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200524-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Schutzmaßnahmen in städtischen Einrichtungen

Nummer
200524-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
16.04.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses 23.04.2020 Kenntnisnahme
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  1. 200524 Schutzmaßnahmen in städtischen Einrichtungen

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
200524-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
10 Personal- und Organisationsamt
Dezernat:
Dez. I
11.03.2020
Schutzmaßnahmen in städtischen Einrichtungen
Beratungsfolge
Hauptausschuss 23.04.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Stellungnahme der Verwaltung ist zu den einzelnen Fragen aufgeführt.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt,
1. an den Ein- und Ausgangsbereichen städtischer Gebäude
Desinfektionsspender aufzustellen und diese regelmäßig neu zu befüllen.
Die Verwaltung hat bereits am 27.02.2020 die Beschaffung von
Desinfektionsmitteln erheblich ausgeweitet. Bislang wurden in den
Eingangsbereichen des Stadthauses und des Dienstleistungszentrums, in den
Verwaltungsgebäuden Oxfordstr.19, Hans-Böckler-Str.3-5 und Sankt
Augustiner Str. 86 sowie den Bezirksrathäusern Bad Godesberg und Beuel
Desinfektionsspender installiert. Damit sind alle verfügbaren Spender
ausgegeben. Gleichzeitig werden weitere Spender benötigt (u.a. vier für das
Gesundheitsamt), die sich im Zulauf befinden, allerdings mit ungewisser
Lieferzeit. Die restlichen Verwaltungsgebäude werden sukzessive
ausgestattet.
2. die Reinigungsintervalle in den Toilettenanlagen städtischer Gebäude zu
verkürzen.
Vor dem Hintergrund, dass die Dienstgebäude für den Publikumsverkehr
geschlossen worden sind und auch ein Großteil der städtischen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter derzeit aus dem HomeOffice arbeitet, ist die
Nutzungsintensität der Toilettenanlagen in den Dienstgebäuden stark
herabgesetzt. Daher wird die Maßnahme einer Verkürzung von
Reinigungsintervallen derzeit als nicht erforderlich erachtet. Die weitere
Entwicklung wird selbstverständlich verfolgt und bei Bedarf nachgesteuert.Seite 1 von 2

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3. separate und entsprechend verschlossene Toiletten bzw. Toilettenkabinen
nur für die Mitarbeitenden zu reservieren.
In den Verwaltungsgebäuden ist das standardmäßig so. Zudem wurden alle
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dazu aufgefordert, Toiletten und kleinere
Räumlichkeiten nur einzeln zu betreten. Entsprechende Beschilderungen
wurden vorgenommen.
4. Bürgerinnen und Bürger mit Erkältungssymptomen aufzufordern, von einem
Besuch von Verwaltungsdienststellen insbesondere z.B. des DLZ oder
Ausländeramtes abzusehen.
Alle Dienstgebäude der Verwaltung wurden ab Donnerstag, 19.03.2020, bis auf
Weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen. Aus Gründen des
Gesundheitsschutzes ist ein Besuch der Verwaltung somit nur noch mit
vorheriger Terminvereinbarung möglich. Hygiene-Empfehlungen sind in allen
Verwaltungsgebäuden öffentlich sichtbar angebracht.
5. die SWB aufzufordern, Busse und Bahnen nach der nächtlichen Reinigung
soweit möglich zu desinfizieren.
Dieser Punkt wurde an die SWB weiter gegeben
6. Vorbereitungen für das flächenmäßige Schließen von Schulen und Kitas zu
treffen.
Aktuell besteht ein Betretungsverbot für Kindertageseinrichtungen,
Tagespflegestellen und andere Kinderbetreuungsangebote. Es besteht derzeit
kein Betreuungsanspruch. Ausnahmen gibt es nur für als „Schlüsselpersonen in
kritischer Infrastruktur" tätige Eltern. Basis hierfür ist ein Erlass der
Landesregierung vom 13.03.2020, der zurzeit bis zum 19.04.2020 befristet ist.
Anlage/n
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