen sind für Quartiersstraßen innerhalb von Tempo-30-Zonen nicht ungewöhnlich hoch und entsprechen denen von vergleichbaren Straßen. Eine nicht unerhebliche Änderung der Erschließung der nachfolgenden Straßen durch die Umkehr der Einbahnstraßenregelung wäre daher aus Sicht der Verwaltung nicht unmittelbar gerechtfertigt. Die Verwaltung würde aber – je nach Beschlusslage - eine erneute Zählung nach Beendigung der vom Antragsteller benannten Baustelle in der Bergstraße zur Kontrolle durchführen und der Bezirksvertretung das Ergebnis mitteilen. Mittlerweile ist ein gegenteiliger Bürgerantrag, der die Beibehaltung der gegenwärtigen Einbahnstraßenregelung beinhaltet, bei der Verwaltung eingegangen (DS 1911474NV5).Seite 1 von 2 Seite 2 Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Bonn: Die Antragsteller werden entsprechend den Ausführungen in der Verwaltung und unter Einbeziehung des Beratungsergebnisses am 03.09.2019 informiert. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen nach § 24 GO NRW vorgesehene Verfahren zum Abschluss gebracht. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 07:57 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de