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200424-6 AA · Änderungsantrag

Stadthalle Bad Godesberg - Raum- und Nutzungskonzept Antrag zur Vorlage 200424

Nummer
200424-6 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
06.05.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.05.2020 Anhörung
  2. Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW 07.05.2020 Entscheidung federführend
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  1. 200424 Stadthalle Bad Godesberg - Raum- und Nutzungskonzept

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Änderungsantrag
öffentlich
200424-6 AA
Antragsteller/in:
CDU Bezirksfraktion Bad Godesberg
Christoph Jansen
Elke Melzer
Christian Gold
06.05.2020 gez. Jansen
Stadthalle Bad Godesberg - Raum- und
Nutzungskonzept
Antrag zur Vorlage 200424
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.05.2020 Anhörung
Rat 07.05.2020 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Das Raum- und Nutzungskonzept wird vorbehaltlich der denkmalrechtlichen
Prüfung zur Umsetzung in der anstehenden Vollsanierung beschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Grundlage die Sanierungsplanung
zu beginnen und der Bezirksvertretung zur nächsten Sitzung einen Zeitplan
vorzulegen, der die weiteren Schritte bis zum Sanierungsbeginn im Sommer
2022 darstellt.
Hinsichtlich des zukünftigen Standorts des Restaurants und der
Außengastronomie wird die Verwaltung aufgefordert, belastbare Zahlen und
Informationen vorzulegen, wie sich der Standort Trinkpavillon bzw. der jetzige
Standort auf Investitionen bei der Sanierung und auf den zukünftigen Betrieb
auswirken würde.
Im Zuge der weiteren Konkretisierung des Raum- und Nutzungskonzepts sollen
die folgenden Aspekte geprüft werden:
 Es wird geprüft, ob und inwiefern ein barrierefreier Zugang zu allen drei
Geschossen gewährleistet werden kann.
 Es wird geprüft, ob eine ganzjährige Nutzung des Atriumhofes durch
Einbau eines gläsernen Flugdachs möglich gemacht werden kann.
 Es wird durch Erstellung eines Außenflächenkonzepts geprüft, wie auch
zukünftig ein Terrassenbereich für die Außengastronomie des
Restaurants zur Verfügung stehen kann.
 Es wird geprüft, ob weitere Workshopräume oder ein Co-Working-
Space untergebracht werden können und ob es sinnvoll ist, die
Betreiberwohnung in einen zusätzlichen Tagungsraum umzuwandeln.
Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt:
 Für den Interimszeitraum zwischen Sanierungsbeginn und Eröffnung
nach Sanierung ein Konzept zu entwickeln, welches sicherstellt, dassSeite 1 von 2

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der Zeitraum der Komplettschließung der Halle möglichst kurz ist, und
dass insbesondere ortsansässigen Vereinen und Akteuren weiterhin im
Stadtbezirk Räumlichkeiten für ihre Veranstaltungen und Aktivitäten zur
Verfügung stehen (z.B. in Teilen der Stadthalle, in anderen
Veranstaltungsräumen oder durch eine Zeltlösung).
 Im Zuge der Entscheidung über die zukünftige Betreiberstruktur ein
Konzept zur differenzierten Preisgestaltung für die Nutzergruppen
(1) Brauchtumsveranstaltungen, Vereine und Lokalpolitik,
(2) Non-Profit-Organisationen, wie Verbände, NGO, Kirchen etc., und
(3) kommerzielle Veranstaltungen entwickelt.
In diesem Zusammenhang soll geprüft werden, ob und unter welchen
Bedingungen der Trinkpavillon zukünftig zu gesonderten Konditionen
verpachtet werden kann, etwa an Bad Godesberger Vereine und
Initiativen oder zur kulturellen Nutzung.
 Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur letzten Sitzung der BV Bad
Godesberg im Jahr 2020 ein Konzept zur Betriebsstruktur und eine
Schätzung der Sanierungskosten vorzulegen.
 Es wird sichergestellt, dass es auch nach der Sanierung in jedem Fall
ein eigenständiges Hallenmanagement vor Ort geben wird.
Begründung
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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