200424-6 AA · Änderungsantrag
Stadthalle Bad Godesberg - Raum- und Nutzungskonzept Antrag zur Vorlage 200424
Kerndaten
- Nummer
- 200424-6 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 06.05.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Anhörung
- Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW Entscheidung federführend
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 200424-6 AA Antragsteller/in: CDU Bezirksfraktion Bad Godesberg Christoph Jansen Elke Melzer Christian Gold 06.05.2020 gez. Jansen Stadthalle Bad Godesberg - Raum- und Nutzungskonzept Antrag zur Vorlage 200424 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.05.2020 Anhörung Rat 07.05.2020 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Das Raum- und Nutzungskonzept wird vorbehaltlich der denkmalrechtlichen Prüfung zur Umsetzung in der anstehenden Vollsanierung beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Grundlage die Sanierungsplanung zu beginnen und der Bezirksvertretung zur nächsten Sitzung einen Zeitplan vorzulegen, der die weiteren Schritte bis zum Sanierungsbeginn im Sommer 2022 darstellt. Hinsichtlich des zukünftigen Standorts des Restaurants und der Außengastronomie wird die Verwaltung aufgefordert, belastbare Zahlen und Informationen vorzulegen, wie sich der Standort Trinkpavillon bzw. der jetzige Standort auf Investitionen bei der Sanierung und auf den zukünftigen Betrieb auswirken würde. Im Zuge der weiteren Konkretisierung des Raum- und Nutzungskonzepts sollen die folgenden Aspekte geprüft werden: Es wird geprüft, ob und inwiefern ein barrierefreier Zugang zu allen drei Geschossen gewährleistet werden kann. Es wird geprüft, ob eine ganzjährige Nutzung des Atriumhofes durch Einbau eines gläsernen Flugdachs möglich gemacht werden kann. Es wird durch Erstellung eines Außenflächenkonzepts geprüft, wie auch zukünftig ein Terrassenbereich für die Außengastronomie des Restaurants zur Verfügung stehen kann. Es wird geprüft, ob weitere Workshopräume oder ein Co-Working- Space untergebracht werden können und ob es sinnvoll ist, die Betreiberwohnung in einen zusätzlichen Tagungsraum umzuwandeln. Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt: Für den Interimszeitraum zwischen Sanierungsbeginn und Eröffnung nach Sanierung ein Konzept zu entwickeln, welches sicherstellt, dassSeite 1 von 2 Seite 2 der Zeitraum der Komplettschließung der Halle möglichst kurz ist, und dass insbesondere ortsansässigen Vereinen und Akteuren weiterhin im Stadtbezirk Räumlichkeiten für ihre Veranstaltungen und Aktivitäten zur Verfügung stehen (z.B. in Teilen der Stadthalle, in anderen Veranstaltungsräumen oder durch eine Zeltlösung). Im Zuge der Entscheidung über die zukünftige Betreiberstruktur ein Konzept zur differenzierten Preisgestaltung für die Nutzergruppen (1) Brauchtumsveranstaltungen, Vereine und Lokalpolitik, (2) Non-Profit-Organisationen, wie Verbände, NGO, Kirchen etc., und (3) kommerzielle Veranstaltungen entwickelt. In diesem Zusammenhang soll geprüft werden, ob und unter welchen Bedingungen der Trinkpavillon zukünftig zu gesonderten Konditionen verpachtet werden kann, etwa an Bad Godesberger Vereine und Initiativen oder zur kulturellen Nutzung. Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur letzten Sitzung der BV Bad Godesberg im Jahr 2020 ein Konzept zur Betriebsstruktur und eine Schätzung der Sanierungskosten vorzulegen. Es wird sichergestellt, dass es auch nach der Sanierung in jedem Fall ein eigenständiges Hallenmanagement vor Ort geben wird. Begründung Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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