200463-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Ermächtigungsübertragung im Bereich der Wirtschaftsförderung
Kerndaten
- Nummer
- 200463-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 13.03.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses Finanzen- und Beteiligungen Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 200463-1 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 03 Amt für Wirtschaftsförderung Dezernat: Dez. OB Ermächtigungsübertragung im Bereich der Wirtschaftsförderung Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen 24.03.2020 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zu 1.: Zum Zeitpunkt der Erstellung der Stellungnahme zu DS-Nr.: 191042-1 ST war der verwaltungsinterne Abstimmungsprozess zu den Haushaltsausgaberesten des Amtes für Wirtschaftsförderung noch nicht abgeschlossen, so dass es sich bei den genannten 100.000 € um eine Schätzgröße gehandelt hat. Nach Abschluss des Verfahrens wurden Haushaltsausgabereste (ohne den Bereich Liegenschaften) in Höhe von insgesamt 73.405,58 € für die nachstehenden Maßnahmen gebildet: Kompetenzzentrum Frau und Beruf a) - Webhosting, E-Mail-Hosting, Mail-Server von August 2019 5.619,48 € bis April 2022 Das Web- und E-Mailhosting sowie Erweiterungsprogrammierungen für den Webauftritt des Netzwerks FAMILIENBEWUSSTE UNTERNEHMEN Bonn/Rhein-Sieg wurden in 2019 für die gesamte restliche Förderdauer bis zum 30.04.2022 ausgeschrieben. Die beauftragten Leistungen werden sukzessive über den gesamten Förderzeitraum erbracht und entsprechend in Rechnung gestellt. b) Programm „mentoring4women“: Verschiebung Veranstaltung 3.331,70 € Frauen in Führung Der Programmstart „mentoring4women – Frauen in die Führung!“ wurde aufgrund zunächst nicht ausreichender Anmeldungen von November 2019 auf März 2020 verschoben. c) Mitwirkung im Teilprojekt „mentoring4women“ 2.600,00 € Die Stelle der Projektassistenz im Kompetenzzentrum Frau und Beruf Bonn/Rhein-Sieg ist zur Zeit vankant und wird von einer Honorarkraft erledigt. Aufgrund der Verschiebung des Programmstarts wird derSeite 1 von 3 Seite 2 wesentliche Teil dieser Honorartätigkeiten zu Beginn des Jahres 2020 erfolgen. Breitbandausbau: a) Technischer Berater Flächenantrag 12.000,00 € Gemäß DS 190076 werden Beratungsleistungen in Verbindung mit dem von Bund und Land geförderten Ausbau der Breitbandinfrastruktur beauftragt. Der finale Antrag auf Zuwendung an den Bund wurde Mitte Dezember eingereicht. Der Bund hat Nachforderungen gestellt, die voraussichtlich erst im Frühjahr beantwortet werden. Somit wird mit der Fortsetzung dieses Projektes und dem Abruf der beauftragten Leistungen für das 1. Quartal 2020 gerechnet. b) Beratung (juristisch und technisch) 39.000,00 € Mit der Drucksache 190076 wurden auch die Haushaltsmittel für die technische und juristische Begleitung für das Vorhaben Breitbandausbau II (Sonderaufruf Gewerbegebiete, Schulen und Krankenhäuser) für 2019 durch den Stadtrat für den dedizierten Zweck zur Verfügung gestellt. Zum Zeitpunkt der Beantragung wurde davon ausgegangen, dass der zu stellende Förderantrag bis November 2019 bewilligt würde. Der vorläufige Zuwendungsbescheid durch den Bund wird nunmehr für das 1.Quartal 2020 erwartet. Kommunikationsunterstützung Geoinitiative und Smart City 6.854,40 € Die Geoinformationswirtschaft ist ein bedeutsamer Wirtschaftssektor der Informations- und Kommunikationsbranche. In der Region Bonn ist die Geobranche im besonderen Maße vertreten. Die Wirtschaftsförderung betreut mit Unterstützung der IHK Bonn-Rhein Sieg seit 2014 das Geonetzwerk (Geoinformationsinitiative der Region Bonn). Für die PR Unterstützung des geobusiness region bonn wurde einer Agentur im Oktober 2019 der Auftrag „Kommunikationsunterstützung Geoinitiative und Smart City“ mit Laufzeit bis 31.12.2020 erteilt. Die beauftragten Leistungen werden sukzessive erbracht und entsprechend in Rechnung gestellt. Miete Toilettenanlage 4.000,00 € Als die Verwaltungsentscheidung anstand, für den Zeitraum der Kirschblüte durch die Aufstellung von Miettoiletten die Situation für die Besucherinnen und Besucher zu verbessern und gleichzeitig eine Entlastung für die Anwohner zu erreichen, und die Finanzierung hierfür zu koordinieren, war überschlägig absehbar, dass die benötigten 4.000,00 € aus dem Budget der Wirtschaftsförderung zur Verfügung gestellt werden können bzw. hierfür ein Ausgaberest gebildet werden konnte. Alternativ wäre eine überplanmäßige Bereitstellung der Mittel erforderlich gewesen.Seite 2 von 3 Seite 3 Zu 2.: a) Kompetenzzentrum Frau & Beruf Eigenanteile an den durchgeführten Maßnahmen mit zweckgebundenen Drittmitteln können nicht heruntergebrochen werden, da der Eigenanteil prozentual für die Finanzierung des Gesamtprojektes berechnet wird. Breitbandausbau - Beratungsleistungen Die hierfür gebildeten Ausgabereste sind städtische Mittel zur Umsetzung des Breitbandausbaus (voraussichtliche Akquisition von ca. 8,2 Mio. € Fördermittel), der zu 50 % vom Bund, 40 % vom Land und durch zusätzliche 10 %-ige Übernahme vom Land (für Gemeinden mit nachgewiesener defizitärer Haushaltslage – Haushaltssicherungskonzept) gefördert wird. b) Für die in 2019 beauftragten Maßnahmen besteht eine vertragliche Bindung. c) Für die Miettoiletten zur Kirschblüte bestand keine vertragliche Bindung. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 11:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de