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200592-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Unterausschuss Nordfeld

Nummer
200592-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
27.04.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW 07.05.2020 Entscheidung federführend
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  1. 200592 Unterausschuss Nordfeld

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
200592-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
Ratsbüro
Dezernat:
Dez. OB
Unterausschuss Nordfeld
Beratungsfolge
Rat 07.05.2020 Entscheidung
Für die Bildung von Ausschüssen ist gemäß § 57 Absatz 1 GO NRW der Rat
zuständig. Auch die Bildung eines Unterausschusses kann nur auf Grundlage
eines Ratsbeschlusses geschehen. Dies sieht die Geschäftsordnung des Rates
der Bundesstadt Bonn in § 22 Absatz 9 auch so. Aufgrund dessen erfolgt an
dieser Stelle auch keine inhaltliche Bewertung, sondern nur eine kurze, rein
formale Stellungnahme.
Der Rechnungsprüfungsausschuss wird sich in einer Sondersitzung am
27.04.2020 bereits mit dem Thema Bebauung Nordfeld beschäftigen.
Anlage/n
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