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200424-2 AA · Änderungsantrag

Stadthalle Bad Godesberg - Raum- und Nutzungskonzept Antrag zur Vorlage 200424

Nummer
200424-2 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
21.04.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.05.2020 Anhörung
  2. Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW 07.05.2020 Entscheidung federführend
  3. Sitzung des Hauptausschusses 23.04.2020 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 200424 Stadthalle Bad Godesberg - Raum- und Nutzungskonzept

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Änderungsantrag
öffentlich
200424-2 AA
Antragsteller/in:
Dipl.-Ing. Angelika Esch
Dr. Helmut Redeker
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
SPD Bezirksfraktion Bad Godesberg
Stadthalle Bad Godesberg - Raum- und
Nutzungskonzept
Antrag zur Vorlage 200424
Beratungsfolge
Hauptausschuss 23.04.2020 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
1. Die Bonn Conference Center Management GmbH wird zum
frühestmöglichen Zeitpunkt mit dem Betrieb der Stadthalle Bad Godesberg
beauftragt. Der Betrieb durch die BonnCC soll solange erfolgen, bis die
Planungen für die Sanierung vollständig abgeschlossen sind und die Bauphase
beginnt. Über den weiteren Betrieb nach der Sanierung ist gesondert zu
entscheiden.
Bis zum Beginn der Bauphase bleibt die Nutzung des Trinkpavillions durch den
Verein Bürger.Bad.Godesberg e.V. bestehen.
2. Das Raum- und Nutzungskonzept wird vorbehaltlich der denkmalrechtlichen
Prüfung in Form der Variante 1 mit den folgenden Maßgaben beschlossen:
⁃ Das Restaurant der Stadthalle bleibt mit Vollküche erhalten. Bei der
Sanierung ist eine Erweiterung der Außengastronomie um einen Biergarten
vorzusehen. Auch die denkmalgeschützte Bierstube soll zusammen mit den
Kegelbahnen erhalten bleiben.
⁃ Für den Konferenz- und Tagungsbetrieb wird eine getrennte Cateringküche
vorgesehen.
⁃ Der Trinkpavillon bleibt erhalten. Er soll unabhängig vom restlichen Gebäude
betrieben und verpachtet werden können.
⁃ Zusätzlich zum Raumprogramm der Variante 1 ist die Einrichtung weiterer
Workshop-Räume sinnvoll, die in Variante 2 vorgesehen sind. Die
Unterbringung im bisherigen Restaurant ist jedoch auszuschließen. Es soll
begleitet durch einen Architekten geprüft werden, ob an anderer Stelle ein
Workshopbereich, ggf. auch durch Anbauten oder Aufstockungen, geschaffen
werden kann.Seite 1 von 3

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3. Die Verwaltung wird beauftragt ein Sanierungskonzept zu erstellen, dass
eine vollständige Schließung der Stadthalle so kurz wie möglich hält. Hierbei ist
zu prüfen, ob Gebäudeteile bei der Sanierung anderer Teile offengehalten
werden können (z.B. Trinkpavillion, Karajan-Anbau). Sollte die Schließung der
Versammlungsräume länger als sechs Monate andauern, sind von der
Verwaltung in Bad Godesberg geeignete Ausweichräume bereitzustellen, die
von den Bad Godesberger Vereinen und Institutionen genutzt werden können
und von der Bezirksverwaltungsstelle vermittelt werden.
4. Die Verwaltung wird beauftragt der BV Bad Godesberg bis zur letzten
Sitzung im Jahr ein Betriebskonzept vorzulegen, aus dem ersichtlich wird, wie
die zukünftige Bewirtschaftung der Stadthalle erfolgen soll (Pächter, Pächter
und Caterer, BonnCC etc.). In diesem Zusammenhang ist auch ein Verkehrs-
und Parkraumkonzept, sowie eine erste Kostenschätzung für die Sanierung der
Stadthalle zu erstellen
Begründung
Die Stadthalle gehört zu den erfolgreichsten Hallen ihrer Art und hat über lange
Jahre schwarze Zahlen geschrieben. Die Corona-Pandemie hat dennoch zur
Insolvenz des Pächters der Stadthalle geführt. Dies lässt aber keinen Bedarf für
eine grundlegende Veränderung des Betriebskonzepts erkennen. Eine
Anpassung des Konzeptes ist daher mit der gebotenen Zurückhaltung
vorzunehmen.
Höchste Priorität hat es, nach der Insolvenz des Pächters, einen neuen
Betreiber für die Stadthalle zu finden. Angesichts der Tatsache, dass die
Stadtverwaltung erst vor Kurzem und mit großer Verzögerung ein
Nutzungskonzept vorgelegt hat, das aber noch Änderungsbedarf aufweist, wäre
es fahrlässig, die Planungen so beschleunigen zu wollen, dass unmittelbar im
Anschluss an die Schließung wegen Corona-Prävention mit dem Bau
begonnen wird. Ein überstürzter Baubeginn mit einem unausgereiften
Nutzungskonzept und ohne abgeschlossene Planung würde in dem
denkmalgeschützten Gebäude zu denselben Problemen führen wie in der
Beethovenhalle. Dies gilt es unbedingt zu vermeiden.
Es ist zudem vorzugswürdig, Architekten mit der Entwicklung von Optionen zur
Integration von Workshopräumen in das Gebäude zu beauftragen, anstatt sich
nur auf die Expertise von Marketing-Fachleuten zu verlassen. Augenfällig
werden die dadurch hervorgerufenen Probleme bei dem Vorschlag, das
Restaurant in den Trinkpavillon zu verlegen, ohne dort eine adäquate Küche
vorzusehen.
Vor diesem Hintergrund muss eine Übergangslösung für den Betrieb während
der Planungszeit gefunden werden. Die Beauftragung der städtischen BonnCC
erlaubt neben der Nutzung des bereits vorhandenen Know-hows, die
Planungen in einem geordneten Prozess durchzuführen undSeite 2 von 3

