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200524 · Dringlichkeitsantrag

Schutzmaßnahmen in städtischen Einrichtungen

Nummer
200524
Art
Dringlichkeitsantrag
Veröffentlicht
11.03.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 11.03.2020
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 23.04.2020

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Hauptausschusses 23.04.2020 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 57,3 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 200524-2 AA Schutzmaßnahmen in städtischen Einrichtungen Änderungsantrag zur Vorlage 200524
  2. 200524-1 ST Schutzmaßnahmen in städtischen Einrichtungen
  3. 200524-3 ST Schutzmaßnahmen in städtischen Einrichtungen

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Dringlichkeitsantrag
öffentlich
200524
Antragsteller/in:
BBB Fraktion im Rat der Stadt Bonn, Marcel Schmitt
11.03.2020
Schutzmaßnahmen in städtischen Einrichtungen
Beratungsfolge
Hauptausschuss 19.03.2020 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Bislang sind seitens des Oberbürgermeisters abgesehen von
Informationszetteln mit Hygieneempfehlungen keine Schutzmaßnahmen für
Besucher und Mitarbeitende in städtischen Einrichtungen erfolgt. Eine
Beschlussfassung in der nächst erreichbaren regulären Sitzung käme zu spät.
Inhalt des Dringlichkeitsantrags
Der Oberbürgermeister wird beauftragt,
1. an den Ein- und Ausgangsbereichen städtischer Gebäude
Desinfektionsspender aufzustellen und diese regelmäßig neu zu befüllen.
2. die Reinigungsintervalle in den Toilettenanlagen städtischer Gebäude zu
verkürzen.
3. separate und entsprechend verschlossene Toiletten bzw. Toilettenkabinen
nur für die Mitarbeitenden zu reservieren.
4. Bürgerinnen und Bürger mit Erkältungssymptomen aufzufordern, von
einem Besuch von Verwaltungsdienststellen insbesondere z.B. des DLZ
oder Ausländeramtes abzusehen.
5. die SWB aufzufordern, Busse und Bahnen nach der nächtlichen Reinigung
soweit möglich zu desinfizieren.
6. Vorbereitungen für das flächenmäßige Schließen von Schulen und Kitas zu
treffen.
Begründung
Zahlreiche Kommunen wie Düsseldorf oder auch Siegburg haben bereits
entsprechende Vorsichtsmaßnahmen getroffen, um einer Ausbreitung des
aktuellen Corona-Virus entgegenzuwirken und die Handlungsfähigkeit der
öffentlichen Verwaltung durch Schutz ihrer Mitarbeitenden sicherzustellen.
Anlage/n
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