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200608-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag : Beibehaltung der gegenwärtigen Einbahnstraßenregelung für die Nikolausstr. in Bonn-Kessenich / Ablehnung DS 1911474 (alt: Ds-Nr.: 1911474ST11)

Nummer
200608-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
02.04.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sondersitzung der Bezirksvertretung Bonn 06.10.2020 Entscheidung federführend
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 06.12.2022 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 200608 Bürgerantrag : Beibehaltung der gegenwärtigen Einbahnstraßenregelung für die Nikolausstr. in Bonn-Kessenich / Ablehnung DS 1911474 (alt: Ds-Nr.: 1911474NV5)

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
200608-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Bürgerantrag : Beibehaltung der gegenwärtigen
Einbahnstraßenregelung für die Nikolausstr. in
Bonn-Kessenich / Ablehnung DS 1911474 (alt: Ds-
Nr.: 1911474ST11)
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 21.04.2020 Entscheidung
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung hat am 27.06. und 09.07.2019
Verkehrszählungen in der Nikolausstraße, in Höhe des
Krankenhauses, durchgeführt. Diese Zählungen haben
ergeben, dass in der jeweiligen Spitzenstunde
zwischen 8:00 und 9:00 Uhr 201 Kraftfahrzeuge bzw.
192 Kraftfahrzeuge die Nikolausstraße befuhren. Am
Tag verkehren hochgerechnet rund 2000 Kfz in diesem
Abschnitt. Diese Belastungszahlen sind für
Quartiersstraßen innerhalb von Tempo-30-Zonen nicht
ungewöhnlich hoch und entsprechen denen von
vergleichbaren Straßen. Eine nicht unerhebliche
Änderung der Erschließung der nachfolgenden Straßen
durch die Umkehr der Einbahnstraßenregelung wäre
daher aus Sicht der Verwaltung nicht unmittelbar
gerechtfertigt.
Die Verwaltung würde aber – je nach Beschlusslage -
eine erneute Zählung nach Beendigung der vom
Antragsteller benannten Baustelle in der Bergstraße
zur Kontrolle durchführen und der Bezirksvertretung
das Ergebnis mitteilen.
Mittlerweile ist ein gegenteiliger Bürgerantrag, der
die Beibehaltung der gegenwärtigen
Einbahnstraßenregelung beinhaltet, bei der Verwaltung
eingegangen (DS 1911474NV5).Seite 1 von 2

Seite 2
Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Bonn:
Die Antragsteller werden entsprechend den
Ausführungen in der Verwaltung und unter Einbeziehung
des Beratungsergebnisses am 03.09.2019 informiert.
Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die
formelle Beratung von Bürgeranträgen nach § 24 GO NRW
vorgesehene Verfahren zum Abschluss gebracht.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 07:57 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de