200331-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Bus- und Bahnverkehr
Kerndaten
- Nummer
- 200331-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 06.03.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 200331-1 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Bus- und Bahnverkehr Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda 29.04.2020 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zu einer vollständigen Umgestaltung des Liniennetzes: Die Verwaltung sieht keine Veranlassung, abseits von Optimierungen bei Teilnetzen und einzelnen Linien, Angebotsverbesserungen und Infrastrukturprojekten (Stadtbahn, Straßenbahn, Seilbahn) das Bonner ÖPNV- Netz grundlegend anders zu strukturieren. Zu 1) – 7) Die Verwaltung prüft permanent Optimierungen auf einzelnen Linien auf Basis der Rückmeldungen der Verkehrsunternehmen und aus der Bürgerschaft. Zu 8) Im Busnetz gibt es bereits Linien, welche Haltestellen im innerstädtischen Bereich auslassen (z.B. SB55, SB69). Auf der Stadtbahnstrecke Bonn- Siegburg werden „Express Züge“ schon seit vielen Jahren diskutiert. Zu einer Realisierung ist es u.a. deshalb nicht gekommen, weil damit ein immenser baulicher und technischer Aufwand verbunden wäre. Mit Ratsbeschluss vom 26.09.2019 (DS 1912476EB7) wurde entschieden, auf der Strecke einen 5- Minuten-Takt anzubieten, welcher „Express Zügen“ entgegensteht. Zu 9) Die Einrichtung von „Umweltspuren“ ist verkehrsplanerisch im Einzelfall zu beurteilen und obliegt schlussendlich der Beschlussfassung der politischen Gremien. Zu 10) Die Ampelschaltungen werden kontinuierlich anhand der Bedürfnisse aller Verkehrsteilnehmer am jeweiligen Knotenpunkt überprüft. Es ist darauf hinzuweisen, dass es hier auch zu Konflikten zwischen ÖPNV, Fuß- und Fahrradverkehr kommen kann. Zu 11) Ein derartiges Projekt ist nicht Beschlusslage des Rates für die Anmeldungen zum ÖPNV-Bedarfsplan NRW. Zu 12) Die Verwaltung ist bereits, auch aufgrund entsprechender politischer Beschlüsse, wie vom Antragsteller gefordert tätig. Beschlussvorschlag für den Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda:Seite 1 von 2 Seite 2 Der Bürgerantrag ist erledigt im Sinne der Stellungnahme der Verwaltung, der Antragsteller wird entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung informiert. Mit diesem Votum und der Beratung im Bürgerausschuss ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 08:55 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de