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200608 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag : Beibehaltung der gegenwärtigen Einbahnstraßenregelung für die Nikolausstr. in Bonn-Kessenich / Ablehnung DS 1911474 (alt: Ds-Nr.: 1911474NV5)

Nummer
200608
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
22.02.2023
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 22.02.2023
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 06.12.2022

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sondersitzung der Bezirksvertretung Bonn 06.10.2020 Entscheidung federführend
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 06.12.2022 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 115,3 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 200606 Bürgerantrag: Änderung der Einbahnstraßenregelung für die Nikolausstraße zur Verhinderung des Druchgangsverkehrs (alt: Ds-Nr.: 1911474)

Untergeordnet

  1. 200608-1 ST Bürgerantrag : Beibehaltung der gegenwärtigen Einbahnstraßenregelung für die Nikolausstr. in Bonn-Kessenich / Ablehnung DS 1911474 (alt: Ds-Nr.: 1911474ST11)

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Text anzeigen (3.836 Zeichen)
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
200608
Der Oberbürgermeister
Federführung:
Bezirksverwaltungsstelle Bonn
Dezernat:
Dez. I
05.08.2019
Bürgerantrag : Beibehaltung der gegenwärtigen
Einbahnstraßenregelung für die Nikolausstr. in
Bonn-Kessenich / Ablehnung DS 1911474 (alt: Ds-
Nr.: 1911474NV5)
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 21.04.2020 Entscheidung
Der Antrag thematisiert die Beibehaltung der
gegenwärtigen Einbahnstraßenregelung für die
Nikolausstr. in Bonn-Kessenich und beinhaltet eine
ablehnende Haltung zu den Antragsinhalten zu DS-Nr.
200606.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem
beigefügten Bürgerantrag.
Beratungsfolge Sitzung Ergebnis
Bezirksvertretung Bonn 03.09.2019 vt (e) bei
Anerkennung TO mit
Maßgabe einer
weiteren Zählung
gem. Stellungnahme
der Verwaltung (ST11)
Bezirksvertretung Bonn 01.10.2019 vt M gegen 1 GRÜNE
bei Anerkennung der
TO zum 3.3.20
Anlage/nSeite 1 von 3
Seite 2
1 BA öffentlich (öffentlich)
2 BA nichtöffentlich (nichtöffentlich)Seite 2 von 3
Von:
An: VL_OB-1_buergerantrag
Thema: Bürgerantrag § 24 GO - Beibehaltung der Einbahnstraßenregelung für die Nikolausstraße in Bonn
Kessenich
Datum: Montag, 5. August 2019 15:35:47
Sehr geehrte Damen und Herren,
da das Online-Formular zur Zeit nicht verfügbar ist, stelle ich hiermit per email
einen
GEGENANTRAG
gemäß § 24 GO zur in der DS 1911474 beantragten Änderung der
Einbahnstraßenregelung für die Nikolausstraße in Bonn Kessenich.
Ich stelle also hiermit einen
Bürgerantrag § 24 GO - zur Beibehaltung der gegenwärtigen
Einbahnstraßenregelung für die Nikolausstraße in Bonn Kessenich
Was auf den ersten Blick als eine sinnvolle Initative des Antragstellers
erscheinen mag, ist auf den zweiten Blick ein sehr eindimensionale und
persönliche Betrachtung der Sachlage. Angesichts der Wohnlage des
Antragsstellers (der als Postwurfsache über sein Anliegen informiert hat) am
Zusammenfluß zweier Verkehrswege kann ich gut verstehen, dass es für Ihn
anzustreben ist, das dortige Verkehrsaufkommen zu verringern. Der Vorschlag,
die Einbahnstrassenrichtung der Nikolausstrasse umzukehren, hätte jedoch für die
Bewohner südlich davon sehr nachteilige Folgen.
Das Wohngebiet westlich der Hausdorfstrasse zwischen Nikolausstr. und
Dottendorf, in dem von mir geschätzt mindestens tausend Menschen leben, wäre
danach für den Verkehr aus Richtung Westen und Norden nur noch über die
Hausdorfstrasse erreichbar. Vom Venusberg, aus Richtung Poppelsdorf oder auch
von der Reuterstrasse kommend würde dieses mit längeren Wartezeiten und
zusätzlichen Emissionen einhergehen, zumal sich nach einer etwaigen im o.g.
Antrag vorgeschlagenen Verkehrsänderung der Verkehr noch intensiver auf diese
Achse und die Edurad-Otto-Str. verschieben würde.
Gerade die Bewohner des von der beantragten Verkehrsänderung betroffenen
Wohngebietes nutzen von der Reuterstrasse kommend gerne die Wege über die
Luisenstrasse, den Bonner Talweg und die Nikolausstrasse. Dass dies dort zu
einer Mehrbelastung führt ist nachzuvollziehen. Gleichzeitig wird jedoch die
Reuterstrasse entlastet. Eine Änderung gemäß dem Antrag von
würde also zu einer zusätzlichen Verkehrsbelastung der Reuterstrasse und damit
zu einer Erhöhung der dortigen Schadstoffwerte führen. Dieser Aspekt sollte im
Zusammenhang mit der Fahrverbotsdiskussion unbedingt bedacht werden.
Im Übrigen ist die von im Bürgerantrag dargestellte Situation bzgl. der
Staulagen nicht zutreffend, sondern bei weitem übertrieben. Ebenso das bei
Rückstau von ihm beschriebene Verhalten der Verkehrsteilnehmer.
Daher stelle ich diesen Gegenantrag und hoffe, dass die Sizung der
Bezirksvertretung im Sinne der Anwohner der Nikolausstr., Pützstr.,
Karthäuserstr, Bergstr., Auf der Stiege, Kallenweg, Mechenstr., Büttinghausenstr.
und Am Siepen entscheidet und diese nicht auch noch in den Stau stellt.Seite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 21:26 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de