200400-06 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Aufhebung des Zielbeschlusses: Wohnbauliche Entwicklung im Bereich ‚Am Kommentalweg‘ im Stadtbezirk Bonn-Beuel, Ortsteil Vilich-Rheindorf
Kerndaten
- Nummer
- 200400-06 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 22.03.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 200400-06 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Aufhebung des Zielbeschlusses: Wohnbauliche Entwicklung im Bereich ‚Am Kommentalweg‘ im Stadtbezirk Bonn-Beuel, Ortsteil Vilich-Rheindorf Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 28.04.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Im Planungsraum fehlen Betreuungsplätze für Kinder unter und über drei Jahren. Der Bedarf für den Bau einer mindestens dreigruppigen KiTa wurde im Rahmen des Planverfahrens durch das Fachamt benannt. Nach Aufhebung des Zielbeschlusses (DS-Nr. 200400) soll die Beurteilung des Vorhabens nach §34 BauGB erfolgen (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile). Mit dem derzeit laufenden Planverfahren wird seitens des Vorhabenträgers vorgesehen entweder eine dreigruppige KiTa oder einen Anteil an gefördertem Wohnungsbau (voraussichtlich 20 %) umzusetzen. Zur Umsetzung der Planung ist der Ankauf von städtischen Grundstücken durch den Vorhabenträger erforderlich. Die städtischen Vorgaben zur Errichtung der KiTa können somit im Rahmen der Grundstücksveräußerungen geregelt werden. Von Seiten der Verwaltung werden die Vorgaben der Bonava zur Errichtung von gefördertem Wohnungsbau oder einer KiTa nicht als ausreichend erachtet, um den mit der Veräußerung städtischer Grundstücke zu verbindenden öffentlichen Interessen gerecht zu werden. Hierzu wird auf die Stellungnahme der Verwaltung verwiesen (200400-2ST). Weiterhin wird vom LVR Landesamt für Bodendenkmalpflege ein Schutz der bestehenden Bodendenkmäler gefordert. Dem wird in der vorgesehenen Planung durch die Bonava nicht entsprochen. Mit den bestehenden Prämissen konnte keine Einigung zwischen Vorhabenträger und Stadt Bonn erzielt werden. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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