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Kostensteigerungen in der Bauphase so gering wie möglich zu halten. Der
Baubeginn könnte dann auf einen realistischen Zeitpunkt festgelegt werden, bis
zu dem die Stadthalle weiterbetrieben wird.
Gegenstand einer Sanierung muss selbstverständlich die technische und
energetische Modernisierung des Gebäudes sein. Sinnvoll ist auch, weitere
Flexibilität in der Nutzung zu ermöglichen und das Gebäude für moderne
Veranstaltungsformen zu befähigen. Das vorgeschlagene Konzept geht in
Variante 2 jedoch zu weit, indem es wichtige Elemente der Stadthalle zur
Disposition stellt. Aus diesem Grund schlägt die SPD-Fraktion entgegen des
Vorschlags der Verwaltung vor, Variante 1 mit den oben genannten Maßgaben
zu beschließen.
Die Stadthalle spielt mit ihrem Restaurant und dem Trinkpavillon eine wichtige
Rolle bei der Belebung des Kurparks mit Veranstaltungen und als Anlaufpunkt.
Um den Kurpark besonders in den Abendstunden weiter zu beleben, muss ein
Biergarten vorgesehen werden, der aber nur in Verbindung mit dem Restaurant
in der Stadthalle sinnvoll betrieben werden kann.
Im Mittelpunkt des vorgeschlagenen Raum- und Nutzungskonzepts steht
offenbar die Vermarktungsfähigkeit für mittlere, überörtliche Veranstaltungen in
der Gesamtschau der Stadt Bonn als Tagungs- und Kongressort. Dass die
Stadthalle als zentraler Punkt des gesellschaftlichen Lebens Bad Godesbergs
von enormer Bedeutung ist, spielt eine untergeordnete Rolle. Auf den
Charakter als Veranstaltungsort für die Bad Godesberger Bürgerinnen und
Bürger, der sich durch zahlreiche Veranstaltungen von lokalen Vereinen,
Organisationen und Gruppen zeigt, wird zwar im Konzept eingegangen, aber
letztlich wenig Rücksicht genommen.
Daher ist die Schließzeit der Stadthalle zur Sanierung so kurz wie möglich zu
halten. Insbesondere soll eine Vollschließung aller Gebäudeteile so kurz wie
möglich gehalten werden. Bei einer längeren Schließung der
Versammlungsräume müssen für die Bad Godesberger Vereine und
Institutionen Ausweichräume vorgehalten werden. Diese könnten z.B. die
Besprechungsräume der Verwaltung in der Kurfürstlichen Zeile für kleinere
Versammlungen oder Räume in Schulen für größere Veranstaltungen sein.
Hierbei ist wichtig, dass alle Bürger*innen in der Bezirksverwaltungsstelle einen
zentralen Ansprechpartner für die Vermittlung der Ausweichräume erhalten.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 06:37 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de