200608 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag : Beibehaltung der gegenwärtigen Einbahnstraßenregelung für die Nikolausstr. in Bonn-Kessenich / Ablehnung DS 1911474 (alt: Ds-Nr.: 1911474NV5)
Kerndaten
- Nummer
- 200608
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 22.02.2023
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sondersitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 200608 Der Oberbürgermeister Federführung: Bezirksverwaltungsstelle Bonn Dezernat: Dez. I 05.08.2019 Bürgerantrag : Beibehaltung der gegenwärtigen Einbahnstraßenregelung für die Nikolausstr. in Bonn-Kessenich / Ablehnung DS 1911474 (alt: Ds- Nr.: 1911474NV5) Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 21.04.2020 Entscheidung Der Antrag thematisiert die Beibehaltung der gegenwärtigen Einbahnstraßenregelung für die Nikolausstr. in Bonn-Kessenich und beinhaltet eine ablehnende Haltung zu den Antragsinhalten zu DS-Nr. 200606. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Beratungsfolge Sitzung Ergebnis Bezirksvertretung Bonn 03.09.2019 vt (e) bei Anerkennung TO mit Maßgabe einer weiteren Zählung gem. Stellungnahme der Verwaltung (ST11) Bezirksvertretung Bonn 01.10.2019 vt M gegen 1 GRÜNE bei Anerkennung der TO zum 3.3.20 Anlage/nSeite 1 von 3 Seite 2 1 BA öffentlich (öffentlich) 2 BA nichtöffentlich (nichtöffentlich)Seite 2 von 3 Von: An: VL_OB-1_buergerantrag Thema: Bürgerantrag § 24 GO - Beibehaltung der Einbahnstraßenregelung für die Nikolausstraße in Bonn Kessenich Datum: Montag, 5. August 2019 15:35:47 Sehr geehrte Damen und Herren, da das Online-Formular zur Zeit nicht verfügbar ist, stelle ich hiermit per email einen GEGENANTRAG gemäß § 24 GO zur in der DS 1911474 beantragten Änderung der Einbahnstraßenregelung für die Nikolausstraße in Bonn Kessenich. Ich stelle also hiermit einen Bürgerantrag § 24 GO - zur Beibehaltung der gegenwärtigen Einbahnstraßenregelung für die Nikolausstraße in Bonn Kessenich Was auf den ersten Blick als eine sinnvolle Initative des Antragstellers erscheinen mag, ist auf den zweiten Blick ein sehr eindimensionale und persönliche Betrachtung der Sachlage. Angesichts der Wohnlage des Antragsstellers (der als Postwurfsache über sein Anliegen informiert hat) am Zusammenfluß zweier Verkehrswege kann ich gut verstehen, dass es für Ihn anzustreben ist, das dortige Verkehrsaufkommen zu verringern. Der Vorschlag, die Einbahnstrassenrichtung der Nikolausstrasse umzukehren, hätte jedoch für die Bewohner südlich davon sehr nachteilige Folgen. Das Wohngebiet westlich der Hausdorfstrasse zwischen Nikolausstr. und Dottendorf, in dem von mir geschätzt mindestens tausend Menschen leben, wäre danach für den Verkehr aus Richtung Westen und Norden nur noch über die Hausdorfstrasse erreichbar. Vom Venusberg, aus Richtung Poppelsdorf oder auch von der Reuterstrasse kommend würde dieses mit längeren Wartezeiten und zusätzlichen Emissionen einhergehen, zumal sich nach einer etwaigen im o.g. Antrag vorgeschlagenen Verkehrsänderung der Verkehr noch intensiver auf diese Achse und die Edurad-Otto-Str. verschieben würde. Gerade die Bewohner des von der beantragten Verkehrsänderung betroffenen Wohngebietes nutzen von der Reuterstrasse kommend gerne die Wege über die Luisenstrasse, den Bonner Talweg und die Nikolausstrasse. Dass dies dort zu einer Mehrbelastung führt ist nachzuvollziehen. Gleichzeitig wird jedoch die Reuterstrasse entlastet. Eine Änderung gemäß dem Antrag von würde also zu einer zusätzlichen Verkehrsbelastung der Reuterstrasse und damit zu einer Erhöhung der dortigen Schadstoffwerte führen. Dieser Aspekt sollte im Zusammenhang mit der Fahrverbotsdiskussion unbedingt bedacht werden. Im Übrigen ist die von im Bürgerantrag dargestellte Situation bzgl. der Staulagen nicht zutreffend, sondern bei weitem übertrieben. Ebenso das bei Rückstau von ihm beschriebene Verhalten der Verkehrsteilnehmer. Daher stelle ich diesen Gegenantrag und hoffe, dass die Sizung der Bezirksvertretung im Sinne der Anwohner der Nikolausstr., Pützstr., Karthäuserstr, Bergstr., Auf der Stiege, Kallenweg, Mechenstr., Büttinghausenstr. und Am Siepen entscheidet und diese nicht auch noch in den Stau stellt.Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:26 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de